50 Jahre Frauenstimmrecht: Nume nid gschprängt …

Nr. 5 –

«Entweder gleiche Gesetze, gleiche Rechte, gleiche Pflichten und Strafen, unparteiische Richter, oder der moralische und physische Niedergang der Menschheit nimmt unerbittlich seinen Fortgang!» Meta von Salis, «Ketzerische Neujahrs­gedanken einer Frau», 1887; Illustration: Katharina Reidy, Coboi

Es muss eine euphorische Stimmung geherrscht haben, als am 7. Februar 1971 das Resultat verkündet wurde: 65,7 Prozent der abstimmenden Schweizer Männer sagten Ja zum Frauenstimmrecht. Die Schweiz, die sich schon damals stets gerne als demokratisches Musterland inszenierte, war nicht länger eine «halbe Demokratie». Nach jahrzehntelangem Kampf wurden auch Frauen als vollwertige Bürgerinnen anerkannt.

Feierlaune will zum Jubiläum dieses historischen Ereignisses jedoch nicht so recht aufkommen. Irgendwie kann man sich ja schlecht damit brüsten, im europäischen Vergleich fast als Letzte über die Ziellinie getaumelt zu sein – mit einem Rückstand von teils mehreren Jahrzehnten auf andere Länder. Es ist nicht unbedingt eine Schande, das Schlusslicht zu sein. Etwa, wenn man sich alle Mühe gegeben hat, aber aufgrund widriger Umstände trotzdem nicht recht vorwärtsgekommen ist. Die Schweiz aber hat – sehr freundlich ausgedrückt – schlicht ein Motivationsproblem, wenn es darum geht, möglichst vielen Menschen die politische Teilhabe zu ermöglichen. Kä Luscht halt.

Die Schweiz ist zwar seit 1971 keine «halbe Demokratie» mehr, eine «vollständige» ist sie deswegen leider noch lange nicht: Denn grossen Teilen der Bevölkerung werden die politischen Rechte weiterhin verwehrt. Erfreulicherweise gibt es verschiedenste Bemühungen, dies zu ändern; wie schon beim Frauenstimmrecht wagt man den Fortschritt allerdings erst mal süüferli auf Kantons- oder Gemeindeebene.

Im November hat etwa Genf mit 75 Prozent Ja-Anteil das Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit geistiger oder psychischer Beeinträchtigung angenommen. Genf ist damit der einzige Kanton, der das internationale Behindertenrecht respektiert. Auf Bundesebene ist man noch weit davon entfernt. Und während Glarus das Stimmrechtsalter sechzehn schon 2007 eingeführt hat, hiess gerade diese Woche die zuständige Ständeratskommission einen entsprechenden Vorstoss gut. Nun muss ein konkreter Vorschlag für eine Verfassungsänderung ausgearbeitet werden.

Die grösste Gruppe, der politische Teilhabe verweigert wird, ist jene der Menschen ohne Schweizer Pass: Sie machen ein Viertel der Bevölkerung aus. Einzig Neuenburg und Jura haben das AusländerInnenstimmrecht auf Kantonsebene. Insgesamt gibt es 605 Gemeinden (die meisten davon liegen – quelle surprise! – in der Romandie), die ebenfalls ein AusländerInnenstimmrecht kennen. Doch man kann kaum von wirklicher Partizipation sprechen, wenn man zwar über die Sanierung der Dorfturnhalle abstimmen kann, aber nicht über die Aufkündigung der Personenfreizügigkeit oder die Verschleuderung von Steuermilliarden für Kampfjets.

Das Jubiläum des Frauenstimmrechts nimmt die Grüne Partei nun zum Anlass für eine parlamentarische Initiative für die Einführung des AusländerInnenstimmrechts auf Bundesebene, wie die Basler Nationalrätin Sibel Arslan in dieser WOZ ankündigt (vgl. «Wann ist etwas ein Erfolg?» ). Die Vorlage ist so erfreulich wie simpel: Das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht sollen alle erhalten, die seit fünf Jahren legal in der Schweiz leben. Egal ob sie nun eine Niederlassungsbewilligung haben oder noch im Asylverfahren stecken, ob sie hier Steuern optimieren oder Sozialhilfe beziehen. Von einer entsprechenden Erweiterung des Stimmrechts würden zwanzig Prozent der Bevölkerung profitieren, also mehr als 1,6 Millionen Menschen. Einreichen werden die Grünen den Vorstoss in der Frühjahrssession.

Für Schweizer Verhältnisse ist dieser Vorschlag fast schon revolutionär. Aber er steht eben auch in der helvetischen Tradition einer Politik der kleinen Schritte: «Nume nid gschprängt, aber gäng e chli hü.» In Staaten wie den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Grossbritannien oder Schweden können sich MigrantInnen nach fünf Jahren einbürgern lassen. Doch davon sind wir weit entfernt. Erst vor drei Jahren wurde mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz die Einbürgerung massiv erschwert. Und selbst sogenannten AusländerInnen der dritten Generation wurde 2017 anstelle des «droit du sol» gerade mal die erleichterte Einbürgerung gewährt.

Dass politische Teilhabe nicht automatisch Gleichstellung bedeutet, wissen wir fünfzig Jahre nach Einführung des Frauenstimmrechts nur zu gut. Und so ändert wohl auch ein AusländerInnenstimmrecht nur wenig an der Diskriminierung von MigrantInnen ohne Schweizer Pass. Sie fängt schon in der Schule an, geht in anderen Bereichen wie der Stellen- und Wohnungssuche oder der medizinischen Versorgung weiter.

Klar, auch ein roter Pass schützt nicht vor jeglicher Diskriminierung. Doch eine «vollständige» Demokratie muss eine möglichst hohe Deckungsgleichheit anstreben: zwischen jenen, die politische Entscheide fällen, und jenen, die davon betroffen sind. Um dieses Ziel zu erreichen, führt kein Weg an einer erleichterten und erweiterten Einbürgerungspraxis für alle vorbei, die zur ständigen Wohnbevölkerung zählen. Oder, um es mit einem alten Häuserkampfslogan zu sagen: Die Schweiz denen, die drin wohnen!