Basler Polizeiübergriffe: Schläge bei der Kontrolle

Nr. 14 –

Erneut ist ein Basler Polizist in ein Strafverfahren wegen Übergriffen gegen Migrant:innen verwickelt – und doch weiter im Dienst. Die Verantwortlichen sprechen von Einzelfällen, Expert:innen von systemischem Versagen.

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Transparent an der Demonstration vor dem Basler Strafgericht
«Die Jagd auf Migrant:innen ist politisch gewollt»: Demonstration vor dem Basler Strafgericht am Mittwoch letzter Woche. Foto: Dominik Asche, Bajour

Erst letzte Woche wurde ein 34-jähriger Polizist, hier weiter A. genannt, vom Basler Strafgericht zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er zwei Personen fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und verprügelt hatte (siehe WOZ Nr. 13/26). Nun hat die WOZ erfahren, dass gegen mindestens einen weiteren Polizisten (B.) ebenfalls ein Strafverfahren wegen einer brutalen Personenkontrolle läuft. Dem 41-Jährigen werden Körperverletzung und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Die WOZ weiss zudem von Übergriffen eines dritten Polizisten (C.) gegen einen Migranten. Bemerkenswert ist, dass sowohl B. wie auch C. bei den brutalen Übergriffen des verurteilten A. zugegen waren und sich im Strafverfahren als Zeugen an nichts erinnern wollten.

Der mutmassliche Übergriff von B. soll sich im August 2023 zugetragen haben. Augenzeugen schildern, wie er eine migrantische Person bei einer Kontrolle an der Müllheimerstrasse zuerst brutal gegen ein Polizeiauto und dann zu Boden drückte. In einem der WOZ vorliegenden Video, das Teile des Vorfalls wiedergibt, sind Schmerzensschreie zu hören. Was das Video auch zeigt: Der letzte Woche verurteilte Polizist A. war ebenfalls vor Ort. Er versuchte, zwei Passant:innen am Dokumentieren der von seinen Kollegen durchgeführten Kontrolle zu hindern. Anschliessend schleifte er einen Passanten, der bereits von zwei weiteren Polizisten seitlich zu Boden gedrückt worden war, an den Füssen über den Asphalt. Das Video belegt damit auch, dass der Polizist weiter im Einsatz war, obwohl die Vorwürfe gegen ihn zu diesem Zeitpunkt bekannt waren. Das ist auch im Fall von B. so: Trotz der aktuell laufenden Strafuntersuchung wird er von der Polizeileitung weiterhin auf der Strasse eingesetzt.

Schuldumkehr

Bei den mutmasslichen Übergriffen des Polizisten C. ist das Opfer Komlan Togo. Der Mann, der eigentlich anders heisst, schildert gegenüber der WOZ detailliert, wie ihn C. gemeinsam mit einem weiteren Polizisten vor seiner Haustür anhielt. «Ich gab ihnen meinen Ausweis und erklärte, dass ich hier wohne.» Doch die Polizisten hätten ihm nicht zugehört. «Stattdessen haben sie mich plötzlich brutal gepackt, mich an die Wand gedrückt und mir Handschellen angelegt, dann haben sie mich gefesselt über den belebten Claraplatz geführt.» Das sei sehr erniedrigend gewesen. «Ich habe ihnen mehrfach laut klargemacht, dass die Kontrolle rassistisch sei.» Das habe er auch dem Einsatzleiter gesagt, der damals dazugekommen sei. Doch statt eine polizeiinterne Untersuchung zu starten, zeigte die Polizei Togo an. C. warf ihm unter anderem vor, einen Fluchtversuch unternommen zu haben. «Er hat etwas erfunden, um seine Gewalt zu rechtfertigen», sagt Togo konsterniert. Der Vorfall habe ihn traumatisiert. Als Folge der Gewalt leidet er zudem bis heute unter Schulterschmerzen. Dennoch will er nicht aufgeben: «Wir müssen etwas gegen die Gewalt tun – es darf nicht so weitergehen.» Inzwischen arbeitet C. bei der Kriminalpolizei.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt schreibt zum Fall des Polizisten B., dass sich dieser nicht «eins zu eins» mit dem Fall von A. vergleichen lasse, der letzte Woche am Gericht verhandelt wurde. Bei B. habe die Staatsanwaltschaft erst gar kein Verfahren eröffnen wollen: «Es gab also keinen Grund für die Kantonspolizei, personalrechtliche Massnahmen zu ergreifen.» Erst auf Antrag des Klägers – also des Opfers – habe ein Gericht 2025 entschieden, dass die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen müsse. Doch wegen B.s Involvierung in A.s Fall stellten sich schon «gewisse Fragen»: Die Polizei werde nun «sorgfältig prüfen, ob und, falls ja, welche Konsequenzen daraus gezogen werden müssen». Die strafrechtliche Aufarbeitung liege aber bei der Staatsanwaltschaft.

«Jagd auf Migrant:innen»

Die Kantonspolizei Basel steht schon seit langem wegen rassistischer Personenkontrollen in der Kritik. Bereits 2002 hatte eine Umfrage unter Schwarzen Basler:innen ergeben, dass fast drei Viertel schon von der Polizei kontrolliert worden waren, die meisten von ihnen wiederholt. Die Führung der Kantonspolizei betonte immer wieder, dass sie kein Racial Profiling betreibe. Verdachtsunabhängige und diskriminierende Kontrollen sind gesetzlich verboten. Beobachter:innen sagen, das Vorgehen der baselstädtischen Polizei gegen Migrant:innen sei in den letzten Jahren nochmals brutaler geworden. Das «No More Komitee» setzt sich in Basel gegen diskriminierende Polizeikontrollen ein und dokumentiert rassistische Übergriffe durch die Polizei. Es ist überzeugt: «Der strukturelle Rassismus und die damit einhergehende Abwertung von Menschen, die in den Augen der Polizei ‹anders aussehen›, sind schlimme Formen institutioneller und psychischer Gewalt», wie ein Mitglied sagt. Diese treffe einen beachtlichen Teil der Stadtbewohner:innen.

Als die Polizei vor zwei Jahren wegen der hohen Fluktuation beim Personal eine Mitarbeiter:innenbefragung in Auftrag gab, wurde auch da deutlich, dass Rassismus im Korps verbreitet ist. Die Autoren des Berichts empfahlen unter anderem, eine interne Meldestelle einzurichten. Man habe die Empfehlungen umgesetzt, teilt die Polizei mit. Doch die vergangenen September aus dem Grossrat zurückgetretene Politikerin Tonja Zürcher (BastA!) sagt, selbst Parlamentsmitgliedern sei es kaum möglich zu überprüfen, ob die Polizei das tatsächlich gemacht habe. «Das liegt auch daran, dass die Kantonspolizei wenig transparent handelt.»

Für das No More Komitee ist derweil klar: Selbst wenn die empfohlenen Massnahmen umgesetzt sein sollten, lösen sie das Problem nicht. «Denn das Problem ist struktureller Natur: Die Jagd auf Migrant:innen ist in Basel politisch gewollt.» Und die Polizei setze diese mit allen Mitteln um. Recherchen der WOZ deckten vor zwei Jahren auf, dass Vorgesetzte Polizist:innen zum «N*fangis» abkommandierten (siehe WOZ Nr. 26/24). Und die baselstädtische Kriminalstatistik zeigt, dass die Zahl der Verurteilungen wegen sogenannt «rechtswidrigen Aufenthalts» exponentiell angestiegen ist – von 69 im Jahr 2012 auf zuletzt rund 2000 pro Jahr. Das lässt sich eigentlich nur mit gezielten Kontrollen erklären. Die zuständige Basler Regierungsrätin Stephanie Eymann schreibt auf Anfrage der WOZ, die Migration unterstehe Schwankungen und sei «von zahlreichen Faktoren abhängig». Deshalb hätten Veränderungen in der Statistik «nicht zwingend mit einer neuen Praxis zu tun».

Problem des Nationalstaats

Der Schweizer Jurist und Menschenrechtsexperte Tarek Naguib schätzt, dass schweizweit bei rund einem Drittel aller Polizeikontrollen Racial Profiling eine Rolle spielt, oft unbewusst. «Das hat viel mit der Geschichte der Schweiz als Nationalstaat zu tun, die auch die Polizei prägt.» Nationalstaaten trennen Menschen in zwei Kategorien: in eine der Dazugehörenden und in jene der Fremden, die abgewertet werden. «In einer Gesellschaft, in der Migrant:innen zum Zweck der Ausbeutung und Kontrolle illegalisiert und kriminalisiert werden, ist das Durchsetzen der dafür notwendigen Entrechtung eine der Aufgaben der Polizei», ergänzt die in Kanada lehrende Soziologin Vanessa E. Thompson. «Darüber hinaus verteidigt die Polizei als zentraler Pfeiler des staatlichen Gewaltmonopols die kapitalistische Rechts- und Gesellschaftsordnung, die auf Ausbeutung, Privateigentum und systematischer Vernachlässigung ganzer Gesellschaftsteile basiert.» Zwang und Gewalt seien deshalb schon immer Teil der Polizei gewesen.

«Um das Gewaltmonopol ausüben zu können, ist die Polizei auf Autorität angewiesen, die auf Recht und Ordnung basiert», sagt Naguib. «Gleichzeitig ist dieses Verständnis von Autorität brüchig, weil es nicht in erster Linie auf Kompetenzen, Wissen und Integrität aufbaut, sondern auf Härte.» Deshalb reagierten Politiker:innen, Staatsanwälte und Richterinnen besonders zurückhaltend, wenn Anschuldigungen diese Autorität infrage stellen. Sie hätten kein Interesse daran, die Polizei zu schwächen. «Umso wichtiger ist es, Kritik an der Polizeigewalt zu äussern», sagt Naguib. Nur so könne der Druck auf die Politik und die Polizei erhöht werden. Gemäss Naguib, der die Aktion gegen Racial Profiling mitgegründet hat, braucht es in Polizei und Gesellschaft einen Kulturwandel. «Das aber braucht einen langen Atem, denn struktureller Rassismus ist durch kleine Reformen nicht zu überwinden.»

Die strukturelle Natur der Polizeigewalt zeigt sich auch in den unzähligen Fällen von publik gewordenen Gewaltübergriffen in Basel, der Schweiz und im Ausland: Da werden Schwarze Menschen zu Tode gewürgt, werden migrantische und marginalisierte Personen erschossen, gefesselt und angezündet. Für Schlagzeilen sorgten letztes Jahr auch Chatgruppen der Lausanner Polizei, in denen über fünfzig Polizist:innen rassistische und rechtsextreme Inhalte teilten. Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass auch eine Sondereinheit der jurassischen Kantonspolizei einen solchen Chat betreibt. Darin wurde dazu aufgerufen, «sich einen N*, einen Jugoslawen oder einen Türken vorzunehmen».

«Ganz hübsch» findet derweil Marc Frick das rassistische N-Wort. Der Berner Polizist hat 2018 das Buch «Tatort Bern. Geschichten aus dem Alltag eines Polizisten» veröffentlicht. «Wenn Ausländer […] unser System ausnutzen und untergraben, die Gesetze mit Füssen treten, dann stösst mir das sauer auf», schreibt er. Im Buch werden Schwarze Körper als massiv und muskulös fetischisiert und so gleichzeitig als bedrohlich dargestellt. Der Polizist schildert in seinem Buch auch, wie die Sondereinheit, deren Teil er war, gegen Schwarze Personen «Selbstjustiz ausgeübt» hat: Wenn «Schwarze» herausfordernd geschaut hätten, «trieb es den einen oder anderen zur Weissglut, bis seine Hand ausrutschte».

Polizei abschaffen

Für die Soziologin Thompson ist klar, «dass systematische Gewalt, Entmenschlichung und gewaltsame Todesfälle so lange bestehen bleiben, wie die gesellschaftlichen Verhältnisse, deren Absicherung Polizei und weitere Gewaltregime benötigt, weiterexistieren». Deshalb würden Verurteilungen von einzelnen Polizist:innen auch nicht zu einer grundlegenden Veränderung führen. Als Abolitionistin setzt sich Thompson stattdessen für eine Abschaffung von strafenden und Zwang ausübenden Institutionen wie Polizei, Gefängnis und Grenzen ein – «aber vor allem auch von den Verhältnissen, die diese Institutionen erst erforderlich machen».

Nachtrag vom 9. April 2026: Basler Polizisten suspendiert

Nun sind drei in Übergriffe involvierte Polizisten doch noch freigestellt worden. Ende März wurde in Basel ein anderer Polizist zu einer über dreijährigen Haftstrafe verurteilt, weil er Migranten misshandelt hatte. Die WOZ machte daraufhin publik, dass zwei Polizisten, die als Zeugen beim Prozess aufgetreten waren, auch in andere Fälle von Polizeiübergriffen verwickelt sind. Zudem hatten die beiden und ein weiterer Kollege offenbar nicht eingegriffen, als der Verurteilte bei Kontrollen Personen misshandelte. Vor Gericht hatten sie diesen gedeckt, was das Gericht als «unglaubwürdige» Zeugenaussagen taxierte.

Die Freistellung der drei Männer durch die Kantonspolizei Basel-Stadt erfolgte, nachdem die Staatsanwaltschaft letzte Woche ein «strafrechtliches Vorverfahren wegen Amtsmissbrauchs und falschen Zeugnisses» gegen sie eingeleitet hatte. «Die eindeutige Verurteilung ihres Kollegen durch das Strafgericht sowie ihre Aussagen haben in der Öffentlichkeit den starken Eindruck erweckt, dass bei der Kantonspolizei eine Schweigepflicht herrsche und auch krasse Verstösse von Kollegen intern und nach aussen gedeckt würden», schreibt die Polizei in einer Medienmitteilung. Die Freistellungen bestehen für die Dauer des Strafverfahrens. Für die Polizisten gelte die Unschuldsvermutung, schreibt die Polizei weiter. «Dennoch ist ein weiterer Verbleib im Polizeidienst der Öffentlichkeit und der Bevölkerung nicht zumutbar, solange diese schweren Vorwürfe im Raum stehen.»

Die Freistellung ist ein wichtiger Schritt. Dass diese erst nach Jahren und nur dank des Drucks von mutigen Betroffenen und der Recherchen von Aktivist:innen und Medien erfolgt ist, macht allerdings deutlich, dass die Probleme bei der Polizei tiefer liegen.