Mindestlöhne : SGB kündigt Referendum an

Nr. 24 –

Dank des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) kann sich vielleicht bald wieder die gesamte Stimmbevölkerung zum Mindestlohn äussern – zum ersten Mal, seit 2014 eine nationale Vorlage scheiterte. Grund dafür sind die zahlreichen Erfolge, die es in dieser Sache zuletzt zu verzeichnen gab: Nach Neuenburg, das 2017 als erster Kanton einen Mindestlohn einführte, kamen der Jura, Genf, das Tessin, Basel-Stadt und auf kommunaler Ebene Zürich, Winterthur und Luzern hinzu.

Auf die Abstimmungssiege folgte der Backlash – bisher erfolglos: In Neuenburg wehrte sich Gastrosuisse bis vors Bundesgericht gegen die Einführung der Lohnuntergrenze. Und auch in den Fällen Zürich und Winterthur lehnte das Bundesgericht diesen Mittwoch Rekurse ab.

Doch auch das Bundesparlament setzt alles daran, Mindestlöhnen entgegenzuwirken. Mit einer Gesetzesänderung sollen in Gesamtarbeitsverträgen (GAVs) festgelegte Löhne Vorrang vor kantonalen und kommunalen Normen erhalten. Legt ein GAV tiefere Löhne fest als den Mindestlohn, der auf einem Gebiet gilt, wäre künftig der GAV-Lohn verbindlich. Das Vorhaben geht zurück auf eine Motion des Obwaldner Mitte-Ständerats Erich Ettlin; im Grundsatz haben ihm beide Räte zugestimmt. Dagegen sind alle Kantone ausser Obwalden, der Bundesrat – dieser spricht in seiner Botschaft von «Verstössen gegen Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung» – sowie die versammelte Linke inklusive des SGB. In einer Mitteilung zum geplanten Referendum schreibt dieser von einem «Missbrauch» der GAVs. «Auch demokratie- und staatspolitisch wäre dieser Entscheid beispiellos. Privatrechtliche Vereinbarungen hätten erstmals Vorrang vor demokratischen Volksentscheiden», schreibt er. Man werde das Referendum lancieren, falls das Parlament dem Angriff auf die Mindestlöhne am 19. Juni definitiv zustimme.