Vorratsdatenspeicherung: Das Recht an den eigenen Daten
Die gesamte Schweizer Bevölkerung untersteht dem Generalverdacht, kriminell zu sein. Zu diesem Schluss kommt die Digitale Gesellschaft, die sich der kritischen digitalen Zivilgesellschaft verpflichtet fühlt. Die Gruppierung, der unter anderem der Verein Grundrechte.ch, der Chaos Computer Club Zürich und rund fünfzig Privatpersonen angehören, kritisiert, dass Anbieter von Post- und Fernmeldediensten seit zehn Jahren das gesamte Kommunikationsverhalten der NutzerInnen flächendeckend und unabhängig von jedem strafrechtlichen Verdacht überwachen und während sechs Monaten speichern müssen. Mit den sogenannten Vorratsdaten lassen sich Bewegungsprofile der NutzerInnen erstellen. Norbert Bollow, Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, erklärt: «Für die Behörden ist es so ein Leichtes herauszufinden, wer wann wen wie lange angerufen hat. Auch wer wo wann und wie lange im Netz unterwegs war, kann eruiert werden.»
Die Überwachung kollidiere, so Norbert Bollow, mit in der Bundesverfassung festgeschriebenen Grundrechten, beispielsweise dem Fernmeldegeheimnis und dem Schutz der Privatsphäre. Doch das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) legitimiert dieses Vorgehen bisher. Die Digitale Gesellschaft hat deshalb beim zuständigen Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst Üpf) ein Gesuch auf Unterlassung der Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Die Beschwerdeführer, zu denen Norbert Bollow, der grüne Nationalrat Balthasar Glättli und Dominique Strebel, Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ, gehören, wollen die Beschwerde wenn nötig bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen.