Konzernverantwortung: Schmiergeld für den «Islamischen Staat»

Nr. 21 –

Ein Berufungsgericht in Paris hat entschieden: Der frühere Zementriese Lafarge kann wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden. Der Entscheid könnte wegweisend sein für das internationale Unternehmensstrafrecht.

Das Zementwerk liegt abgeschieden neben der Autobahn M4, die Syrien von West nach Ost quert. Als die Fabrik von Lafarge Cement Syria (LCS), einer Tochter des damaligen französischen Zementkonzerns Lafarge, im Mai 2010 unweit der syrischen Stadt Rakka eröffnet wurde, war sie eines der grössten Werke im Nahen Osten: ein riesiger Komplex mit einem eigenen Kohlekraftwerk.

Es war auch die grösste ausländische Investition in Syrien ausserhalb des Ölsektors. Die politische Lage zu jener Zeit war günstig: Zwischen dem Assad-Regime und dem Westen herrschte Tauwetter. 2008 war der syrische Machthaber Baschar al-Assad am französischen Nationalfeiertag auf Staatsbesuch in Paris, sein französischer Amtskollege, Nicolas Sarkozy, kurz darauf in Damaskus.

Abhängigkeit von der Machtelite

Heute, zwölf Jahre später, ermittelt die französische Justiz wegen Terrorfinanzierung, Umgehung von Sanktionen und Gefährdung von Menschenleben gegen den Lafarge-Konzern. Letzte Woche hat ein Berufungsgericht in Paris nun einen Entscheid gefällt, der nicht nur für diesen Fall, sondern für das internationale Unternehmensstrafrecht wegweisend sein könnte: Die französische Mutterfirma Lafarge, die 2015 mit dem Zuger Zementriesen Holcim fusionierte und heute nur noch den Schweizer Namen trägt, kann auch wegen Komplizenschaft an Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt werden.

Der jetzige Entscheid sei bemerkenswert, sagt der Menschenrechtsanwalt Fritz Streiff gegenüber der WOZ. Er arbeitet seit Jahren daran, Kriegsverbrechen in Syrien vor Gericht zu bringen: «Dass dieser Tatbestand jetzt von den höchsten Instanzen als Anklagepunkt bestätigt wurde, wird einen riesigen Einfluss auf die Managements und Verwaltungsräte von Grosskonzernen weltweit haben», sagt Streiff, «nicht nur in der Zementbranche.»

Die Geschichte der syrischen Lafarge-Tochter LCS ist ein Musterbeispiel dafür, in welche Abhängigkeiten sich ein internationales Unternehmen oftmals begeben muss, wenn es den Betrieb in einem Kriegsgebiet aufrechterhalten will. LCS, so der Vorwurf, soll über Jahre hinweg syrische Bürgerkriegsparteien geschmiert haben. Es erkaufte sich Begleitschutz für Warentransporte, Sicherheitsgarantien für Mitarbeitende und Rohstofflieferungen, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Laut Dokumenten sollen rund dreizehn Millionen Euro geflossen sein – darunter auch an Terrorgruppen wie den Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front (heute Dschabhat Fath al-Scham)und den sogenannten Islamischen Staat (IS).

Tatsächlich begannen die wirtschaftspolitischen Abhängigkeiten von Lafarge in Syrien bereits vor dem Krieg. LCS war ein Joint Venture der ägyptischen Firma Orascom Cement, die später von Lafarge übernommen wurde, und der syrischen MAS. Letztgenannte Firma war im Besitz des Tycoons Firas Tlass, dessen Familie lange zu den engsten Verbündeten des Assad-Clans gehörte. Eine kleine Clique um Assad kontrollierte nicht nur die syrische Politik, sondern auch beinahe die gesamte Wirtschaft. Für ausländische Firmen, die in Syrien investieren wollten, führte kaum ein Weg an dieser Machtelite vorbei.

20 000 Euro Schutzgeld pro Monat

Als in Syrien 2011 Massenproteste und schliesslich ein Bürgerkrieg ausbrachen, zogen sich zahlreiche ausländische Unternehmen zurück. Lafarge aber blieb. Möglicherweise, weil die Fabrik erst wenige Monate zuvor eröffnet worden war. Vielleicht auch in der Hoffnung, dereinst für den Wiederaufbau an Ort und Stelle zu sein. Sicher ist: Die Zementbranche war von den Sanktionen gegen das syrische Regime nicht betroffen. Und in den ersten Monaten war die Gegend, in der die Fabrik steht, noch kaum umkämpft.

Das änderte sich im Sommer 2012, als rund um die Stadt Aleppo heftige Kämpfe zwischen Rebellen und dem Regime ausbrachen. Kurz darauf zog sich das Regime aus weiten Teilen Nordsyriens zurück, und die kurdische YPG übernahm die Kontrolle. Viele der nahe gelegenen Städte wurden von Rebellen der Freien Syrischen Armee kontrolliert. Ab 2013 gewannen in den Rebellengebieten radikale Kräfte zunehmend die Oberhand, vor allem der IS. Dieser dominierte zum Beispiel ein Gebiet, in dem sich ein Steinbruch befand, von dem LCS Puzzolan bezog – ein Deal, den die Firma 2012 noch mit dem Assad-Regime ausgehandelt hatte. Nun musste LCS mit den neuen Herrschern Abmachungen treffen, denn das bindefähige Material war für die Aufrechterhaltung des Betriebs unentbehrlich. Zeitweise zahlte die Firma offenbar bis zu 20 000 Dollar monatlich an die Terrororganisation, wie der ehemalige CEO Bruno Pescheux der französischen Staatsanwaltschaft sagte.

2014 brachte der IS in einer Blitzoffensive weite Teile Syriens und des Iraks unter seine Kontrolle. Als er das Gebiet um die Fabrik eroberte, flohen neben Tausenden Zivilist:innen auch die letzten Angestellten, die noch in der Fabrik geblieben waren.

Neuer Trend im Strafrecht

Zwei Jahre später reichten elf ehemalige syrische Angestellte mit zwei NGOs Strafanzeige gegen Lafarge in Frankreich ein, und 2017 nahm die dortige Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Lafarge, LCS und mehrere Kaderleute auf. Die Ermittlungen wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden zunächst als nicht zulässig eingestuft. Dagegen reichten verschiedene Organisationen Berufung ein – mit Erfolg. Der Kassationsgerichtshof hob das vorinstanzliche Urteil letzten Herbst auf, und nun folgte der Entscheid des Berufungsgerichts, dass dieser Tatbestand Teil einer möglichen Anklage sein könne.

Der Entscheid folgt einem Trend im internationalen Unternehmensstrafrecht. «Jahrzehntelang war es sehr schwierig, solche Fälle erfolgreich vor Gericht zu bringen», sagt Fritz Streiff. Das Rechtsgebiet sei komplex, und oft sei nicht klar, wer angeklagt werden solle: das Unternehmen? Die Geschäftsführer, die Managerinnen oder Leiter:innen? Hinzu komme, dass milliardenschwere Konzerne alles tun würden, um solche Klagen abzuwehren.

Puzzleteile der Wahrheitsfindung

Doch häufig erzielten Klagen bereits vor dem Urteilsspruch eine Wirkung. Das weiss Streiff aus eigener Erfahrung: Er war als Anwalt an der Strafanzeige gegen die deutsche Brenntag AG beteiligt, die laut Recherchen bis 2014 über eine Schweizer Tochterfirma Isopropanol nach Syrien exportiert hatte. Die Chemikalie, die neben dem Alltagsgebrauch auch für die Herstellung des verbotenen Giftgases Sarin verwendet werden kann, wurde in einer belgischen Zweigniederlassung des Chemieriesen BASF hergestellt. «Als wir bekannt machten, dass wir die Klage eingereicht hatten, sank die Brenntag-Aktie auf historische Tiefen», sagt Streiff. «Hier tut es den Unternehmen richtig weh: beim Ruf und beim Aktienkurs.»

Der Pariser Gerichtsentscheid ist aber nicht nur für die Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen durch internationale Konzerne ein wichtiger Schritt – sondern auch für Syrien. «Es ist ein weiteres Puzzleteil der Wahrheitsfindung in diesem riesigen Mosaik des Syrienkriegs», sagt Streiff. Ein kleiner Schritt, der aber zeigt, dass die juristische Aufarbeitung auch in einem so komplexen Krieg möglich ist.