Todesstrafe in Israel : Nur Palästinenser:innen sind betroffen
Sie existiert im israelischen Rechtssystem seit langem, doch nun sollen die rechtlichen Grundlagen der Todesstrafe ausgeweitet werden. Damit verabschiedet sich der Staat vom Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
Das israelische Parlament hat am Montag mit einer knappen Mehrheit für die Erweiterung der rechtlichen Basis, Terrorist:innen mit dem Tod zu bestrafen, gestimmt. Mit dem äusserst umstrittenen Gesetz setzt die Regierung Netanjahu den Umbau des Staates nach ihrem Gusto fort. Nach der Staatsgründung hatte Israel Teile des Strafgesetzes der britischen Mandatsverwaltung, das Mord- und Rebellionsdelikte mit dem Tod bestrafte, übernommen. Kurz danach, im Juni 1948, wurde auf dieser Grundlage ein israelischer Offizier von einem Feldgericht zum Tode verurteilt und exekutiert. Den ihm vorgeworfenen Verrat hatte er in Wahrheit nicht begangen.
1977 wieder eingeführt
Der Fall wirkte abschreckend, und in den darauffolgenden Jahren wurden Todesstrafen vom Staatspräsidenten und vom Obersten Gericht konsequent in Haftstrafen umgewandelt. Für NS-Verbrecher und deren Helferinnen galt diese Strafmilderung nicht. Für ihre Beteiligung an der Shoah sollten sie gemäss einem 1950 von der Knesset verabschiedeten Gesetz mit dem Tod bestraft werden. 1962 kam es mit der Hinrichtung des NS-Funktionärs Adolf Eichmann zur einzigen Vollstreckung.
Die Zurückhaltung der Staatsgründer:innen rund um die Todesstrafe fand schon 1954 ihren Niederschlag in deren Streichung aus dem israelischen Strafgesetz. 1977 wurde sie jedoch mit einer Novelle wieder eingeführt, allerdings nur für Fälle des Staatsverrats besonders in Kriegszeiten. Damit folgte das zivile Justizsystem der schon 1955 etablierten Judikation der Militärgerichte.
Das Thema hatte in der Zwischenzeit zusätzliche Brisanz erlangt, weil Israel seit 1967 die Palästinenser:innengebiete besetzt hielt und deren Bevölkerung der Militärgerichtsbarkeit unterstellt hatte. Widerstand gegen die Besatzung gilt dort seitdem als Terrorismus. Militäranwälte wurden von der Politik jedoch angehalten, die Bestrafung mit dem Tod nicht zu beantragen. In den etwa ein Dutzend Fällen, in denen seitdem dennoch die Todesstrafe gegen Palästinenser:innen verhängt wurde, ist sie entweder in Berufungsverfahren oder von führenden Offizieren der Militärverwaltung in eine Freiheitsstrafe umgewandelt worden.
Rechte israelische Politiker forderten jedoch wiederholt, die Todesstrafe in der Militärjustiz zu vollstrecken und möglichst auch im Strafgesetz zu verankern. Die Diskussion flammte nach besonders blutigen Anschlägen immer wieder auf und erreichte 2015 und 2018 ihren Höhepunkt in zwei Gesetzesinitiativen, die vom Parlament nur in erster Lesung angenommen und nicht weiterverfolgt wurden.
So geschah es auch mit dem erneuten Anlauf im März 2023, den Limor Son Har-Melech von der rechtsextremen Partei Jüdische Stärke unternommen hatte. Unterstützt vom Likud-Politiker Nissim Vaturi, wurde die Gesetzesinitiative zweieinhalb Jahre später jedoch erneut auf die Agenda gesetzt. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, der sie zunächst blockiert hatte, war nun, wohl um seinen extremistischen Koalitionspartnern entgegenzukommen, bereit, einer etwas abgemilderten Version zuzustimmen.
Als rassistisch verurteilt
Das nun verabschiedete Gesetz erweitert die Befugnisse der Militärgerichte, terroristisch motivierte Morddelikte mit dem Tod zu bestrafen. Sie können jetzt die Todesstrafe verhängen, auch wenn sie von Militäranwält:innen nicht beantragt wird. Zudem ermächtigt das neue Gesetz die Gerichte im israelischen Kernland, bei solchen Taten ebenfalls Todesurteile zu fällen, wenn sie sich gegen die Existenz des Staates richten. In beiden Fällen wären offensichtlich nur Palästinenser:innen betroffen, weshalb die neue Massnahme von liberaler Seite als «Rassengesetz» und im Ausland als rassistisch verurteilt wird. Israel nimmt damit Abschied vom Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966, den es selbst angenommen hatte. Dieser richtet sich auch gegen die Todesstrafe und wurde von den meisten Staaten, auch der Schweiz, unterzeichnet. Israelische nichtstaatliche Organisationen haben gegen das neue Gesetz bereits Klage beim Obersten Gericht eingereicht.