Auf allen Kanälen: Aufzeichnungen eines Unwürdigen

Nr. 28 –

Ein freier Journalist im bürokratischen Dickicht der Coronanothilfe: Ein Lehrstück in Leerläufen.

Seit über zwanzig Jahren arbeite ich als freier Filmjournalist, unter anderem auch für die WOZ. Zwar haben Medienkonzentration und immer neue Sparrunden das Leben in den letzten Jahren nicht einfacher gemacht. Doch dank gelegentlicher Moderationen sowie PR-Texte für Kinos konnte ich den Lebensunterhalt bestreiten und das laufende Jahr gar mit einem gewissen Optimismus beginnen. Dann kam Corona. Immerhin versicherte Bundesrätin Simonetta Sommaruga am 16. März: «Wir lassen niemanden im Stich.»

Mein naives Vertrauen in die Worte der Magistratin wuchs, als mir in der folgenden Woche des totalen Stillstands zwei Auftraggeber mitteilten, dass sie mich für Kurzarbeit angemeldet hätten. Wenig später erfuhr ich, wie hoch meine Kurzarbeitsentschädigung sein würde: 900 Franken. Auf Anraten der Gewerkschaft Syndicom schilderte ich deshalb am 2. April der Sozialversicherungsanstalt Zürich meine Lage, dem Schreiben legte ich sämtliche Honorarbelege der letzten zwei Jahre bei. Am 20. April kam die Antwort, dass die Ausgleichskasse für Corona-Erwerbsersatzentschädigung (EO) nur für Selbstständigerwerbende zuständig sei: «Da Sie jeweils in einem Angestelltenverhältnis tätig sind, bitten wir Sie, sich an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürichs zu wenden.» Dass ich mein Dasein in einem Angestelltenverhältnis verbracht hätte, war mir bis dahin nicht bekannt, dennoch reagierte ich wie erbeten.

Nicht zuständig

Eine Woche später ein Anruf von besagtem Amt. Ein freundlicher Herr erklärt Nichtzuständigkeit und rät zur Anmeldung beim Arbeitsamt (RAV). Auf den Einwand des nicht vorhandenen Angestelltenverhältnisses erhalte ich zur Antwort, ein solches bestehe eben doch irgendwie, weil bei meinen Honoraren jeweils AHV- und ALV-Beträge abgezogen wurden.

Gleichzeitig mit der Anmeldung beim RAV melde ich mich auch bei Suisseculture Sociale an. Dieser Verein war Ende März vom Bundesrat mit der Coronanothilfe für Kulturschaffende betraut worden und ist in gewissen Fällen auch für Medienschaffende zuständig. Die Aufzählung der nötigen Dokumente für RAV und Suisseculture Sociale würde hier den ganzen Platz beanspruchen. Beim RAV immerhin geht es schnell, nach nur zehn Minuten erhalte ich ein Mail, mit neun Anhängen und der ultimativen Aufforderung, «innerhalb von 24 Stunden» (diese vier Wörter unterstrichen und rot eingefärbt) Folgendes per Mail einzureichen: Personalausweis in Kopie, AHV- oder Sozialversicherungsausweis, einen aktuellen Lebenslauf, Beispiel eines Bewerbungsschreibens, Arbeitszeugnisse, Diplome und Zertifikate, den letzten Arbeitsvertrag, Kündigung.

Bitte alles nochmals

Von Suisseculture Sociale kommt die Bitte um etwas Geduld, man werde den Antrag prüfen. Einen Monat später ein erneutes Mail: Aus meinen Steuern gehe hervor, dass ich nicht selbstständig sei, ich solle bestätigen, dass ich bereits um Corona-EO nachgesucht hätte. Zudem müsse ich alle erforderlichen Unterlagen noch einmal einreichen, und: «Wir weisen darauf hin, dass dem/der Gesuchsteller/In bekannt ist, dass er/sie bei einem Verstoss gegen die Auskunfts- und Offenlegungspflicht wegen Betrugs (Art. 146 Strafgesetzbuch), Urkundenfälschung (Art. 251 Strafgesetzbuch) etc. strafrechtlich und wegen Verletzung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, Art. 37–40) gemäss dessen Bestimmungen zur Verantwortung gezogen werden und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Zudem wird mit Busse bis 100 000 Franken bestraft, wer vorsätzlich mit falschen Angaben eine Nothilfe erwirkt.» Wer auch immer diese Zeilen verfasst hatte, dachte vielleicht an die hiesigen Ferrari-Besitzer, die zu Beginn des Lockdowns flugs ihr Vehikel verpfändet hatten, um es einige Wochen später nach Erhalt ihrer Coronahilfsgelder wieder auszulösen.

Es klang wie blanker Hohn, als CVP-Nationalrätin Brigitte Häberlin zum Ende der Sommersession die Ablehnung für weitere Coronasoforthilfe begründete: «Wir sind wieder in den normalen Abläufen.» Dieser Satz scheint jetzt, da der Bundesrat die Soforthilfe wider Erwarten verlängert hat, zum Glück Makulatur – vielleicht wird die Metamorphose des Unwürdigen doch noch Realität.