Die Verteilung der Restwelt: Das Eis des Begehrens

Nr. 35 –

Eine wissenschaftliche Kommission soll festlegen, wem der Meeresboden gehört. Doch Wissenschaft und Politik funktionieren ganz verschieden.

High Noon am Nordpol: Die Russen hissen die Flagge - in Ermangelung einer Landmasse eben am Meeresboden. Die Dänen und die US-Amerikaner schicken ebenfalls Missionen ins (tatsächlich ewige?) Eis, die Kanadier stocken ihre Nordflotte auf und üben sich in verbalem Säbelrasseln. Es geht um Territorialansprüche im grossen Stil, und zwar nicht nur in der Arktis: Tatsächlich sind Millionen von Quadratkilometern Erdoberfläche noch nicht verteilt, bloss hat sich bislang kaum jemand dafür interessiert, weil sie tief unter Wasser liegen. Doch auch der Meeresboden ist reich an Ressourcen.

So weit die Kugel fliegt

An sich ist das offene Meer «gemeinsames Erbe der Menschheit», so steht es in der Seerechtskonvention, auf die sich die Uno-Staaten nach jahrelangen Verhandlungen 1982 geeinigt haben. Die Konvention gesteht Küstenstaaten grosszügig bemessene Exklusivzonen zu. Der sogenannte Kontinentalschelf, der als natürliche Verlängerung des Festlands angesehen wird, reicht definitionsgemäss 200 Seemeilen (circa 370 Kilometer) ins Meer hinaus. Dadurch wird bereits gut ein Fünftel des Meeresbodens «nationalisiert». Ausserdem kann der Schelf auf Begehren der entsprechenden Staaten hin weiter ausgedehnt werden; nach vorsichtigen Schätzungen vermindert sich das gemeinsame Erbe so um weitere fünf Prozent. Russlands Anspruch auf einen grossen Teil der Arktis könnte sich besonders einschneidend auswirken. Würde dem Anspruch stattgegeben, gerieten voraussichtlich drei Viertel der Arktis unter nationale Souveränität: ein Präzedenzfall mit schwer absehbaren globalen Folgen.

Das Konzept eines nationalen Küstengewässers hat seinen Ursprung in der «Kanonenschuss-Doktrin» aus dem 17. Jahrhundert. Sie besagte, dass der Souveränitätsanspruch eines Landes nicht weiter reichen kann als der Flug einer Kanonenkugel. Lange galt deshalb eine Grenze von drei Meilen, doch nach und nach wurde diese weiter ausgedehnt, auf zehn, zwanzig, fünfzig Meilen. Immer stärker dominierten wirtschaftliche Interessen über strategische - was 1958 schliesslich in einer ersten Uno-Definition des Kontinentalschelfs gipfelte. Sie bestimmte, dass der nationale Anspruch schlicht so weit reicht, wie die Tiefe des Wassers die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen erlaubt. De facto wäre er also unbegrenzt, denn die entsprechende Fördertechnik entwickelte sich seither rasant. Der maltesische Uno-Botschafter Arvid Pardo warnte in den sechziger Jahren davor, dass der Welt ein weiterer ungerechter Verteilkampf bevorstehe, eine Kolonialisierung des gesamten Meeresbodens.

Auf Pardos Initiative hin machte sich die Uno daran, ein umfassendes Seerechtsabkommen auszuarbeiten und die Kontinentalschelfgrenze neu zu definieren. Es war klar, dass das Argument der «Ausbeutbarkeit» ersetzt werden musste. An dessen Stelle ist heute eine komplexe wissenschaftliche Formel getreten, die unter anderem das Gefälle des Bodens und die Sedimentstärke berücksichtigt. Den Entscheid über den rechtmässigen Grenzverlauf jenseits der 200-Meilen-Grenze überliess man einer Expertenkommission, die sich nicht aus Politikern und Juristinnen, sondern aus Geologinnen und Geophysikern zusammensetzt.

Das Öl forscht mit

Die Taktik der Uno, eine wichtige rechtliche Frage zu entpolitisieren, indem sie einem wissenschaftlichen Gremium übertragen wird, hat Schule gemacht. In allen möglichen strittigen Feldern, vom Freihandel über den Walfang bis zum Klimawandel, gibt es derzeit die Tendenz zur Verwissenschaftlichung der Politik. Damit einher geht aber automatisch auch eine Verpolitisierung der Wissenschaft. Die absolut objektive Entscheidung ist eine Illusion, auch wenn sie im Kleid einer vermeintlich neutralen Forschermeinung daherkommt. Kai Sorensen vom Dänischen Geologischen Vermessungsamt, das für die Kontinentalschelfbelange zuständig ist, sagt es deutlich: «Ich arbeite für ein staatliches Forschungsinstitut, ich bin also nicht unabhängig: Ich bin Anwalt der dänischen Ansprüche.»

Dasselbe gilt natürlich auch für sämtliche Mitglieder der Festlandsockelgrenzkommission (CLCS). Sie verpflichten sich zwar, unabhängig von jeglichen Regierungs- oder Wirtschaftsinteressen zu entscheiden. Aber noch ist bei der Geologie des Meeresbodens vieles ungeklärt, es bleibt also ein grosser Ermessensspielraum. Wie dieser ausgeschöpft wird, lässt sich schon an der Zusammensetzung der Kommission ablesen. Sie ist Partei für die Ausweitung des Kontinentalschelfs und nicht für die (vor allem auch aus ökologischer Sicht wünschbare) Begrenzung. Einige Mitglieder haben direkte Verbindungen zum Ölgeschäft, so arbeitet zum Beispiel der norwegische Vertreter beim staatlichen Petrolkonzern NPD.

Die CLCS ist also, wie jede wissenschaftliche Expertenkommission, auch ein politisches Gremium. Doch bei der Uno wird nicht für die nötige Transparenz gesorgt. Die nationalen Gutachten und die Stellungnahmen der CLCS bleiben unter Verschluss, bis ein definitiver Entscheid gefallen ist. Politische Prozesse beruhen jedoch auf Konsens, auf der Ausbalancierung von Interessen. Solche Prozesse müssen offen stattfinden. Es ist blauäugig, zu erwarten, dass Expertengremien wie die CLCS eindeutige, allein faktenbasierte Empfehlungen aussprechen. Eigentlich problematisch ist aber erst der Schluss, deshalb auf volle Transparenz verzichten zu können.

In den nächsten Jahren dürfte die CLCS regelrecht überschwemmt werden mit Gutachten, die eine Ausweitung der Schelfgrenze verlangen. Russland hat 2001 den Anfang gemacht, inzwischen sind acht Gesuche deponiert, noch kein Antrag ist abgeschlossen. Bis 2009 läuft die Frist, Entwicklungsländer haben weitere fünf Jahre Aufschub ausgehandelt. Der Druck auf die Kommission, die Gesuche rasch zu bearbeiten, wird zunehmen. Wissenschaftliche Auseinandersetzungen haben aber prinzipiell keine Deadline. Eine politische Grenze ist rasch gezogen. Ein wissenschaftlich kontroverses Gebiet auszumessen, dauert normalerweise einiges länger.