Asylpolitik: Startschuss für die «Ära der Ausschaffungen»

Nr. 14 –

Das EU-Parlament will die Repression gegen abgewiesene Asylsuchende verschärfen. Die Konservativen kooperieren dafür mit Rechtsaussen.

Diesen Artikel hören (5:36)
-15
+15
-15
/
+15
Migranten werden von Polizei und Sicherheitspersonal in ein Lager im albanischen Shëngjin geführt
Migranten werden im Januar 2025 in ein Lager im albanischen Shëngjin geführt. Inwzischen blockiert die italienische Justiz dieses Vorgehen. Foto: Imago

Die Zukunft der europäischen Asylpolitik wird immer konkreter. Letzte Woche stimmte das EU-Parlament der sogenannten Rückführungsverordnung zu, einem Massnahmenpaket zur Verschärfung des Vorgehens gegenüber abgewiesenen Asylsuchenden. 389 Abgeordnete stimmten dafür, 206 dagegen, 32 enthielten sich. Die Mehrheit kam mit den Stimmen der grössten Fraktion, der Europäischen Volkspartei (EVP), sowie der rechten und rechtsextremen Fraktionen zustande.

Im Fokus der Verordnung steht das Prinzip von «Return Hubs» ausserhalb der Europäischen Union. Gemeint sind damit Ausschaffungszentren für abgewiesene Asylsuchende – in Ländern, zu denen sie keinerlei persönliche Verbindung haben. Sie sollen dort künftig auf ihre definitive Ausschaffung warten müssen. Die EU will sie ausserdem zur Kooperation verpflichten. Andernfalls könnten ihnen jegliche Leistungen gestrichen und ihre Reisedokumente beschlagnahmt werden. Auch eine Inhaftierung von bis zu zwei Jahren ist in diesem Fall möglich – oder noch länger, wenn Inhaftierten ein «Sicherheitsrisiko» attestiert wird.

Immer drastischere Massnahmen gegen abgewiesene Asylsuchende stehen in den Mitgliedstaaten schon länger im Fokus asylpolitischer Verschärfungen. Die Rückführungsverordnung soll deren Vorgehen nun koordinieren, etwa indem negative Entscheide eines Mitgliedstaats ohne zusätzliche Überprüfung europaweit gelten sollen. Das Parlament wird sich nun im Rahmen des Trilogs noch mit dem Rat der EU und der Kommission auf den definitiven Gesetzestext einigen müssen.

Kein Entsetzen mehr

Die neue Verordnung ergänzt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas), die langfristige politische Antwort auf die sogenannte Flüchtlingskrise von 2015. Beschlossen wurde sie 2024; bis Juni müssen alle Mitgliedstaaten sie umgesetzt haben. Die Geas-Reform sieht etwa Schnellverfahren an den Aussengrenzen vor und ermöglicht es Staaten, Asylanträge gar nicht erst zu prüfen, wenn Flüchtende sie auch in einem «sicheren Drittstaat» hätten stellen können.

So wie schon an der Geas-Reform üben NGOs und Menschenrechtsorganisationen auch an der neuen Rückführungsverordnung scharfe Kritik: Amnesty International spricht von einem «menschenrechtswidrigen Entwurf, der eine Vielzahl von Verstössen gegen völkerrechtliche Vorgaben vorsieht». Möglichkeiten der Inhaftierung würden «drastisch» ausgeweitet, zudem böten die «Return Hubs» erstmalig einen rechtlichen Rahmen für die «Auslagerung von Abschiebungen in Drittstaaten». Nationale wie europäische Gerichte haben eine solche Externalisierung in der Vergangenheit kritisiert.

In Italien steht bislang die Justiz dem Regierungsprojekt, Asylanträge künftig in albanischen Lagern im Schnellverfahren zu bearbeiten, im Weg. Ähnliches gilt in Post-Brexit-Britannien, wo der sogenannte Ruanda-Plan blockiert ist. Dieser stiess in der EU einst noch auf Entsetzen.

Inzwischen hat das Modell Schule gemacht. Auch die damalige niederländische Rechtsregierung verkündete letzten Herbst Pläne für einen «Transit Hub» in Uganda. Die heutige Regierung des liberalen Premiers Rob Jetten hält an diesem Prinzip fest. Anfang März kündigte sie an, gemeinsam mit den Regierungen von Österreich, Deutschland, Dänemark und Griechenland eruieren zu wollen, welche Länder ausserhalb der EU für solche Hubs infrage kommen würden. «Verschiedene Länder haben aus der Vergangenheit verschiedene Kontakte mit Ländern in Afrika», zitierten niederländische Medien den Asylminister Bart van den Brink.

Die Brandmauer bröckelt

Auffällig ist unterdessen nicht nur der Inhalt, sondern auch das Zustandekommen der Brüsseler Rückführungsverordnung. In der Vergangenheit hatte das EU-Parlament mehrfach als gemässigteres Korrektiv zu Vorstössen aus der Kommission funktioniert. Inzwischen haben sich die Verhältnisse im Parlament verändert. Die rechtsextreme Fraktion Patriots for Europe ist seit den Wahlen 2024 drittstärkste Kraft, knapp vor der European Conservatives and Reformists Group (ECR), der unter anderen die Rechtsparteien PiS aus Polen, die Schwedendemokraten und Giorgia Melonis Fratelli d’Italia angehören. Insgesamt stellen die Rechtsparteien ein Viertel der 720 Parlamentarier:innen, nur knapp weniger als die 188 Sitze, die die christkonservative EVP-Fraktion zählt.

Die Annahme der Rückführungsverordnung ist nun Ergebnis einer Kooperation der EVP mit den besagten Rechtsfraktionen. Die Konservativen verletzen damit das Prinzip der Brandmauer, das bislang auch im EU-Parlament galt. Freilich näherte sich die EVP zuletzt der ECR immer wieder an, etwa beim Rückbau des «Green Deal»-Programms und nun auch beim Thema Migration. Weil die Sozialdemokrat:innen die Ausschaffungszentren ablehnten, orientierte sich die EVP nach rechts aussen.

Besonders erfreut reagierte darauf EU-Parlamentarier Charlie Weimers von den Schwedendemokraten, der ankündigte: «Die Ära der Ausschaffungen hat begonnen.»