Basler Staatsanwaltschaft gegen Sibel Arslan: Eine Behörde stellt sich selber bloss

Nr. 38 –

In der baselstädtischen Strafverfolgung häufen sich beunruhigende Vorgänge: konstruierte Vorwürfe gegen eine Nationalrätin, rechte Kumpanei, Furor gegen Linke. Jetzt intervenieren Politik und Aufsicht.

2020 vermittelte Sibel Arslan an einer nicht bewilligten Demonstration. Der Sicherheitsdirektor bedankte sich bei ihr dafür, die Staatsanwaltschaft jedoch nahm Ermittlungen auf. Foto: «Bajour»

An der Basler Binningerstrasse, gleich beim scheusslichsten Platz der Stadt, der Heuwaage, ist die kantonale Staatsanwaltschaft zu Hause. Der Gebäudekomplex, zu dem auch das Untersuchungsgefängnis gehört, wirkt wie eine Trutzburg. Verschlossen, undurchdringbar – unerschütterlich?

Kritik an umstrittenen Anklagen und Vorwürfe politisch gefärbter Untersuchungen nach Demonstrationen konnten die ErmittlerInnen nicht von ihrem Kurs abbringen. Jetzt aber herrscht in den Fluren der Behörde Nervosität. Die Staatsanwaltschaft spürt gehörig Druck, und sie tut etwas, was sie sonst nie tut: Sie rechtfertigt sich.

Bundeshaus Bern, Anfang dieser Woche. Im Ständerat beugen sich die Mitglieder der Rechtskommission über ein Dossier von der Binningerstrasse. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (Stawa) hätte gerne ein Strafverfahren gegen die grüne Nationalrätin Sibel Arslan angestrengt. Sie wirft ihr vor, im Sommer 2020 eine unbewilligte Frauenstreikdemo unterstützt zu haben. Arslan soll die Polizei und den Verkehr behindert und gegen die Covid-Verordnung verstossen haben. Die Kommission weist das Gesuch einstimmig ab. Aus den Akten gehe hervor, dass Arslan «aufgrund ihrer Stellung als Nationalrätin als Vermittlerin vor Ort gerufen wurde». Nach der Demo hatte sich der damalige Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr bei Arslan für ihr Engagement bedankt. Gemäss Ständeratskommission hätten die Handlungen – «sofern sie überhaupt strafrechtlich relevant sind» – nicht die Tragweite, die es brauche, um die Immunität aufzuheben. Kommissionspräsident Beat Rieder, ein strenger CVP-Jurist aus dem Oberwallis, sagt: «Es gab überhaupt keinen Anlass, Arslans Immunität aufzuheben.»

In Basel dürfte das Verdikt nicht mehr überrascht haben, schon die nationalrätliche Immunitätskommission hat einstimmig gegen die Staatsanwaltschaft entschieden. Warum aber – das ist jetzt die grosse Frage – hat die Behörde sich selber so blossgestellt? Die Rechtfertigung der Staatsanwaltschaft geht so: Bei einer Anzeige oder der mutmasslichen Begehung eines Offizialdelikts müsse sie tätig werden. Eine Anzeige hat es allerdings nach Kenntnis der WOZ nicht gegeben, also wurden die StrafverfolgerInnen aus eigenem Antrieb tätig. Die beantragte Aufhebung der Immunität sei ein formeller Akt, um «ergebnisoffen zu ermitteln», der Antrag zudem «nicht sehr aufwändig». Alles reine Formsache also?

Auffällig am Gesuch ist der eigenwillige Umgang mit den Fakten. Die Polizei ging in ihrem Bericht zum inkriminierten Frauenstreik für den Zeitpunkt, als Arslan erschien, von 80 bis 100 Demonstrierenden aus – nicht genug, um einen Verstoss gegen die Covid-Verordnung geltend machen zu können. Die Stawa hingegen bezifferte die Zahl der Teilnehmerinnen mit 300. Das klingt eher nach konstruierten Vorwürfen als nach dem Willen, ergebnisoffen zu ermitteln.

Anspruch und Wirklichkeit

Schon früher im Jahr 2020 fand an einem anderen Ort in Basel eine Veranstaltung statt, an der auch Sibel Arslan im Fokus stand. Mitte Februar, Vorfasnachtszeit, im Kongresszentrum der Messe Schweiz bittet die Studentenverbindung Zofingia zu ihrem «Conzärtli» in den Saal. Die Zofingia ist die Bruderschaft der Oeris und Sarasins, der Vischers und Burckhardts. Einmal im Jahr lassen sich die Hochwohlgeborenen der Stadt ans Conzärtli fahren, um dort der Jeunesse dorée, aufstrebenden Juristen und Medizinern zu applaudieren, wenn diese Basler Persönlichkeiten persiflieren. 2020 war das Jahr, als sich die Studentenverbindung Sibel Arslan vorknöpfte. Mit bestenfalls zotigen, teilweise rassistischen Einlagen stellte die Zofingia die Nationalrätin als kurdisches Dummerchen hin, das in einem Schweizer Parlament nichts verloren hat. Das Publikum schüttelte sich vor Lachen.

Einer, der das Conzärtli sehr gut kennt, weil er einst selber Regie führte, ist der Jurist Philip Schotland, Verbindungsname «Wysse Riis». Schotland, Mitte dreissig, war lange aktiver Politiker und Vizepräsident der rechtsbürgerlichen LDP. Von Beruf ist er Staatsanwalt in Basel. Sein aktueller Fall: die Ermittlungen gegen Sibel Arslan. Laut Conzärtli-Präsident Lukas Kübler ist es «üblich, dass wir die ehemaligen Mitglieder anfragen, ob sie Ideen haben». Ob Schotland 2020 solche geliefert habe, wisse er nicht. Der Staatsanwalt selber lässt die entsprechende Frage unbeantwortet. Schotland sagt: «Privates und Berufliches halte ich grundsätzlich strikte getrennt.» Und die Staatsanwaltschaft kommuniziert: «Die politische oder weltanschauliche Einstellung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann und darf ein Verfahren in keiner Weise beeinflussen – und sie tut es auch nicht.»

Nun hat allerdings gerade die kantonale Aufsichtskommission – kein politisches Gremium, sondern eine Fachkommission – festgestellt, dass bei der Basler Staatsanwaltschaft Anspruch und Wirklichkeit zuweilen auseinanderklaffen. Die eigentlich zahnlose Aufsicht rügt die Strafverfolgungsbehörde in ihrem Jahresbericht scharf. Ihre wesentliche Kompetenz liegt darin, zu überprüfen, ob die Staatsanwaltschaft zügig genug arbeitet und keine Fälle liegen bleiben. Einen der Fälle, der mehrere Jahre liegen blieb, schaute sich die Aufsicht nun genauer an. Es handelt sich um die Anzeige gegen den früheren Pnos-Politiker Tobias Steiger.

Steiger hatte 2018 auf dem Messeplatz eine antisemitische Hetzrede gehalten. Tausende BaslerInnen gingen dagegen auf die Strasse. Zahlreiche GegendemonstrantInnen wurden daraufhin im Rahmen der «Basel nazifrei»-Prozesse (siehe WOZ Nr. 15/2021 ) zu harten Strafen verurteilt. Steiger dagegen blieb lange unbehelligt. Erst nachdem die SRF-Sendung «10 vor 10» die Frage aufwarf, ob die Stawa auf dem rechten Auge blind sei, stellte die Staatsanwaltschaft den Strafbefehl aus. Die Aufsicht kritisiert, dass die GegendemonstrantInnen mit «grossem Aufwand» verfolgt wurden, während gegen Steiger «objektiv nicht mit derselben Dringlichkeit die notwendigen strafrechtlichen Ermittlungen an die Hand genommen» wurden. Die Strafe gegen Steiger fiel übrigens milde aus: eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 80 Franken und eine Busse von 2200 Franken.

Selfie mit rechtsextremem Grossrat

Die Stawa versichert im Aufsichtsbericht, es sei keinesfalls so, dass der Fall absichtlich liegen gelassen worden sei oder dass gar Angehörige der Staatsanwaltschaft mit Tätern aus der rechtsextremen Szene sympathisieren würden. Jedoch macht dieser Tage ein Foto die Runde, das Zweifel an dieser Darstellung aufkommen lässt. Gestreut hat es der rechtsextreme Basler Grossrat Eric Weber. Das Selfie zeigt Weber und einen weiteren Mann. Dieser trägt eine Maske, Weber grinst, beide halten den Daumen hoch. Die Identität der Person, die Weber freundschaftlich verbunden scheint, ist schnell geklärt. Es handelt sich um T., Ermittler der Basler Staatsanwaltschaft. Gemäss Weber ist T. mit den Ermittlungen gegen seine Person betraut. Inzwischen ist gegen Weber in einem Fall, in dem Sibel Arslan das Opfer ist, Anklage wegen Rassendiskriminierung erhoben worden. Der vorbestrafte Grossrat versucht mit dem Bild vermutlich, die Anklage zu destabilisieren. Doch Erklärungsbedarf bleibt: Warum kumpelt ein Strafverfolger mit dem rechtsextremen Eric Weber? Die Staatsanwaltschaft sagt dazu: «Wir sind daran, diese Fehlleistung mit dem betroffenen Mitarbeiter aufzuarbeiten.»

Fehlleistungen, unerklärliche Verfahren, auffälliger Furor bei linken Demonstrationen – die Basler Staatsanwaltschaft schlingert auf ihrem augenscheinlich rechten Kurs. Und der soll sich nun endlich ändern. Die Aufsicht empfiehlt, die «Prioritätensetzung bei der Verfolgung von Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern zusammen mit dem Regierungsrat zu überprüfen». Der SP-Fraktionschef Thomas Gander will in einer schriftlichen Anfrage von der übergeordneten Justiz- und Sicherheitsdirektion aufgeschlüsselt haben, wofür die Staatsanwaltschaft ihre Ressourcen einsetzt. Dazu arbeiten die linken Parteien an einem weiteren Paket, in dem eine Stärkung der Aufsicht gefordert wird.

Und was sagt Sibel Arslan, die übrigens von einem Journalisten der «Basler Zeitung» vom Verfahren gegen sie erfuhr, zur Causa? Sie ist erleichtert: «Jetzt kann ich mich endlich wieder meiner Arbeit als Nationalrätin widmen.»