Reparationen: Zähes Ringen um Sühne

Nr. 37 –

Im Zuge der Black-Lives-Matter-Proteste rückte zuletzt wieder die Frage nach Reparationszahlungen für vergangenes Unrecht in den Fokus. Ein Konzept, das logisch scheint – und doch heftig umstritten ist. Eine Annäherung.

Namen wie «Zublis Lust», «Helvetia», «Switzerlant»: Karte europäischer Plantagen am Rio Berbice in der niederländischen Kolonie Berbice an der Karibikküste Südamerikas, Mitte des 18. Jahrhunderts* (grosse Ansicht der Karte).

Wie weit reicht Bedauern? PolitikerInnen, die verbrecherische Vergangenheiten ihrer Länder öffentlich verurteilen, inszenieren dies gerne als einen Meilenstein ihrer Regierungen: Der frühere britische Premierminister Tony Blair etwa, der 2007 mit «tiefem Schmerz» auf die Sklaverei zurückblickte, deren Abschaffung 200 Jahre zuvor im königlichen Empire auf den Weg gebracht worden war. Oder Philippe, der belgische König, der im vergangenen Juni, 60 Jahre nach der Unabhängigkeit der Demokratischen Republik Kongo, gar sein «tiefstes Bedauern» über die belgische Schreckensherrschaft dort beteuerte.

Bemerkenswerte Gesten, zumal wenn sie erstmals zum Ausdruck kommen. Aber versinken diese dann im Bodenlosen reiner Rhetorik? Oder folgen ihnen doch konkretes politisches Handeln und Ausgleichszahlungen? Vielen EuropäerInnen wurden diese Fragen erst durch die US-amerikanische Black-Lives-Matter-Bewegung und die Geschehnisse dieses Sommers richtig bewusst. Die Beispiele Blairs und Philippes zeigen indes, dass sie zwar schon lange zur Debatte stehen, aber in recht statischer Form verharren. Denn Reparationen für Sklaverei und Kolonialzeit sind etwas, das bislang in der Regel bloss im Konjunktiv existiert.

Dabei erscheint uns dieses Konzept als einleuchtend: Die historische Schuld ist eindeutig. Etwa im Fall Deutschlands am Holocaust und an den Weltkriegen oder im Fall aller Länder, deren Ökonomien vom SklavInnenhandel profitierten. Die Leiden und Benachteiligungen der Opfer sind ebenso offensichtlich, die TäterInnen folglich in der Verantwortung. Immer spiegelt das Thema Entschädigungen aber auch den politischen Kontext der jeweiligen Zeit wider, in der es aufkommt.

Die historische Entwicklung

Ursprünglich nämlich verstand man unter Reparationen, dass nach einem Krieg die unterlegene Partei für dessen Kosten aufkam. Daneben gibt es aber auch Beispiele, die in grotesker Verdrehung historischer Tatsachen das Opfer-Täter-Konzept auf den Kopf stellen: So musste Haiti 1825, gut zwei Jahrzehnte nach der Revolution der ausgebeuteten SklavInnen, der vormaligen Kolonialmacht Frankreich, die mit einer Militärinvasion drohte, 150 Millionen Goldfranken als Kompensation zahlen. Später wurde die Summe auf 90 Millionen reduziert, heute etwa 21 Milliarden US-Dollar. Haiti brauchte bis 1947, um diese abzuzahlen.

Haarsträubend, aber bei weitem kein Einzelfall. So entschädigten die Sklavenhalterökonomien, etwa Grossbritannien oder die Niederlande, bei der Abschaffung der Sklaverei im Lauf des 19. Jahrhunderts die PlantagenbesitzerInnen für ihre wirtschaftlichen Verluste. Die befreiten SklavInnen bekamen nichts ausser ihrer rein formalen Freiheit – und sahen sich genau deshalb gezwungen, ihre Arbeitskraft zu kaum besseren Bedingungen erneut zu verkaufen.

Eine Ausnahme war das Programm «40 acres and a mule» – 40 Morgen Land und ein Maultier, an das heute der Name der Produktionsgesellschaft des US-Filmemachers Spike Lee erinnert. Mit Land und Arbeitstieren wurden zur Zeit Abraham Lincolns befreite SklavInnen in Georgia und South Carolina entschädigt – allerdings nur vorübergehend, denn Lincolns Nachfolger Andrew Johnson annullierte die Massnahme, und das zuvor konfiszierte Land wurde an die alten BesitzerInnen zurückgegeben.

Der Wandel in der Auffassung von Reparationen basiert auf der politischen und ideengeschichtlichen Entwicklung seither. In liberalen, bürgerlichen Gesellschaften des späteren 20. Jahrhunderts wurden chauvinistische und rassistische Konzepte moralisch zusehends inakzeptabel. Das hat wesentlich mit der Uno und ihren Institutionen und der 1948 verfassten Erklärung der Menschenrechte zu tun. Obschon die Praxis ihnen seither oft drastisch hinterherhinkt, setzten sich allmählich doch bestimmte Mindeststandards durch. Das Konzept Kolonialismus war mit diesen nicht vereinbar.

Ein konstantes Element zieht sich durch die Reparationsdebatten: Sowohl das ursprüngliche als auch das heutige Verständnis von Entschädigungen spiegeln reale Machtverhältnisse in einem Interessenkonflikt wider. Das freie Haiti etwa hatte in der damaligen Konstellation keine Chance, der Erpressung der alten Kolonialmacht zu entkommen. Und wo heute Reparationen gefordert werden, stösst dies in der Regel auf eine Mischung aus inhaltlichem Verständnis und knallharter Ablehnung, wenn es um den nächsten Schritt geht: eine Entschuldigung, die als rechtliche Grundlage für Kompensationsansprüche relevant sein kann.

Bloss nicht entschuldigen

Im Rahmen der Uno-Weltkonferenz gegen Rassismus in Durban 2001 formulierte Odile Quintin, in der EU-Kommission damals Generaldirektorin für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, ganz offen: «Wir sind absolut bereit zu Verurteilung und Bedauern. Aber was wir vermeiden möchten, ist, dass eine Entschuldigung zu konkreten Verpflichtungen führt. Wenn es eine rechtliche Beziehung zwischen Entschuldigung und Verpflichtung gibt, ist das ein Problem.»

Genau dieses Muster markiert auch in den zwanzig Jahren seither den Status quo beim Thema Reparationen. Ein klassisches Beispiel ist Deutschland: 2004, zum 100. Jahrestag des Massenmords an Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia, vermied man tunlichst eine Entschuldigung, auch wenn die Bezeichnung als Genozid bereits gängig war. Inzwischen deutet Berlin an, eventuell einen Betrag zur «Heilung der Wunden» zu zahlen, aber keine Reparationen, und um die Entschuldigung windet man sich weiter.

In den USA haben Entschädigungen für die NachfahrInnen der Versklavten einen ungleich grösseren Anteil an der öffentlichen Debatte. Was auch an einem wegweisenden Artikel unter dem Titel «The Case for Reparations» liegt (Ein Plädoyer für Reparationen), den der Autor und Publizist Ta-Nehisi Coates 2014 im Magazin «The Atlantic» veröffentlichte. Und auch in der diesjährigen Kampagne um die Präsidentschaftskandidatur der DemokratInnen war die Frage ein wichtiges Thema; Joe Biden und Kamala Harris, die nun gegen US-Präsident Donald Trump antreten, wollten sich diesbezüglich zwar nicht festlegen, doch immerhin kündigte Biden an, Entschädigungszahlungen als mögliches Mittel im Kampf gegen den Rassismus in Betracht zu ziehen. Doch laut einer Umfrage von 2019 lehnen gut zwei Drittel der Bevölkerung Reparationen weiterhin ab. In den USA ist das Thema damit ein weiteres Symptom einer rasanten Polarisierung in gesellschaftspolitischen Fragen.

Auch in Europa ist die Frage zunehmend im politischen Diskurs verankert. Davon zeugt der Fall der besonderen parlamentarischen Kommission «Kongo / Kolonialvergangenheit» in Belgien, die nun nach dem Sommer ihre Arbeit aufnimmt. Zehn multidisziplinäre ExpertInnen, vielfach mit Wurzeln in Burundi, Ruanda oder dem Kongo, sollen im kommenden Jahr die Rolle Belgiens in der Kolonialzeit sowie das heutige Fortwirken von Rassismus und Diskriminierung aufarbeiten. Im Oktober wird ein erster Zwischenbericht erwartet. Der grüne Abgeordnete Wouter de Vriendt, Vorsitzender der Kommission, nennt als Ziel, mit der Geschichte «ins Reine» zu kommen. Dass Entschädigungen dabei ein Streitfall werden, ist voraussehbar.

Ungeachtet der Debatten dieses Sommers hat die Frage nach Reparationen eine vielschichtige Dynamik. So bringen etwa die sich wiederholenden Katastrophen in Haiti, wie etwa das Erdbeben von 2010, regelmässig auch die Forderung an Frankreich in den Blickpunkt, die vor 200 Jahren erpressten Milliarden zurückzuzahlen. Die austeritäre Rosskur, die Griechenland in der Eurokrise verschrieben wurde, rückte wiederum die ausstehenden Milliardenforderungen Athens für die Opfer der nationalsozialistischen Besatzung im Zweiten Weltkrieg in den Fokus. Die Gemeinschaft der karibischen Staaten, Caricom, fordert immer wieder Zahlungen für die Sklaverei (vgl. «‹Die damaligen Argumente klingen sehr vertraut›» ). Und in den Niederlanden hat die Eisenbahn nach jahrelangen Weigerungen begonnen, die Familien von während der Nazizeit deportierten JüdInnen zu entschädigen.

Eine gigantische Aufgabe

Insbesondere in den letzten Jahren kam zudem ein weiterer Aspekt hinzu, der die Frage nach Reparationszahlungen in eine neue Dimension hebt: die Klimakatastrophe und die Frage, ob jene reichen Länder, die gegenwärtig und historisch betrachtet für den Grossteil der globalen CO2-Emissionen verantwortlich sind, dafür Ausgleichszahlungen leisten sollen. Auf dem Kopenhagener Klimagipfel 2009 forderten zahlreiche Staatschefs einen solchen Fonds, was von Industrienationen jedoch abgelehnt wurde. Daneben gibt es mehrere Initiativen auf lokaler Ebene, etwa in den US-Küstenstädten Oakland, San Francisco und New York, die 2017 einige Fossilkonzerne wegen des steigenden Meeresspiegels präventiv – und erfolglos – verklagten.

Fraglich bliebe in allen Fällen, inwieweit Reparationszahlungen zielführend und ausreichend sind, um strukturelles Unrecht der Vergangenheit auszugleichen. Und gerade angesichts galoppierender gesellschaftlicher Polarisierungstendenzen in vielen Industrieländern braucht man nicht hellsehen zu können, um zu wissen, dass die Aufgabe auf jeden Fall gigantisch ist. Zu bewältigen wird sie nur dann sein, wenn ihr eine nuancierte Analyse zugrunde liegt, die vielfältige Formen von Ausbeutung und Diskriminierung anerkennt – und darüber hinaus ein Zukunftskonzept, das nicht nur historische Schuld zu nivellieren versucht, sondern auch eine Gesellschaft mit gleichberechtigter Beteiligung auf allen Ebenen ins Visier nimmt.

* Korrigendum vom 10. September 2020: In der Printversion sowie in der alten Onlineversion steht fälschlicherweise, die Karte zeige Kolonien in der Nähe von Naussau auf den Bahamas. Tatsächlich ist der Rio Berbice an der südamerikanischen Karibikküste abgebildet, fast dreitausend Kilometer von Nassau entfernt.