Verbrechen gegen die Menschlichkeit : Wichtige Erklärung ohne Folgen
Der Nationalrat anerkennt die systematische Verfolgung der Jenischen. Politisch aufgearbeitet ist sie aber nicht.
Keine politischen Forderungen, keine Entschuldigung: Es ist im Grunde ein harmloses Papier, das die beiden Vertreter der Kommission für Rechtsfragen, Ueli Schmezer und Vincent Maitre, am Montagabend in der nationalrätlichen Sondersession präsentierten. Darin anerkennt der Nationalrat, dass die Verfolgung der Jenischen und der Sinti:zze in der Schweiz nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu qualifizieren sei – so, wie es im Februar des vergangenen Jahres auch schon ein juristisches Gutachten festgehalten hatte. Er bedauert das Leid, das den Jenischen und den Sinti:zze angetan wurde, und appelliert an Bund, Kantone und Gemeinden, sich für den Schutz und die Interessen der Gemeinschaft der Jenischen und der Sinti:zze einzusetzen.
Von 1926 bis 1973 entriss die von der Pro Juventute lancierte Aktion «Kinder der Landstrasse» über 600 jenische Kinder ihren Familien – mit dem behaupteten Ziel, sie zu Sesshaften umzuerziehen. Auch kirchliche Hilfswerke und Behörden waren tätig, insgesamt wird von rund 2000 Fremdplatzierungen ausgegangen.
«Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zählen zu den schwerwiegendsten Delikten im Völkerrecht. Der Bundesrat hat dieses Verdikt letztes Jahr anerkannt, am Montag folgte nun der Nationalrat: Mit 100 Ja-Stimmen, 67 Gegenstimmen (von der SVP) und 20 Enthaltungen (grösstenteils von der FDP) wurde die Erklärung angenommen. Er sei überzeugt, dass es eine saubere Aufarbeitung brauche, sagt SP-Nationalrat Schmezer, und er hätte deutlichere Worte in der Erklärung in diese Richtung begrüsst: «Aber dann hätte es im Nationalrat wohl noch mehr Gegenstimmen gegeben.»
Auch wenn die Erklärung keine direkten politischen Folgen hat, ist deren Annahme für die Betroffenen – von denen einige am Montag auf der Besucher:innentribüne sassen – ein wichtiger symbolischer Akt. Ausgerechnet die SVP kritisiert jedoch, dass die Erklärung nicht verbindlich sei und keinen Mehrwert biete – und begründet ihre Ablehnung damit.
Wie ernst es der Partei mit dieser Argumentation ist, kann sie demnächst unter Beweis stellen: Zurzeit laufen Verhandlungen zwischen dem Bundesamt für Kultur und Vertreter:innen jenischer Organisationen. Diese fordern die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die die Aufarbeitung nach sogenannten Joinet-Prinzipien vornimmt – also verbindlich und mit substanziellem Mehrwert. Nach der Logik ihrer Argumente müsste auch die SVP diesen – dringend notwendigen – Prozess unterstützen. ●
Silvia Süess ist Autorin der im Februar erschienenen Biografie «Reden, um nicht zu ersticken. Uschi Waser – die Lebensgeschichte einer Jenischen» (Rotpunktverlag), erhältlich auf woz.ch/shop.