Asylpolitik: Der Entscheid, der Ruhe in sein Leben brachte

Nr. 52 –

Nyatui kam als unbegleiteter Minderjähriger in die Schweiz, wo sein Asylgesuch abgelehnt wurde. Doch dann entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass das Kindeswohl im Verfahren nicht genug berücksichtigt wurde. Ein wegweisender Entscheid.

Die Reise geht in den Aargau. In einem Dorf mit rund 3000 EinwohnerInnen wohnt Nyatui* bei einer Pflegefamilie. Ihr Haus liegt in einem Quartier mit modernen Einfamilienhäusern. Überall sind Kinder zu sehen. Nyatui öffnet mit neugierigen Augen die Tür.

Der heute vierzehnjährige Junge wuchs bei seiner Grossmutter in einer grösseren Stadt in Uganda auf. Seine Mutter sei schon früh verstorben, seinen Vater habe er nicht gekannt, erzählt Nyatui der WOZ. Die Grossmutter führte einen Dorfladen und sorgte für ihn. Als sie Ende 2018 schwer erkrankte und wusste, dass sie nicht mehr lange zu leben hatte, sagte sie zu ihrem Enkel: «Du musst weg, hier hast du keine Zukunft.» So nahm sie Kontakt mit einem in Genf lebenden Bekannten auf und organisierte Nyatuis Reise in die Schweiz. Heute erinnert sich der Junge nur noch vage an seine Gefühle bei der Abreise, als er allein im Bus zum Flughafen Entebbe sass, oder an den Flug nach Genf.

Eine widersprüchliche Geschichte

Im letzten Monat veröffentlichte die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) den vierzigseitigen Bericht «Vernachlässigtes Kindeswohl». Darin fordert die SBAA, dem Kindeswohl gemäss Uno-Konvention für die Kinderrechte höchste Priorität einzuräumen und die Verfahren kindgerecht zu gestalten. In der Kritik steht insbesondere die Praxis des zuständigen Staatssekretariats für Migration (SEM), Minderjährigen ab dreizehn Jahren eine volle Urteilsfähigkeit zuzusprechen. Mit zahlreichen Geschichten belegt der Bericht, dass in der Schweiz in vielen Verfahren das Kindeswohl bisher zu wenig berücksichtigt wird. Eine dieser Geschichten ist die von Nyatui.

Sie nahm ihren Anfang im Februar 2019, als der damals knapp dreizehnjährige Nyatui am Flughafen Genf-Cointrin ankam, wo ihn der Bekannte seiner Grossmutter empfing. Dieser brachte den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden daraufhin zur Polizei, die den Jungen nach Kreuzlingen ins Bundesasylzentrum überstellte. Nyatui spricht Englisch, die Grossmutter hat ihm das beigebracht. Das half ihm, der Sozialpädagogin im Zentrum seine Geschichte zu erzählen.

Es war eine erfundene Geschichte voller Widersprüche: Demnach war seine Grossmutter schon länger tot, und er hatte in seiner Heimatstadt auf der Strasse gelebt. Auch später bei der Befragung beim Staatssekretariat für Migration (SEM) machte Nyatui widersprüchliche Angaben. «Ich sah es der Frau an, dass sie mir nicht glaubte, weil sie so komisch lächelte», erinnert er sich.

Im Frühjahr 2019 wurde der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Dabei hatte er Glück: Die jungen Pflegeeltern gaben ihm Geborgenheit. Sie selbst haben drei kleine Kinder, das jüngste kam nach Nyatuis Ankunft zur Welt. «Als uns die Vermittlungsstelle anrief und fragte, ob wir vorübergehend ein Pflegekind aus Uganda aufnehmen könnten, sagten wir zu», erzählt Pflegevater Abel Huber*. «Es geht uns so gut hier in der Schweiz, wir möchten etwas davon an jemanden weitergeben, dem es weniger gut geht.»

Nyatui besucht an seinem neuen Wohnort die Schule und lernte im Nu Deutsch. «Er saugt alles auf und lernt enorm schnell», sagt der Pflegevater. Der Junge will die Chance, einen Beruf zu erlernen, packen: «Ich möchte Informatiker werden, mich interessieren Computer, die Software und die Hardware», erzählt er.

Im September 2019 kam der negative Asylentscheid. Aufgrund «widersprüchlicher», «sehr vager» oder «unplausibler» Angaben erachtete das SEM Nyatuis Geschichte als unglaubwürdig und begründete die Ablehnung seines Gesuchs damit, dass er mit den falschen Aussagen die Mitwirkungspflicht verletzt habe. Nicht geprüft wurde jedoch die Frage, ob die Wegweisung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls zumutbar sei.

Wohlgemerkt: Der Junge war zum Zeitpunkt seiner Befragung gerade einmal dreizehn Jahre alt und völlig auf sich allein gestellt. Nach Uganda konnte er nicht zurück, dort gab es niemanden mehr, der für ihn hätte sorgen können. Seine Anrufe bei der Grossmutter wurden nicht mehr beantwortet.

Gegen den Entscheid des SEM erhob Nyatuis Rechtsvertreterin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer). Den Rekurs begründete sie so: «Die Schilderungen meines minderjährigen Klienten weisen in der Tat eine gewisse Inkonsistenz auf.» Nyatui habe ihr mitgeteilt, dass der Bekannte seiner Grossmutter in Genf – sein sogenannter «Onkel» – ihm empfohlen habe, seine Geschichte so zu erzählen, wie er sie erzählt habe.

Die widersprüchlichen Aussagen seien auf Nyatuis Angst und die Instrumentalisierung durch den Bekannten seiner Grossmutter zurückzuführen. Der Junge erscheine ihr zudem verängstigt und zerrissen, so die Anwältin weiter. Und sie vermutet, dass Nyatui die Logik und Tragweite des Asylverfahrens nicht verstanden habe. Ihre grundsätzliche Kritik: Das SEM habe im Lauf der Anhörung zu wenig berücksichtigt, dass Nyatui minderjährig sei.

Eine Rüge von ganz oben

Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerde im Dezember 2019 gut: «Es scheint», hält es fest, «dass das SEM zu wenig auf seine emotionale Belastung eingegangen ist respektive offensichtlich ungenaue Angaben nicht geklärt hat. Auch bemühte es sich nicht um eine neutrale und einfühlsame Haltung, insbesondere als er weinte.» Weiter bemängelt das Gericht, das SEM habe nicht abgeklärt, ob Nyatui in Uganda überhaupt ein Umfeld habe, in das er zurückgeschickt werden könne.

Die Kindheit ist eine sehr verletzliche und eine entscheidende Lebensphase. Man mag sich wundern, dass eine ugandische Grossmutter ihren Enkel allein nach Europa schickt. Trotzdem hat dieses Kind Rechte. So gesehen ist das BVGer-Urteil wegweisend. Zudem haben KinderschutzexpertInnen bei einem runden Tisch des Flüchtlingshilfswerks UNHCR schon im letzten Jahr darauf hingewiesen, dass es an formalisierten Prozessen fehle, die garantieren, dass das Kindeswohl in alle wichtigen Entscheide einfliesst.

Vorläufig bewilligt

Das BVGer wies in seinem Urteil das SEM an, Nyatui «auf vertrauensvolle Weise erneut anzuhören» und eine Neubeurteilung der Sachlage vorzunehmen. Der junge Asylsuchende und seine Pflegefamilie konnten vorerst aufatmen. Für das zweite Gespräch im SEM reiste er im Februar 2020 zusammen mit dem Pflegevater nach Bern. «Nyatui war schon auf der Reise und dann bei der Befragung sehr nervös», erzählt Abel Huber. «Als es um seine Mutter ging, brach er völlig zusammen und weinte fast untröstlich, bis ich ihn in den Arm nahm.» Kurz darauf kam der zweite SEM-Entscheid: Nyatui erhielt eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung.

Dieser Entscheid brachte Ruhe in sein Leben. Beim kürzlichen Besuch der WOZ verabschiedete er sich bald, um mit seinen Kollegen Fussball zu spielen.

* Namen zum Schutz des Kindes geändert.