Kommentar : Rache mit der Abrissbirne

Nr. 22 –

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Rechtsbürgerlichen im Nationalrat die 13. AHV platzen lassen. Ein demokratiepolitischer Skandal, findet Andreas Fagetti.

Mehr als zwei Jahre ist es mittlerweile her, seit der Souverän die 13. AHV-Rente an der Urne beschlossen hat. Im kommenden Dezember soll die erste Auszahlung erfolgen. Doch die Finanzierung der 13. AHV ist bis heute offen, weil die rechte Krawalltruppe im Nationalrat sie bewusst verschleppt mit ihrer Forderung, sie allein über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu stemmen. Dies im Gegensatz zum lösungsorientierteren Ständerat, der die Zusatzbelastung bei der AHV nicht ausschliesslich über die unsoziale Mehrwertsteuer, sondern zusätzlich über Lohnabzüge finanzieren will. Das Kalkül der Rechten ist klar: Wird die 13. Rente nicht finanziert, läuft die AHV in wenigen Jahren in ein Defizit. Das liefert dann das scheinbar rationale Argument für eine unausweichliche Rentenaltererhöhung.

Das ist ein demokratiepolitischer Skandal. Die Rechtsbürgerlichen im Nationalrat machen auf Arbeitsverweigerung und foutieren sich um den klaren Auftrag der Stimmbürger:innen. Das Ja zur 13. AHV erschütterte das bürgerliche Lager und die Wirtschaftsverbände mit Schockwellen, die bis heute nachwirken. Statt rasch und verantwortungsbewusst die Finanzierung dieser zusätzlichen Rente in Angriff zu nehmen und die AHV zukunftsfest zu machen, schwingen insbesondere die SVP – ihre Basis votierte übrigens klar für die zusätzliche Rente – und die FDP die Abrissbirne. Es ist gewissermassen ihre Rache am unbotmässigen Souverän, der sich an der Urne nicht von der alarmistischen Rhetorik vom baldigen Zusammenbruch der AHV beeindrucken liess. Wer im März 2024 Ja stimmte, handelte rational und reagierte auf die in den vergangenen zwanzig Jahren ziemlich dramatisch gesunkenen Pensionskassenrenten. Die 13. AHV ist in der Gesamtbetrachtung nicht ein Ausbau, sondern ein Ausgleich für entgangene Rentenansprüche.

Seit dem Ja zur 13. AHV ziehen die gleichen Kreise, sekundiert von der NZZ, herablassend über die Stimmbürger:innen her. «Sündenfall» ist noch ein harmloser Begriff, um sie zu beleidigen. «Länger und mehr arbeiten», schallt es aus dieser Blase.

Wenn also die Rechtsbürgerlichen die Anhebung des Rentenalters als unausweichlichen Schritt darstellen, sollten sie zuerst vor der eigenen Tür kehren. Die Frührente ist weitgehend eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, in erster Linie für Top- und Gutverdienende. Diese Klientel des Freisinns hat zudem seit langem die Pensionskassen als Steueroptimierungsmodell entdeckt. Der Bundesrat hat diverse Vorschläge unterbreitet, um solche Möglichkeiten zu unterbinden. Allerdings heult der Freisinn auf, sobald die Gutbetuchten in der Rentenfrage angegangen werden. Im Rahmen der AHV-Reform 2030 will der Bundesrat beispielsweise Lohnzahlungen in Form von Dividenden – ebenfalls ein «Buebetrickli» zum Steuernsparen – teilweise der Sozialversicherungspflicht unterstellen. Und ausserdem will er die vorzeitige Pensionierung in der Zweiten Säule erst ab 63 Jahren erlauben (heute offerieren dies viele Pensionskassen bereits ab 58 Jahren).

Statt also immer wieder auf eine Erhöhung des Rentenalters zu pochen, sollte der Freisinn argumentativ konsequent bleiben und seine meist gut ausgebildete und sehr gut bezahlte Klientel dazu motivieren, Verantwortung zu übernehmen und länger zu arbeiten, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Rentenkassen zu entlasten. Die Mehrheit der arbeitenden Klasse muss nämlich bis 65 arbeiten, weil sie sich Rentenkürzungen schlicht nicht leisten kann. Leider grundiert hier kognitive Dissonanz das politische Programm der Rechten.

Vergangene Woche hat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die nächste AHV-Reform vor den Medien vorgestellt und in die Vernehmlassung geschickt. In der «AHV 2030» verzichtet der Bundesrat mit Verweis auf die krachende Niederlage des Jungfreisinns – 72 Prozent der Stimmbürger:innen lehnten dessen Renteninitiative ab – zu Recht auf eine Rentenaltererhöhung. Der Bundesrat nimmt den Souverän in dieser zentralen Frage also ernst. Baume-Schneider sagte zudem, dass, sollte sich das Bundesparlament bei der Finanzierung der 13. AHV in der kommenden Sommersession nicht einig werden und keine Zusatzfinanzierung beschliessen, der Bundesrat dem Parlament vorschlagen werde, zu diesem Zweck die Mehrwertsteuer um 0,7 bis 0,9 Prozent zu erhöhen. Mit dieser Zusatzfinanzierung wäre dann eine Rentenaltererhöhung bis 2040 vom Tisch. Das dürfte den Feind:innen der AHV überhaupt nicht in den Kram passen. Sie werden alles tun, um das zu verhindern. ●