30. März 2061: Prozess in Zürich: Ausreden ziehen nicht mehr

Nr. 39 –

Vor dem Bezirksgericht Zürich ist am Freitag ein 34-Jähriger wegen Vergewaltigung in vier Fällen und Stealthing in fünf weiteren Fällen zu insgesamt sechs Jahren gemeinnütziger Arbeit und einer Genugtuung gegenüber den Klägerinnen in der Höhe von 10 000 bis 19 000 Franken verurteilt worden. Die 19- bis 38-jährigen Frauen hatten ihre Klagen zusammengelegt, um dem Täter vor Gericht nicht einzeln entgegentreten zu müssen.

Die Verteidigung des 34-jährigen Thomas K. argumentierte anfänglich, dass ihr Mandant freizusprechen sei, da keine der Klägerinnen explizit Nein gesagt oder sich gegen den Übergriff physisch zur Wehr gesetzt habe. Sie musste dann jedoch einsehen, dass diese Strategie seit der Einführung des Konsensprinzips im Rahmen der Reform des Sexualstrafrechts keine validen Argumente zugunsten ihres Mandanten mehr einbrachte. Stealthing, das heimliche Ausziehen des Kondoms während eines Geschlechtsakts, gilt seit 2022 als strafbar. Thomas K. sei dies nach eigener Aussage «nicht bewusst gewesen», die Richter:innen schenkten diesem Einwand keine Beachtung. Das Urteil ist rechtskräftig.