Sozialhilfekosten : Eine Toggenburger Skandal­geschichte

Nr. 15 –

Der Gemeindepräsident von Wattwil macht die Ausgaben für eine geflüchtete Familie öffentlich und ritzt damit bedenklich am Datenschutz. Die SVP nützt die fragwürdige Offenlegung für eine fremdenfeindliche Kampagne.

Wer eine Gemeinde präsidiert, tritt gewöhnlich im Gewand der staubtrockenen Seriosität vor die Bürger:innen. Doch Alois Gunzenreiner fiel am Abend des 11. März aus dieser Rolle. Der Vorsteher der Toggenburger Gemeinde Wattwil hatte an einer gut besuchten Bürger:innenversammlung eigentlich über die Finanzlage der knapp 10 000 Einwohner:innen zählenden Kommune zu berichten. Doch dann legte er die Kosten der Gemeinde für eine Flüchtlingsfamilie offen, die dem Budget «massiv zusetzen» würde, wie er im Lokalteil des Ostschweizer «Tagblatts» zitiert wird. Die Familie belaste die Gemeinde mit 400 000 Franken jährlich und geniesse «den umfangreichen Katalog an Unterstützungsleistungen, welche die öffentliche Hand der Familie zur Verfügung stellt». Die «Krönung» sei die Fremdplatzierung eines Kindes der sechsköpfigen Familie. Kostenpunkt: 250 000 Franken. Verordnet haben die «zahlreichen» Massnahmen das Kreisgericht und die Kesb.

Hitzige Debatten

Mit seinen Äusserungen lehnte sich der Mitte-Lokalpolitiker weit aus dem Fenster – und er hat womöglich das Amtsgeheimnis und Datenschutzbestimmungen verletzt. Entscheidend sei, ob die Familie damit identifizierbar sei, erläuterte später der Jurist Andres Thürlimann gegenüber dem «Tagblatt». Das scheint gut möglich, zumal Gunzenreiner noch weitere Details preisgab. So spekulierte er, dass die Familie die Gemeinde gar bis ins Jahr 2039 belasten könnte. Dann werde das jüngste Kind volljährig, die Mutter sei dann über fünfzig Jahre alt. «Die Nennung der Informationen erfolgte beispielhaft und nicht personenbezogen und detailliert», verteidigte sich der kritisierte Gemeindepräsident später. Er habe die Sachlage bloss «summarisch und exemplarisch dargelegt».

Der Ton jedenfalls war gesetzt. Gunzenreiners Einlassungen an der Versammlung wirkten wie ein leichtfertig hingeworfener Pyro. In den Leser:innenbriefen der Zeitungen, in sozialen Medien und auf der Strasse entbrannte eine hitzige Debatte weit über das Toggenburg hinaus.

Die öffentliche Wirkung hätte für Gunzenreiner eigentlich klar sein müssen, zumal die SVP-Hochburg Toggenburg in den vergangenen Jahrzehnten von ausländerfeindlichen Aktionen nicht frei war. So sorgten 2024 rassistische Sprayereien an der Kanti Wattwil für Aufsehen. Vor zwanzig Jahren waren es rassistische Attacken gegen eine Arztfamilie, die schweizweit Aufmerksamkeit erregten. Sie richteten sich vor allem gegen die aus Simbabwe stammende Frau des Arztes und ihre beiden Kinder.

Abgesehen von der problematischen Preisgabe heikler Daten stellen sich Fragen nach der Sachlichkeit. Belastet die Familie den Gemeindehaushalt tatsächlich mit 400 000 Franken? Oder hat Gunzenreiner die Globalpauschalen des Bundes beziehungsweise des Kantons und andere Kostenbeiträge an die Gemeinde einfach vergessen?

Tatsächlich hat der Kanton St. Gallen im vergangenen Jahr über 110 Millionen Franken aus der eidgenössischen Globalpauschale an die Gemeinden verteilt. Pro Person und Monat sind das rund 1500 Franken. Für die sechsköpfige Familie hat Wattwil also 90 000 Franken erhalten, die in die Gemeindekasse flossen. Ausserdem hat Wattwil im vergangenen Jahr für Integrationsleistungen einmalig über eine halbe Million Franken vom Kanton bekommen.

Amtsbericht lesen

Wer sich ein Bild der tatsächlichen Finanzlage von Wattwil machen will, muss sich bloss in die spröden Niederungen des Wattwiler Amtsberichts 2025 begeben. In der Rubrik «Soziale Sicherheit» findet man die Position «Vorläufig aufgenommene Ausländer»: Der Aufwand betrug rund 1,26 Millionen Franken, dem steht ein Ertrag von 1,18 Millionen Franken gegenüber. Vergleichbar sieht es 2024 aus. Bei den frankenmässig deutlich kleineren Positionen «Flüchtlinge» und «Asylsuchende» sind Aufwand und Ertrag ebenfalls einigermassen im Lot. Gunzenreiners Aufschrei wirkt so ziemlich hohl.

Was allerdings auffällt, ist die Position «Kinder- und Jugendheime»: In den Jahren 2024 und 2025 bewegt sich hier der Aufwand im Bereich von knapp einer halben Million Franken, während die Erträge bloss bei 70 000 beziehungsweise 50 000 Franken liegen. Allerdings: Heimkosten sind generell hoch – ob nun Kinder aus Flüchtlings- oder anderen Familien betroffen sind, spielt keine Rolle. Bei einem Gemeindebudget von rund 50 Millionen Franken, einem Überschuss von 4,4 Millionen Franken im Jahr 2025 und einem Steuerfuss im Kantonsdurchschnitt sind solche Kosten für Wattwil allerdings verkraftbar – und die Klagen von Gunzenreiner noch weniger verständlich. Wattwil ist keine arme Gemeinde. Wenn schon, dann drohen dem Toggenburger Ort künftig Defizite durch das vom Bundesparlament beschlossene Sparpaket. Darin sind milliardenschwere Einsparungen im Asylbereich, vor allem bei den Globalpauschalen, vorgesehen.

Hoffen auf Empörungsbonus

Die WOZ hätte gerne mit Alois Gunzenreiner selber über sein Rechenbeispiel gesprochen. Allerdings ist er nicht erreichbar. Er sei ferienhalber zwei Wochen abwesend, heisst es vonseiten der Gemeinde.

Derweil kritisiert die SP Toggenburg den Gemeindepräsidenten scharf. «Über steigende Sozialkosten und die Verwendung von Steuergeldern kann und soll man diskutieren. Aber nicht so», sagt Vorstandsmitglied Martin Sailer gegenüber der WOZ. An einem real sehr teuren Extrembeispiel – aus dem man ohne viel Aufwand auf die Identität der Personen schliessen könne – die Sozialkosten zu illustrieren, gehe gar nicht.

Die SVP lobte dagegen Gunzenreiners Vortrag. Inzwischen mobilisiert die nationale Partei mit der geschürten Empörung für ihre sogenannte Nachhaltigkeitsinitiative. Die Wattwiler Flüchtlingsfamilie sei kein Einzelfall. Achtzig Prozent «aller Asylanten» lebten vom Sozialstaat, behauptet sie in sozialen Medien unter einem Bild, das eine nicht-weisse Familie zeigt, deren Augenpartien mit schwarzen Balken abgedeckt sind. Freilich haben die Schweizer Stimmbürger:innen in zwei Monaten nicht über eine weitere Verschärfung der Asylgesetzgebung zu befinden, sondern über eine Begrenzung der Wohnbevölkerung, die letztlich zur Einschränkung des freien Personenverkehrs mit der EU führen und die Bilateralen Verträge infrage stellen würde.

Den neuerdings eingeschränkten freien «Personenverkehr» von Asylsuchenden im Kanton St. Gallen beklagte übrigens auch Alois Gunzenreiner, natürlich mit Bezug auf die vorläufig aufgenommene Familie. Dabei war es ausgerechnet seine Partei, die zusammen mit der EVP und der SVP das kantonale Sozialhilfegesetz abgeändert hat. Es schränkt die Wohnsitzfreiheit für Geflüchtete im Asylverfahren in St. Gallen ein. Die SP hat übrigens beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Gesetz eingereicht, es sei bundes- und völkerrechtswidrig.