Digitale Gewalt : Schulung, Opferschutz, Strafen
Spanien gilt als Vorbild, wenn es um den Schutz von Frauen geht. Ein innovatives Gesetz in Galicien soll bald auch den digitalen Raum für sie sicherer machen.
Anfang April entdeckte die europäische Non-Profit-Organisation AI Forensics ein Missbrauchsnetz auf Telegram. Nutzer handelten dort mit sexualisierten Bildern, Deepfakes und Missbrauchsdarstellungen von Frauen. Die Organisation fand Zehntausende Fotos, offenbar vor allem aus dem persönlichen Umfeld der Nutzer. Die Frauen wussten nicht, dass ihre Bilder, Namen und Social-Media-Profile in Chats mit Tausenden Fremden geteilt wurden.
Die Entdeckung erinnert an den Fall von Collien Fernandes, die ihren Exmann Christian Ulmen beschuldigt, jahrelang Fakeprofile von ihr erstellt und in ihrem Namen mit Männern Kontakt aufgenommen zu haben. Seit die Schauspielerin damit an die Öffentlichkeit ging, wird europaweit über solche Taten und über rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, diskutiert. Sie habe bewusst Anzeige auf Mallorca erhoben, sagt Collien Fernandes gegenüber der ARD, «weil in Spanien die Rechte von Frauen deutlich besser sind als in Deutschland». Doch den Straftatbestand der «digitalen Vergewaltigung», wie Fernandes es nennt, gibt es auch in Spanien noch nicht.
Gesetzliches Neuland
Allerdings stuft Spanien geschlechtsspezifische Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem ein. Schon 2004 wurde ein entsprechendes Gesetzespaket erlassen. Seither finanziert der Staat etwa Präventionsmassnahmen, beispielsweise Workshops in Schulen und Sportvereinen. Die «Solo sí es sí»-Regelung stellt klar, dass sexuelle Handlungen einer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen – nur Ja heisst Ja. Es gibt auch eine eigene Staatsanwaltschaft, die auf Fälle von Gewalt gegen Frauen spezialisiert ist. Und wenn es sich bei den Tätern um Partner oder Expartner handelt, ist der spanische Staat besonders streng.
Roberto Barba hat sich lange Zeit als Richter mit Fällen von sexualisierter Gewalt befasst. Seit zwei Jahren amtet er nun in der Regierung der autonomen Region Galicien als Generaldirektor für den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt. In dieser Funktion ist er federführend an der Ausarbeitung des ersten Gesetzes gegen digitale Gewalt in Spanien beteiligt. Gegenüber der WOZ sagt er: «Wir haben viele Ressourcen für den Umgang mit körperlicher Gewalt, mit Freiheitsberaubung und auch mit psychischer Gewalt; aber wenn es um digitale Gewalt ging, waren alle ratlos – niemand wusste, was das ist oder wie man damit umgehen sollte.» Also suchte er nach einer passenden Gesetzgebung zur Orientierung: «Wir fanden keine einzige. Weder in Spanien noch in Europa gibt es Gesetze zu digitaler Gewalt.»
Die autonomen Regionen Spaniens können keine eigenen Straftatbestände schaffen, aber sie können Rahmenbedingungen festlegen, um Opfer zu schützen und Taten zu verhindern. In Bezug auf den digitalen Raum sei Galicien weit voraus, sagt Barba. Zum Beispiel werden Taten im Internet schon seit zehn Jahren gleich behandelt wie solche im physischen Raum. So hat ein Opfer das Recht auf finanzielle Unterstützung durch den Staat, um sich von einem Täter unabhängig machen zu können, egal ob die Tat online oder offline erfolgte.
Mit dem neuen Gesetz in Galicien wird nun etwa für alle Stellen, die sich mit geschlechtsspezifischer Gewalt befassen, eine Fortbildung zum digitalen Raum geschaffen. Behörden erhalten konkrete Handlungsanweisungen. Den Betroffenen steht nicht nur finanzielle, juristische und psychologische Unterstützung zu; die Verwaltung kümmert sich für sie auch um den Kontakt mit Plattformen, um einen unerwünschten «digitalen Abdruck» zu löschen.
Auch der spanische Zentralstaat befasst sich derzeit mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt. Die Regierung hat schon in den vergangenen Jahren viel getan, um Frauen besser zu schützen: Neben der «Solo sí es sí»-Regelung gibt es auch ein zentrales Register für Gewaltfälle, auf das alle Behörden landesweit zugreifen können. Und es gibt Verhaltensanweisungen für Beamt:innen und medizinisches Personal, damit Entscheidungen nicht mehr von ihrem persönlichen Ermessen abhängen. Seither spielen Polizei und Ärzt:innen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, dass Frauen Anzeige erstatten.
Gesellschaftlicher Druck nötig
Irene Fernandez arbeitet als Strafverteidigerin in Madrid und vertritt Opfer sexualisierter Gewalt. Sie sagt, es brauche immer gesellschaftlichen Druck, damit der Gesetzgeber reagiere: «Das Delikt muss vorliegen, damit ein Gesetz entstehen kann.» Im Fall von Deepfakes im Internet können Täter derzeit wegen Identitätsdiebstahl und Belästigung, Verletzung der Privatsphäre und Demütigung angezeigt werden. Die Strafverfolgungsbehörden müssen also auf Straftatbestände aus der physischen Welt zurückgreifen. Das führt dazu, dass Verbrechen im digitalen Raum je nach Auslegung anders bestraft werden.
«Noch», sagt Fernandez. Denn das neue Gesetz hat bereits den Ministerrat passiert. Das Parlament muss noch zustimmen. Dann ist klar: Die unerlaubte Verwendung von Bildern oder Stimmen für Fakes ist verboten und kann mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Aber die Anwältin merkt an: Egal ob online oder offline, die Tat muss bewiesen werden. Und hier sieht Fernandez die grösste Herausforderung.