Polizeipranger : Faules digitales Obst
Von Boulevardgelüsten bis zum digitalen Mob: Die kleine Geschichte eines Fahndungsinstruments, das von Empörung lebt.
2003 hatte die Antiglobalisierungsbewegung ihren Höhepunkt bereits überschritten, als sie – nach Seattle 1999 und Genua 2001 – an den Genfersee rief: zum Protest gegen den G8-Gipfel im französischen Évian-les-Bains. Jacques Chirac, George W. Bush und Silvio Berlusconi reisten an. Und nach den grossen Gegendemonstrationen in Genf lancierte die dortige Polizei den allerersten Schweizer Onlinepranger: Vierzig mutmassliche Gipfelstürmer:innen wurden mit Fotos gesucht, unter anderem wegen Sachbeschädigungen.
«Dieser in der Schweiz so noch nie angewandten Fahndungsmethode erwuchs in der Folge Kritik», heisst es in «Medialex», der Schweizer Zeitschrift für Kommunikationsrecht aus demselben Jahr. Expert:innen sahen eine «Missachtung der Unschuldsvermutung», eine «Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten» und einen «Verstoss gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip». Das «Genfer Schleppnetz», wie man die Fahndung nannte, habe gar Fotos von Minderjährigen publiziert.
Die Geschichte der Schweizer Öffentlichkeitsfahndung ist die einer schleichenden Verschärfung. Es ist auch die Geschichte eines Fahndungsinstruments, das die Gesellschaft gezielt zur «Mithilfe» auffordert und – in Zeiten von Gesichtserkennung und Deepfakes – unberechenbare Folgen in Kauf nimmt. Eine Geschichte von geprobter Aufstandsbekämpfung vor aller Augen.
Grundsätzlich brauche es für eine Öffentlichkeitsfahndung eine «gewisse Schwere der zu untersuchenden Straftat», heisst es seit 2013 in der Empfehlung der Schweizerischen Staatsanwaltschafskonferenz. Es sei denn, es bestehe ein «erhebliches öffentliches Interesse». Dieses besteht in erster Linie, das macht die Empfehlung deutlich: bei «Ausschreitungen und Krawallen». Eine Sonderempfehlung also speziell für jene Momente, in denen sich die Wut eines Teils der Gesellschaft auf der Strasse entlädt. Mithilfe der Empörung anderer Teile der Bevölkerung sollen diese Menschen dann bestraft, beschuldigt und blossgestellt werden.
2009 war es der damalige SVP-Verteidigungsminister Ueli Maurer, der einen «Internetpranger» für Fussballhooligans forderte und der Öffentlichkeitsfahndung entscheidenden Vorschub leistete. In der Folge wurde sie von immer mehr Kantonen eingesetzt. Trotz der deutlichen Kritik von Expert:innen: «Der Pranger ist nicht Teil unseres Sanktionssystems», sagte etwa Datenschützer Bruno Baeriswyl in der «NZZ am Sonntag», «sondern gehört ins Mittelalter.»
Strafe
Mit dem mittelalterlichen Pranger als Strafsystem, das Verurteilte öffentlich ausstellen, mit faulem Obst bewerfen, demütigen, gar foltern und hinrichten liess, hat sich allen voran Michel Foucault beschäftigt. In «Überwachen und Strafen» zeichnet der Philosoph nach, wie sich die Justiz im Zuge der Französischen Revolution 1789 von geheimen Prozessen mit öffentlicher Bestrafung hin zu öffentlichen Prozessen mit verborgener Bestrafung wandelte. Früher habe öffentliche Bestrafung als Spektakel gegolten und die Sensationslust der Stadtbevölkerung befriedigt, schreibt auch die deutsche Juristin Mareike Fröhling in ihrem Buch «Der moderne Pranger». Gerade bei sogenannten Ehrenstrafen war «die Verspottung durch das Volk» wesentlicher Teil der Strafe.
Heute hingegen würden Beschuldigte von der «sensationsheischenden» Berichterstattung öffentlich blossgestellt, schreibt Fröhling. Dies komme für Betroffene und deren Umfeld oft einer «zusätzlichen sozialen Sanktion» gleich – die teils gar abschreckender wirke als eine vom Gericht verhängte Strafe. Demnach könne «Prangerwirkung» zum Ausschluss von gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten, zu Marginalisierung auf dem Arbeitsmarkt und sozialer Isolation führen. Es könne gar zu Anfeindungen, Drohungen, Nachstellungen und Übergriffen kommen.
«Es darf von einem Arbeitgeber nicht mehr toleriert werden, dass ein Mitarbeiter übers Wochenende als Chaot in oder um Stadien seine Freizeit verbringt und am Montag in der Krawatte wieder am Arbeitsplatz erscheint», sagte Ueli Maurer 2009. Ein Ruf nach Sühne, über strafrechtliche Sanktionen hinaus.
Schuld
In der Schweiz markieren die zehner Jahre die Hochzeit des Onlineprangers. 2011 wurde die Öffentlichkeitsfahndung in Zürich mehrfach innert weniger Monate eingesetzt: nach der Demonstration am Nachmittag des 1. Mai etwa oder Mitte September nach den «Central-Krawallen», denen eine Woche zuvor eine illegale Strassenparty am Bellevue vorausgegangen war.
In jenen Jahren kam es zu zahlreichen Pannen und Fehlern. So suchte etwa die Zürcher Stadtpolizei wegen der «Central-Krawalle» 2011 öffentlich nach zwei Männern, die sie bereits an besagtem Abend festgenommen hatte. 2015 wiederum verwechselte die St. Galler Kantonspolizei mehrere Fotos: Als sich ein FC-Basel-Fan selbst auf die – zunächst verpixelt – publizierten Bilder meldete, um zu verhindern, dass sein Bild unverpixelt in die Öffentlichkeit gelangte, löschte die Polizei ein anderes Foto und veröffentlichte seines trotzdem.
Sind die Fahndungsfotos einmal publik, bedeuten «Person gesucht» und «Person schuldig» in den Augen der Öffentlichkeit nahezu dasselbe. So machte der «Tages-Anzeiger» 2012 den Fall eines FC-Basel-Fans bekannt, der in Zürich öffentlich wegen «Randalen» gesucht worden war. Ein Gericht sprach den Mann später frei: Auf den Bildern sei nichts davon zu erkennen. Eine Genugtuung erhielt der damals 32-Jährige trotzdem nicht – stattdessen einen Eintrag in der Hooligandatenbank plus Stadionverbot.
Scham
Der Onlinepranger Anfang April dieses Jahres – mit dem die Berner Kantonspolizei nach 31 mutmasslichen Teilnehmer:innen einer Gazademonstration von Oktober 2025 suchte – ist der erste seit der Coronapandemie. Eine öffentliche Fahndung «mit einer so hohen Anzahl an gesuchten Personen», liess die Medienstelle gegenüber SRF gar verlauten, habe es «so noch nicht gegeben».
Ein Superlativ, der so nicht stimmen kann – hatte doch dieselbe Behörde bereits 2013 nach der Strassenparty «Tanz dich frei» mit 93 Bildern nach 49 Personen gesucht. Aber Pranger brauchen Superlative und Aufmerksamkeit, um Empörung zu schüren. Sie benötigen Durchschlagskraft, Deutungshoheit – und Denunziation. Im Fall der Gazademonstration sind es, wie die «Republik» berichtete, vor allem Neonazis, die sich der Polizei andienen, Fahndungsfotos mithilfe von automatischer Gesichtserkennung auswerten – und die sich im Netz über den Körper einer der Gesuchten lustig machen.
So ist die Geschichte des Internetprangers inzwischen auch die Geschichte eines staatlichen Instruments, das Menschen dem Mob zur Beschämung im Netz aussetzt. Das faule Obst ist längst digital.
Doch die öffentliche Beschämung greift nicht überall. Zwar bedeuten etwa auch die aus den USA bekannten Mugshots – die erkennungsdienstlichen Polizeifotos, die von allen Angeklagten veröffentlicht werden – grundsätzlich unwiderrufliche Stigmatisierung über Gerichtsurteile hinaus. Doch weil sich darunter auch die Porträts der verhafteten Jane Fonda mit erhobener linker Faust, der leicht lächelnden Paris Hilton, jene von Martin Luther King oder dem jungen Bill Gates befinden, gilt der US-Onlinepranger mittlerweile als «Popkultur» (SRF), «Kult» («Die Zeit»), ja «fast ein Kulturgut» («Berliner Morgenzeitung»). Dem muss sich auch Donald Trumps Wahlkampfteam bewusst gewesen sein, als es dessen Mugshot von 2023 kurzerhand auf T-Shirts und Tassen für seine Spendenkampagne drucken liess.
Nun wird es Trump sein, der im Juni voraussichtlich an den Genfersee reist. Das Gipfeltreffen der – inzwischen – G7 findet nach 23 Jahren erneut in Évian-les-Bains statt. ●