LeserInnenbriefe

Nr. 18 –

Was zu erwarten war

«Armee-Einsatz: Mehr Belastung als Hilfe», WOZ Nr. 16/2020

Als diplomierter Pflegefachmann HF und ehemaliger Spitalwachtmeister war ich an früheren PR-Aktionen der Armee beteiligt. Aber schon bei diesen Einsätzen in «Invaliden»-Lagern waren die Soldaten total überfordert (die Soldatinnen, grösstenteils hauptberufliches Pflegepersonal, ausgenommen). Kein Wunder, wenn man Kaufleute, Hilfsarbeiter, Informatiker, Landwirte et cetera mit gerade mal einer Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen (in der Armee heisst das Grundpflege) auf Patienten loslässt.

Peter Gehrig, per E-Mail

Einsatz für die Lieblinge

«Fischerei: Die vorletzte Forelle», WOZ Nr. 12/2020

Um der Thematik der Gefährdung der Seeforelle gerecht zu werden, reicht es nicht, einmal mit Berufsfischern auf den See zu fahren oder bei der «Abfischete» eines Fischereivereins dabei zu sein und dies mit schönen Bildern zu dokumentieren. Seit die Fischer in unseren Flüssen kaum mehr «edle» Forellen fangen, dafür umso mehr «minderwertige» Arten wie Alet oder Flussbarsche, wird die jährliche Forellenabfischaktion zum grossen Event. Studien haben aber gezeigt, dass mit künstlichem Fischbesatz eher das Gegenteil erreicht wird als die Erhaltung seltener Fische. Doch schweizweit halten unzählige Fischervereine und staatliche Fischereiämter daran fest – stur werden weiter Jungforellen gezüchtet und fleissig ausgesetzt, so, wie «mann» das die letzten fünfzig Jahre halt so gemacht hat.

Der Blick des «Fischers Fritz», übrigens ähnlich wie die Sicht des Jägers, hat immer eine gute Portion Eigennutz. Der Mensch und sein Hobby im Zentrum, der nach aussen hin vorgibt, die See- oder Bachforelle als Art erhalten zu wollen. Zur Ausübung dieses Hobbys geniessen sie, wie die Jäger, veraltete Privilegien, wie den Zugang zu Flüssen, selbst in Naturschutzgebieten, oder das Recht, sensible Bachabschnitte für die Aufzucht der Jungforellen nutzen zu können. Dabei nimmt man in Kauf, dass in diesen Abschnitten dort lebende, ebenfalls gefährdete Arten wie der Feuersalamander verschwinden.

Wenn Fischer wirklich am Erhalt von See- oder Bachforellen gelegen wäre, so würden sie besser das Übel an der Wurzel packen, statt Symptome zu bekämpfen: Die letzten verbliebenen Seeforellen können unbesorgt sich selber überlassen werden. So könnten sich die Tiere auf natürliche Weise vermehren und gesunde und überlebensfähige Nachfahren erzeugen. Bis es wieder mehr Fische in unseren Gewässern gibt, wäre es nichts als selbstverständlich, komplett auf das Fischen zu verzichten. Stattdessen könnten sich die Fischereiämter und Fischervereine für ihre Lieblinge einsetzen, indem sie sich für grundlegende Verbesserungen unserer Fliessgewässer einsetzen: etwa gegen die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung wie den Sunk und Schwall. Dafür müssten sie sich mit der Wasserkraftlobby anlegen. Oder sich dafür einsetzen, dass weniger chemische Substanzen unsere Gewässer belasten. Dabei müssten sie sich mit der Landwirtschaft anlegen. Ja, aber das wäre halt zu anstrengend. Da macht es doch mehr Spass, mit dem Stumpen im Maul die letzten Forellen elektrisch abzufangen und den Tieren in der staatlich finanzierten Auszuchtstation den Bauch auszuquetschen.

Andy Schären, Reinach BL

Solidaritätsfonds

Diverse Artikel zum Coronavirus, WOZ Nrn. 12–17/2020

Dankbar anerkennen wir, dass der Bundesrat beherzt versucht, die Schweiz aus der Coronakrise zu lösen und der Bevölkerung Leid und materielles Elend möglichst zu ersparen. Zur Unterstützung und Ergänzung dieser Bemühungen schlagen wir die Einrichtung eines Solidaritätsfonds vor, aus dem alle BewohnerInnen der Schweiz für die Zeit des Lockdowns und bis zur Normalisierung der Lage eine Überbrückungshilfe von monatlich bis zu 2000 Franken pro Person erhalten sollen.

Ziel ist, allen BewohnerInnen, besonders aber all denen, die zurzeit kein anderweitiges Einkommen haben, ein Überleben der Krise in Würde und ohne lähmende Existenzangst zu garantieren und irreparablen Schaden wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Art abzuwenden. Für die Dauer der Überbrückungshilfe sind nicht einzuhaltende finanzielle Verpflichtungen auszusetzen. Es sollen keine Kündigungen von Anstellungen und Mietverträgen, weder Betreibungen noch Konkurse ausgesprochen werden. Diese Massnahmen sind auf höchstens sechs Monate zu begrenzen. Die notwendige Neuverschuldung des Bundes soll in den nächsten Jahren über eine zeitlich begrenzte, einkommensbasierte Solidaritätsabgabe wieder abgebaut werden.

Daniel Wyler, Jürg Fröhlich, per E-Mail