Gurlitt, Bührle, Reinhart: Der Wind hat gedreht

Nr. 38 –

Mit der Kunst ist es ganz schön verflixt. Einerseits gibt es nichts Exklusiveres: Ein Kunstwerk existiert als Original, wer die Mittel hat, kann es zur Wertanlage nutzen. Andererseits gibt es kaum etwas Öffentlicheres. Ein Kunstwerk verbreitet sich in seinen Reproduktionen, und die Ausstellung in einem öffentlichen Museum steigert den Wert. Was Einzelne für sich besitzen möchten, geht alle etwas an.

 

 

Das wird auch am Montag wieder offenbar werden, wenn der Ständerat über die Einsetzung einer Kommission für Kulturgüter diskutiert, die während der Naziherrschaft jüdischen Besitzer:innen entzogen wurden. Solche Kulturgüter befinden sich heute auch im Besitz der Eidgenossenschaft – und damit von uns allen. Genauer geht es um die Sammlung von Oskar Reinhart in Winterthur. Sie enthält Werke, die von ihren jüdischen Besitzer:innen auf der Flucht vor den Nazis veräussert wurden.

Die Geschichte wird sich nie von den Kunstwerken abtrennen lassen.

Bisher hat das Bundesamt für Kultur dem eigenen Museum einen Persilschein ausgestellt. Noch 2018 hielt es in einer Untersuchung fest, in der Sammlung befinde sich keine Raubkunst. Reinhart habe sich um die «untadelige Herkunft» seiner Bilder bemüht und Verstrickungen in «unsaubere Geschäfte» verhindern wollen. Die Untersuchung folgte der Trennung zwischen Raubkunst und Fluchtgut: Bei Raubkunst handelt es sich um Kunstwerke, die den Besitzer:innen von den Nazis gestohlen wurden, bei Fluchtgut um Gemälde, die von Jüd:innen aufgrund ihrer Verfolgung häufig zu tiefen Preisen verkauft werden mussten.

Diese Unterscheidung wurde von der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) definiert, die Ende der Neunziger die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg untersuchte. Sie mochte damals Sinn ergeben, um die Funktion der Schweiz als Drehscheibe im Kunstmarkt während des Krieges herauszuarbeiten. Doch die Definition wurde zunehmend zur Hypothek: Museen, Galerien und Sammler:innen verschanzten sich dahinter, um ihren Besitzstand zu wahren. Hinzu kam, dass sich die internationale Diskussion weiterentwickelte: Gemäss der Erklärung von Terezín, 2009 von der Schweiz mitunterzeichnet, sollen auch Werke restituiert werden, die unter Zwang verkauft wurden: also Fluchtgut.

Am Montag im Ständerat dürfte die Unterscheidung zwischen Raubkunst und Fluchtgut definitiv aufgehoben werden. Zur Diskussion steht eine Motion von SP-Politiker Jon Pult. Darin ist konsequent nur noch von «NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern» die Rede. Zudem fordert Pult, dass auch Empfehlungen für Kulturgüter aus kolonialen Kontexten geprüft werden. Der Bundesrat und voraussichtlich die Bürgerlichen im Ständerat wollen zwar nur die Einleitung der Motion annehmen, ohne die Rahmenbedingungen einer Kommission, wie Pult sie bereits skizziert. Doch an den neuen Begrifflichkeiten wird es nichts zu rütteln geben.

Dass der Wind in der Provenienzforschung gedreht hat, lässt sich auch an lokalen Schauplätzen besichtigen. Das Kunstmuseum Bern ging bei der Übernahme des Erbes von Cornelius Gurlitt mit neuen Standards voran. Das Kunsthaus Basel entschädigte nach langer Weigerung die Erb:innen von Sammler Curt Glaser. Und gar in Zürich bewegt man sich: Nachdem Erich Kellers «Das kontaminierte Museum» die Übernahme der Bührle-Sammlung durch das Kunsthaus maximal problematisierte, nahm diese Woche ein runder Tisch zur Klärung der Provenienzen die Arbeit auf.

Ende gut, alles gut? So schnell geht es nicht. Nicht nur die Herkunft der Bilder muss geklärt, auch die Opfer müssen entschädigt und die Geschichte aus ihrer Sicht erzählt werden. Überhaupt braucht die Schweiz eine Erinnerungspolitik für ihre Verflechtungen mit dem NS-Regime wie mit dem Kolonialismus, die diesen Namen verdient: mit Ausstellungen, Schulbüchern, Erinnerungsorten. Vor allem aber braucht es ein Bewusstsein in den Köpfen. Darin liegt schliesslich die Stärke der verflixten Kunst: Die Geschichte wird sich nie von den Kunstwerken abtrennen lassen. Die Beschäftigung damit schärft das Bewusstsein für das Unrecht – auch in der Gegenwart.