Gesetzwidrige Kabelaufklärung : Ausbauen statt aufhören
Am Montag hat die Sicherheitskommission des Nationalrats die Beratung über die Revision des Nachrichtendienstgesetzes aufgenommen. Überfällig ist sie allemal: Das geltende Gesetz ist zehn Jahre alt – in der digitalen Welt eine Ewigkeit. Und es gibt einiges zu klären.
Denn im November stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendiensts (NDB), die auf dem Gesetz basiert, grundrechtswidrig ist. Es stellte die Forderung, Gesetz, Verordnungen und Praxis innert fünf Jahren so anzupassen, dass sie grundrechtskonform werden. Andernfalls muss der Bund die Funk- und Kabelaufklärung einstellen (siehe WOZ Nr. 49/25).
Die Digitale Gesellschaft, die die Klage gegen die Kabelaufklärung angestossen hatte, hat das 211 Seiten lange Urteil einer vertieften Analyse unterzogen. Ihr ebenfalls am Montag veröffentlichtes Fazit ist eindeutig: «Die Massenüberwachung durch Funk- und Kabelaufklärung kann nicht mit den Grundrechten in Einklang gebracht werden.»
Diverse Mängel seien zwar theoretisch behebbar, das scheitere aber an der praktischen Umsetzung, so die Analyse. Der NDB könne etwa seine Pflicht, alle Daten auf ihre Erheblichkeit und Richtigkeit zu prüfen, kaum einhalten. Andere Mängel seien unter keinen Umständen behebbar: Daten, die mit Journalist:innen in Verbindung stehen, müssten aus der Überwachung ausgeklammert werden.
Das Urteil wäre ein Anlass gewesen, die Kabelaufklärung einzustellen, zumal sie eine anlasslose Massenüberwachung darstellt, deren Beitrag zur inneren und äusseren Sicherheit umstritten ist. Doch der Bundesrat verfolgt andere Pläne: Er will sie stattdessen ausbauen. Wie er im Januar mitteilte, sollen etwa die Handyüberwachung oder der Einsatz von Trojanern künftig auch bei «gewaltextremistischen Gruppierungen» möglich sein: links wie rechts. Neu wäre allein der Verdacht auf «gewalttätig-extremistische Tätigkeiten» ausreichend für genehmigungspflichtige Massnahmen. Dabei handle es sich um schwere Grundrechtseingriffe, ohne dass die Betroffenen unter konkretem Straftatverdacht stünden, kritisiert die Digitale Gesellschaft.