Standpunkt: Der Bundesrat wagt die Atomkatastrophe

Nr. 51 –

Der Bundesrat erhöht die zulässige Dosis an Radioaktivität bei einem Erdbeben um den Faktor hundert. Damit gefährdet er die Gesundheit von Millionen Menschen in der Umgebung des AKW Beznau.

Rudolf Rechsteiner Foto: Claude Giger

An ihrer vorletzten Sitzung als Bundesrätin hat sich Doris Leuthard mit der FDP-SVP-Mehrheit in der Regierung durchgesetzt. Die zulässige Dosis an Radioaktivität , die bei einem Erdbeben mittlerer Wahrscheinlichkeit austreten darf, wurde von einem auf hundert Millisievert erhöht.

Der Strahlenschutz bei Erdbeben beruhte bisher auf einem konsistenten Regelwerk, das die Vorgaben der Strahlenschutzgesetzgebung zum Schutz der Bevölkerung umsetzt. Nun wird die Störfallvorsorge für Atomkraftwerke bei Erdbeben ausdrücklich von diesen Vorgaben «entkoppelt» . Überschreitungen der massgebenden Dosisgrenzwerte sollen keine Konsequenzen mehr haben und nicht mehr zur Ausserbetriebnahme führen.

Der Entscheid des Bundesrats hat gravierende Folgen. Er wirft den Strahlenschutz über Bord und gefährdet die Sicherheit der Bevölkerung. Darüber hinaus ist er ein rechtsstaatlicher Skandal: Der Bundesrat greift in ein laufendes Gerichtsverfahren ein. Die Chancen, dass das Atomkraftwerk Beznau gerichtlich abgeschaltet wird, sinken stark.

Leuthard auf Axpo-Mission

Hintergrund des Entscheids ist eine Beschwerde von fünfzehn AnwohnerInnen von Beznau, die von Greenpeace, der Schweizerischen Energie-Stiftung und vom Trinationalen Atomschutzverband (Tras) unterstützt wird. 2012 hatte die Erdbebenanalyse des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) festgestellt, dass Beznau die Maximaldosis von einem Millisievert um das 29- bis 78-Fache überschreitet. Das hätte sofort zur vorläufigen Ausserbetriebnahme und bei ausbleibender Nachrüstung zur Schliessung der Anlage führen müssen. Doch das Ensi erklärt einfach willkürlich den falschen Grenzwert von hundert Millisievert als anwendbar. Mit den Verordnungsänderungen deckt der Bundesrat nun diese rechtswidrige Praxis.

Bundesrätin Leuthard hat das Geschäft in jener Dezemberwoche traktandiert, als Bundesratswahlen und EU-Rahmenabkommen die öffentliche Aufmerksamkeit in Beschlag nahmen. Sie sprach von einer «Präzisierung der Vorschriften», weil diese «weder der bisherigen Praxis der Aufsichts- und Bewilligungsbehörden noch der ursprünglichen Regelungsabsicht des Bundesrats» entsprächen.

Das ist pure Heuchelei. Für Auslegungsfragen gibt es in einem Rechtsstaat Gerichte. Dass geltendes Recht durchgesetzt wird, wollten Leuthard und die Beznau-Betreiberin Axpo um jeden Preis verhindern. Dafür setzten sie sich über einen einstimmigen Vorstoss der Ständeratskommission hinweg, in dem Damian Müller (FDP) einen Prüfbericht verlangt hatte.

«Was wir hier erleben, ist der Tiefpunkt meiner vierzigjährigen Anwaltstätigkeit», sagt Martin Pestalozzi, Anwalt der AnwohnerInnen. «Statt dass in unserem Rechtsstaat das Recht seine Funktion als Kritik der Macht erfüllen kann, bestimmt die Macht in einem hängigen Verfahren, was Recht sein soll.»

Die Abschwächung der Verordnungen ist ein augenfälliger Beweis, dass die Beschwerde Erfolg haben könnte und dass Beznau seit 2012 illegal betrieben wird. Für die Verwässerung des Regelwerks verwendeten das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fast wörtlich die Behauptungen von Ensi und Axpo aus dem immer noch laufenden Gerichtsverfahren.

Die Feuerwehr als Brandstifter

Von Rechts wegen müsste das Ensi unabhängig handeln . Doch Beznau ist nur ein Beispiel dafür, dass in der Praxis das Gegenteil gilt.

Atomausstieg bleibt Geschwätz

Die unmenschlichste Falschbehauptung findet sich nun im «Faktenblatt» des BFE vom 7.  Dezember 2018, wonach «bei Strahlendosen unter 100 Millisievert keine Gesundheitseffekte nachweisbar sind». Selbst die (atomfreundliche) Internationale Strahlenschutzkommission verlangt bei hundert Millisievert die «dauerhafte Umsiedlung» der Bevölkerung. Und niedrigere Werte sollen unschädlich sein?

André Herrmann, Präsident der Eidgenössischen Strahlenschutzkommission von 2005 bis 2012, weist darauf hin, «dass Strahlendosen im Millisievert-Bereich» bisher «nur für beruflich exponierte Personen (20  Millisievert pro Jahr) und in der Medizin (10  Millisievert für einen Scanner, nach Abwägung der Nutzen und Risiken)» in Kauf genommen wurden. Weil die Kontamination bei einem Unfall über längere Zeit erfolgt, «nimmt die Dosis der Personen stetig zu, also auch ihr Risiko, zu erkranken». Die Langzeitwirkung wird durch die Ensi-Messmethodik unterschlagen. Die Revision missachte Grundsätze des Strahlenschutzes und das Vorsorgeprinzip. «Bei einem nicht einmal seltenen Störfall wären die Konsequenzen dramatisch» , sagt Herrmann.

Atomkraftwerke waren nie sicher. Sie erfüllen bestenfalls die Vorschriften. Bisher gab es fünf Kernschmelzen in kommerziellen Reaktoren. Doch noch immer klammert sich der Bundesrat an die Formel «Weiterbetrieb so lange sicher».

Wenn nun das Ensi mit Rückendeckung des Bundesrats dieses Sicherheitsniveau laufend nach unten korrigiert, wird die Aufsicht zur lebensgefährlichen Farce, und der Atomausstieg bleibt Geschwätz. Wir steuern auf einen Unfall und nicht auf einen geordneten Ausstieg zu.

Die verantwortlichen Atomparteien CVP, FDP und SVP erhalten seit Jahrzehnten finanzielle Zuwendungen fürs Wegschauen. Diese legale Korruption hat einen Preis. Der Austritt von Radioaktivität ist nicht einfach ein vorübergehender «Unfall», sondern er hat bleibende Folgen: Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, genetische Mutationen , Umsiedlung. Doris Leuthard und die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat machen es möglich.

Rudolf Rechsteiner war von 1995 bis 2010 Nationalrat für die SP. Er ist Vizepräsident des trinationalen Atomschutzverbandes Tras und als Bewohner der Gefahrenzone 3 persönlich auch Beschwerdeführer gegen den Weiterbetrieb des AKW Beznau.