Schutz vor patriarchaler Gewalt : Mit Verspätung vorwärts

Nr. 18 –

Am 1. Mai geht die Notrufnummer 142 für Gewaltbetroffene in Betrieb – endlich.

«Das hat viel zu lange gedauert», sagte Bundesrat Beat Jans am Montag entschuldigend, und er hat recht: Acht Jahre nach Inkrafttreten der Istanbul-Konvention und anderthalb Jahre später als geplant wird am 1. Mai die dreistellige nationale Notrufnummer für Gewaltbetroffene eingeführt. Dass es zu langsam vorwärtsgeht, gerade angesichts steigender Zahlen bei häuslicher Gewalt und Femiziden, ist klar. Immerhin erfolgt nun ein Schritt in die richtige Richtung: Unter 142 können sich Betroffene physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt inskünftig rund um die Uhr kostenlos beraten lassen.

Bleibt zu hoffen, dass es nun besser vorangeht als bei der Implementierung der Notrufnummer. In verschiedenen Kantonen gelangen Gewaltbetroffene an Mitarbeitende der Dargebotenen Hand, wenn sie die 142 wählen. Diese sollen zwar spezifisch geschult werden, sind aber keine Fachpersonen. Und ob die Kantone auf eine Zunahme von Hilfesuchenden vorbereitet sind? «Ja», meinte der Walliser Staatsrat Mathias Reynard am Montag, in seinem Kanton habe man dafür zusätzliches Personal engagiert.

Reynard und Jans präsentierten mit anderen Politiker:innen und Fachpersonen die Bilanz nach fünf Jahren «Roadmap gegen häusliche Gewalt» – einer Art Massnahmenkatalog, auf den sich Bund und Kantone verständigt hatten. Dabei betonten sie zwar den nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf, sprachen aber auch in gewohnt schönfärberischer Manier von den erzielten Fortschritten. Von diesen sind allerdings mehrere noch in Arbeit – eine Revision des Opferhilfegesetzes etwa, das unter anderem den besseren Zugang zu rechtsmedizinischer Versorgung vorsieht.

Immerhin scheint die unermüdliche Arbeit von Betroffenenorganisationen, NGOs und Fachpersonen zu fruchten. Dass die Zuständigen die Gewalt heute als strukturelles Problem bezeichnen, die zentrale Bedeutung von Prävention hervorheben und betonen, Gewalt mache nicht an Kantonsgrenzen halt, ist deren Verdienst. Bleibt zu hoffen, dass der Erkenntnis weitere Taten folgen – im besten Fall schneller als bisher. ●