Diesseits von Gut und Böse: Ausgerutschte Hände

Nr. 49 –

Er kommt so regelmässig wie Weihnachten, wenn nicht öfter: der Hinweis darauf, dass es in der Schweiz nicht explizit verboten ist, das eigene Kind mit Gewalt zu bestrafen. Am 9. Dezember gibt es dank Nationalrätin Christine Bulliard (CVP, bald: Mitte) einen neuen Anlauf, dem Nationalrat ein gesetzliches Verbot abzuringen.

Die aktuelle Studie von Kinderschutz Schweiz (KS) zum elterlichen Bestrafungsverhalten zeigt, dass körperliche Gewalt zwar leicht abgenommen hat, doch für «eine stabile Subgruppe von Eltern» gehört sie nach wie vor zur Erziehung, vor allem bei Kindern unter vier Jahren.

Von psychischer Gewalt betroffen ist jedes vierte Kind. Das hat viele Gründe, der häufigste ist Überforderung, weshalb KS nach Wegen sucht, auch diese Eltern zu erreichen.

In 47 europäischen Ländern sind Körperstrafen auch innerhalb der Familie verboten. In der Schweiz können Misshandlungen nur bestraft werden, wenn deren Folgen sichtbar sind – und das kann dauern. Alle Versuche, ein grundsätzliches Verbot durchzusetzen, scheiterten am Widerstand der üblichen Verdächtigen.

Die finden, was sie schon immer fanden: Jedem rutscht doch mal die Hand aus, und die Ohrfeige zur rechten Zeit hat noch niemandem geschadet. Gebetsmühlenartig wiederholen sie, man brauche doch nicht für alles ein Gesetz. Sie sind mehrheitlich in der SVP und behaupten gerne, dass die Mehrheit schlagender Eltern anderen Kulturkreisen entstamme. Dabei heisst es doch in der Bibel: «Wer sein Kind liebt, züchtigt es.»

2017 fragte die damalige Nationalrätin Chantal Galladé, wer denn im Ratssaal zu einem nervenden Kollegen hingehe, ihn ohrfeige und dann sage: «Oh, sorry, jetzt ist mir halt die Hand ausgerutscht.» Für Kinder und Jugendliche sei das genauso entwürdigend.

Gesetze allein verhindern nichts. Aber das Wissen, dass etwas verboten ist, hat gesellschaftlich eine Wirkung. Oder warum sind Mord und Totschlag eigentlich verboten?