Medienförderung: Die sieben grossen Irrtümer

Nr. 36 –

Die Medienförderung steht im Parlament einmal mehr auf der Kippe. Das hat auch damit zu tun, dass ständig mit falschen Begriffen operiert wird.

Nur gut dotierte Redaktionen kommen gegen die PR von Wirtschaft und Staat an: JournalistInnen auf dem Bernexpo-Gelände, wo das Parlament im Mai und im Juni wegen Corona tagte. Foto: Peter Klaunzer, Keystone

Kaum eine politische Frage drängt zeitlich so stark wie die nach einer Medienförderung, kaum eine ist so verstellt von falschen Wörtern. Und obwohl es dabei um die Herstellung von Öffentlichkeit geht, interessiert sich diese Öffentlichkeit herzlich wenig für das Thema.

So kommt es, dass immer neue Anläufe zur Medienförderung unter den VertreterInnen der Branche und den wenigen mit dem Thema befassten PolitikerInnen diskutiert werden. Bisher sind aber noch alle im Begriffschaos und im Interessenwirrwarr untergegangen. Das droht nun auch dem neusten Vorschlag von Bundesrätin Simonetta Sommaruga.

Der Vorschlag hat zwei Hauptbestandteile: Zum Ersten sollen allen Zeitungen bei ihrer Verteilung die Posttaxen ermässigt werden. Im Ständerat erwirkten die Verleger zusätzlich eine Vergünstigung der Frühzustellung. Zum Zweiten will der Bund alle Onlinemedien finanziell unterstützen, wenn sie mit Digitalabos Erlöse erzielen. Hinzu kommen Unterstützungsmassnahmen für die Nachrichtenagentur SDA oder die Weiterbildung von JournalistInnen. Die Vorlage, mit der die Medien mit hundert Millionen Franken jährlich subventioniert werden sollen, ist also ein Gemischtwarenladen. Das machte sich die Verkehrs- und Fernmeldekommission des Nationalrats letzte Woche zunutze. Sie hat die Vorlage in einen Print- und in einen Onlineteil aufgeteilt, wobei der Printteil sofort beraten und der Onlineteil aufgeschoben werden soll.

Printzeitungen? Onlinemedien? In dieser längst überholten Unterscheidung bestand von Beginn weg das grundsätzliche Problem der Vorlage. Hier deshalb der Versuch, einige Irrtümer der Medienpolitik auszuräumen. Ohne jeden Anspruch auf der Weisheit letzten Schluss – aber hoffentlich von Interesse über die Medienbranche hinaus.

1. Schöne neue Formen? Grosse finanzielle Löcher

1915 Millionen Franken nahmen Pressetitel in der Schweiz 2009 mit der Werbung ein, lediglich 924 Millionen waren es zehn Jahre später. Die Milliarde, die an Einnahmen weggebrochen ist, sagt praktisch alles über den Charakter der fortdauernden Medienkrise aus: Die Digitalisierung hat den Medien nicht einfach schöne neue Darstellungsformen auf den Smartphones gebracht, sie hat ihnen vor allem die Geschäftsgrundlage entzogen. Denn die Werbung, die online ausgespielt wird, landet nicht etwa bei Newsplattformen, sondern grösstenteils bei den Internetriesen Google und Facebook.

Deren Anteil an der Onlinewerbung in der Schweiz beträgt gemäss Schätzungen von WerbeexpertInnen bis zu siebzig Prozent. Der Rest geht zwar über Plattformen, auf denen Autos verkauft oder Jobs vermittelt werden, weiterhin an Medienkonzerne wie die TX-Gruppe. Dort werden die Gewinne aber wegen getrennter Buchhaltungen kaum in den Journalismus reinvestiert, sondern als Dividende an die Familienmitglieder weitergereicht.

2. Eine Transformation? Eine Schrumpfung

«Das Massnahmenpaket soll die Branche bei der digitalen Transformation unterstützen», so lautet das erklärte Ziel von Medienministerin Sommaruga. Hinter der Beschwörung der Transformation steht die Vorstellung, dass die analoge Welt einfach in eine digitale gezügelt wird, sich aber sonst nichts ändert. Was aber ist die Folge, wenn während des Umzugs immer mehr Werbegelder verloren gehen? Weitere Medienbetriebe drohen in der Marktkonzentration zu verschwinden, bei den verbleibenden werden die Ressourcen weggespart.

Eine Medienförderung von hundert Millionen Franken ist deshalb mehr als dringend. Denn die Reichweite der Medien nimmt besorgniserregend ab. Bereits wird mehr als ein Drittel der EinwohnerInnen der Schweiz unterdurchschnittlich mit Nachrichten versorgt, schreibt das Jahrbuch «Qualität der Medien». Die Verschwörungstheorien, die derzeit grassieren, haben auch ihre strukturellen Gründe.

3. Print oder online? Journalismus fördern

Der vorliegende Entwurf zur Medienförderung will besonders innovativ sein, weil er die «Onlinemedien» fördert. Der Begriff, der die Zukunft verspricht, ist analytisch allerdings von gestern. Denn das Internet ist kein eigenes Medium, sondern verbindet verschiedene Medien miteinander. Die meisten Medienbetriebe spielen ihre Inhalte heute über die verschiedensten Kanäle aus: ob im Print, auf Websites, in einer App, auf Bildschirmen im öffentlichen Raum. Und sie vermischen die Darstellungsformen: Text, Podcast oder Video.

Es gibt, ob im Start-up oder im Grosskonzern, nur eine verbindende Konstante, und das ist die journalistische Arbeit. Sie steht hinter allen Produkten, geht aber in der technisch geprägten Debatte gerne unter. Den Journalismus als solchen zu fördern, wäre deshalb der beste Ansatzpunkt in all den Verwerfungen. Dies könnte zum Beispiel, wie beim Service public von Radio und Fernsehen, über Leistungsvereinbarungen geschehen. Oder über die Subventionierung von Vollzeitstellen.

4. Der Staat redet drein? Die PR ist die Gefahr

Ist von einer direkten Förderung des Journalismus die Rede, schrillen selbstverständlich nicht nur bei den Liberalen die Alarmglocken, sondern auch bei den Linken. Zu befürchten ist weniger die direkte Einflussnahme der politischen Akteure als eine gewisse Handzahmheit der JournalistInnen. Doch eine andere Bedrohung ist weit grösser: die der Public Relations von Konzernen, Verwaltung, Parteien, Interessengruppen wie auch von Promis.

Öffentlichkeitsarbeit ist nicht per se schlecht. Aber die Möglichkeit, dass PR-Spins in der Berichterstattung durchschlagen, ist bei finanziell unterfinanzierten und damit personell unterdotierten Redaktionen umso wahrscheinlicher. Sie wollen live erleben, wie das funktioniert? Lesen Sie in den nächsten Monaten die Berichte gegen die Konzernverantwortungsinitiative und fragen Sie sich dabei, wo der Absender wohl überall Economiesuisse heisst.

So absurd es klingt, so logisch ist es: Nur wenn der Staat die Medien finanziell unterstützt, schützt er die BürgerInnen vor seiner PR-Beratung und der von anderen.

5. Alles für alle? Das meiste für die Konzerne

Die Grossverlage haben das Medienpaket des Bundesrats lange gestützt. Dann änderten Peter Wanner und Pietro Supino, die VR-Präsidenten von CH Media («Aargauer Zeitung», «St. Galler Tagblatt» et cetera) und der TX-Gruppe («Tages-Anzeiger», «Bund» und so weiter), kurzfristig den Kurs. Die Onlineförderung sei noch zu wenig ausgegoren. Sprich: Sie hätte den Konzernen finanziell zu wenig gebracht. Die Kleinen würden im Verhältnis mehr Unterstützung erhalten, Gratisportale wie Wanners «Watson» und Supinos «20 Minuten» gar nichts. Die vorberatende Kommission des Nationalrats folgte ihnen knapp.

Tatsächlich gehört es zum Besten an der Vorlage, dass die vorgesehene Förderung sowohl im Print wie bei Onlineinhalten degressiv ausgestaltet wird. Titel mit kleinerer Auflage oder Reichweite sollen mehr gefördert werden als solche mit einer hohen. Dies wirkt der Marktmacht der Monopolisten entgegen und erleichtert auch Neugründungen. Ob der Nationalrat das Paket aufspaltet, wie es seine vorberatende Kommission empfiehlt, ist noch offen. Die Linke möchte es zwingend zusammenhalten.

6. Die Geiselhaft beenden? Jetzt ist der Moment dazu

Dass die Grossverleger die Onlineförderung noch unterstützen, wenn sie ihre Printmillionen erst einmal kassiert haben, ist tatsächlich schwer zu glauben. Es wäre deshalb wünschenswert, dass sich die ParlamentarierInnen endlich aus der Geiselhaft der Monopolisten befreien. Das Paket ist als Gesamtes trotz seiner konzeptionellen Schwächen akzeptabel. Wird es aber im Nationalrat definitiv aufgespalten, sollten es SP, Grüne und GLP in einer unheiligen Allianz mit der SVP ablehnen. Damit wäre der Weg frei für eine Verfassungsänderung.

Tatsächlich hat die geltende Verfassung die jetzige Medienförderung stark mitgeprägt, die überholte Unterscheidung in «Print» und «Online» gar erst bewirkt: Gemäss Artikel 93 der Bundesverfassung nämlich darf der Bund nur elektronische Medien direkt fördern, was historisch Radio und TV meinte, neu sollen auch Onlineinhalte dazugehören. Die Verbilligung der Zeitungszustellung erfolgt wiederum über das Postgesetz.

Mit einem neuen Verfassungsartikel würde es möglich, dass endlich der Journalismus an sich Förderung erhält. Ein einfacher Vorschlag für einen künftigen Artikel 93 könnte lauten: «Der Bund fördert die journalistische Arbeit für die demokratische Meinungsbildung.» Damit würden auch nur die Betriebe Unterstützung erhalten, die ihren Gewinn in den Journalismus stecken. Eine Volksinitiative könnte ebenfalls Druck machen.

Alles nur Wunschdenken? Wenn der jetzige Entwurf im Parlament scheitert, kann es schnell gehen. Und aus einem unabhängigen Medienbetrieb sei versichert: Gegen Monopolisten anzukämpfen, macht meistens sehr viel Spass.

7. Die SRG vergessen? Die SRG soll kooperieren

Apropos Monopolisten: Radio und Fernsehen dürfen bei der Medienförderung nicht länger übersehen werden. Die SRG ist mit einer Staatsgarantie von 1,25 Milliarden der mit Abstand grösste Medienkonzern der Schweiz. Die libertäre No-Billag-Initiative zu ihrer Abschaffung hat sie paradoxerweise in höchste Sphären enthoben, in der sie kaum mehr der Kritik ausgesetzt ist.

Generaldirektorin Nathalie Wappler will gemäss ihren neusten Umbauplänen mit Comedyformaten auf Youtube die Jugendlichen für sich gewinnen, auch wenn diese schon in früheren Generationen kein SRF schauten. Die Stärkung von investigativen Recherchen zielt schon eher in die richtige Richtung. Wenn sich die SRG aber nicht länger dem Vorwurf aussetzen will, über Wettbewerbsvorteile zu verfügen, hilft ihr nur eines: Statt sich im Ufo in Leutschenbach die Schweiz zu imaginieren, würden Radio und Fernsehen besser vermehrt mit anderen Medien kooperieren.

Zur Transparenz: Die WOZ erhielt 2019 rund 200 000 Franken Unterstützung in Form der Posttaxenverbilligung. Gemäss dem vom Ständerat angenommenen Entwurf würde sie künftig schätzungsweise rund 280 000 Franken erhalten.