Verfolgung der Jenischen : «Warum wird das so kleingehalten?»

Nr. 24 –

Ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit soll in der Schweizer Kulturbotschaft abgehandelt werden – das sorgt nicht nur bei Betroffenen für Unverständnis.

ein Jenischer Vater mit zwei Kindern auf den Armen steht vor Polizisti:innen
«Viele Eltern hatten aufgrund der Pro-Juventute-Geschichte Angst, die Polizei würde ihnen die Kinder wegnehmen»: Mit grossem Aufgebot räumten Beamt:innen 2014 die von Jenischen besetzte Kleine Allmend in Bern. Gian Ehrenzeller, Keystone

«Man kann doch ein Völkerrechtsverbrechen nicht in eine Kulturbotschaft stecken!» Sandra Gerzner sitzt am Tisch in der Cafeteria der Universität Fribourg und schüttelt den Kopf. Seit Jahren setzt sie sich als Präsidentin des Vereins Citoyens Nomades mit anderen jenischen Menschen für eine saubere juristische Aufarbeitung des schwersten Verbrechens ein, das die Schweiz je begangen hat: ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Von 1926 bis 1973 entriss die im Rahmen der Stiftung Pro Juventute lancierte Aktion «Kinder der Landstrasse» mit Unterstützung von Vormundschaftsbehörden, Kantonen, Gemeinden und Kirchen fast 600 Kinder von Jenischen und Sinti:zze ihren Eltern. Die Stiftung sperrte Schwangere ein, vollzog Zwangssterilisationen sowie Zwangsinternierungen. Da die Behörden auch ohne Zutun der vom Bund unterstützten Pro Juventute aktiv waren, geht man heute von 2000 betroffenen Kindern aus. Das Ziel dieser rassistischen Aktion, die auf eugenischem Gedankengut basierte, war angeblich, die fahrende Lebensweise der Jenischen und Sinti:zze zu unterbinden. Doch auch sesshaften Familien wurden die Kinder weggenommen. Es ging um die Auslöschung ihrer Kultur.

Aufarbeitung nach Joinet-Prinzipien

Im Februar 2025 kam ein vom Bundesrat in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten von Völkerrechtsprofessor Oliver Diggelmann zum Schluss, dass die Verfolgung der Jenischen ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» sei, eines der schwerwiegendsten Delikte im Völkerrecht (siehe WOZ Nr. 9/25). Der Bundesrat hat das Gutachten anerkannt, vor kurzem auch der Nationalrat.

Eine Dialoggruppe aus jenischen Vertreter:innen arbeitete mit Mitarbeiter:innen des für die Aufarbeitung zuständigen Bundesamts für Kultur (BAK) und der Fachstelle für Rassismusbekämpfung einen Vorschlag für das weitere Vorgehen aus, der Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider vorgelegt werden sollte. Diese sollte ihn Ende Juni dem Gesamtbundesrat präsentieren. Die beteiligten Jenischen fordern die Einrichtung einer unabhängigen Kommission, die einen Versöhnungsprozess nach den international anerkannten Joinet-Prinzipien einleitet.* Diese anerkennen die Rechte der Opfer und legen die Pflichten des Staates fest. «Bis jetzt hat die Schweiz Mut gezeigt», sagt Sandra Gerzner, die Teil der Dialoggruppe ist. «Und es ist klar: Die Anerkennung des Verbrechens gegen die Menschlichkeit war ein Meilenstein.» Doch jetzt befürchtet sie, dass es nicht weitergeht.

Was ist passiert? Ende Mai sagte ein Sprecher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) der «Zeit», dass eine Möglichkeit, die Aufarbeitung zu vertiefen, sein könnte, ein Forschungsprojekt zu den Jenischen in die Kulturbotschaft 2029–2032 aufzunehmen. Die Kulturbotschaft ist eine Art Kursbuch für die Kulturpolitik des Bundes, in dem deren strategische Ausrichtung definiert und die Finanzierung festgelegt wird. Für Gerzner ist die Verlagerung in die Kulturbotschaft sowie die damit verbundene Aufschiebung um weitere drei Jahre keine Option, denn: «Es geht um Recht und Gerechtigkeit, nicht um Kultur.»

Nicht nur bei Betroffenen stösst die Idee auf Unverständnis. Strafrechtsprofessorin Nadja Capus, die seit Jahrzehnten eine transparente Aufarbeitung fordert, sagt: «Verbrechensaufarbeitung gehört nicht zwischen Jodler- und Schwingerförderung.» Gemeinsam mit der Historikerin Sara Galle, Verfasserin des Standardwerks «Kindswegnahmen» (2016), hat sie Anfang Mai einen offenen Brief an den Bundesrat, das Parlament und die Kantonsregierungen initiiert. Darin fordern elf Wissenschaftler:innen die Schaffung einer unabhängigen, interdisziplinären Expert:innenkommission sowie den Auftrag einer substanziellen Aufarbeitung nach internationalen Standards. Reaktionen von den Angeschriebenen haben sie bis zum Redaktionsschluss dieser WOZ keine bekommen. Die Aussage des EDI gegenüber der «Zeit» sei sehr vage, schreiben Capus und Galle auf Nachfrage: «Sie signalisiert auf jeden Fall nicht, dass eine Aufarbeitung eingeleitet wird. Sie verschiebt undefinierte, kleinere, fragmentierte Kulturförderprojekte in einen ressortpolitisch gerahmten und finanzierungsabhängigen Konjunktiv.»

Im Gesamtbundesrat aufgelaufen

Gerne hätte die WOZ vom BAK erfahren, wie die Aufarbeitung in der Kulturbotschaft konkret aussehen könnte und ob dort auch die Schaffung einer unabhängigen Expert:innenkommission und die Aufarbeitung nach Joinet-Prinzipien festgehalten werden könnten. Doch das BAK gibt keine Antworten, mit Verweis auf die laufenden Arbeiten.

Der Kniff mit der Kulturbotschaft zeigt vor allem eines: Sowohl das BAK wie auch Baume-Schneider wissen, dass sie im bürgerlich dominierten Bundesrat und Parlament auflaufen, wenn sie die Aufarbeitung als politisch isoliertes Geschäft präsentieren. In der Kulturbotschaft hingegen, die beim EDI angesiedelt ist, wäre sie verpackt in ein Gesamtpaket, mit definiertem Budget und zeitlichem Rahmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie durchkommen würde, ist somit wohl realistischer.

Aufgelaufen ist Baume-Schneider bereits im Februar 2025: Wie Recherchen der WOZ zeigten, verhinderten das Justizdepartement und das Aussendepartement (EDA) eine bereits formulierte Entschuldigung (siehe WOZ Nr. 11/25). Anstatt sich für das Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu entschuldigen, bekräftigte sie an der Pressekonferenz eine Entschuldigung an grundsätzlich alle Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, die 2013 von Simonetta Sommaruga ausgesprochen worden war. Dass das EDA, das stolz auf die Rolle der Schweiz bei der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen im Ausland verweist, die Entschuldigung für ein solches Verbrechen im eigenen Land verhinderte, ist besonders stossend.

Gutachter Oliver Diggelmann kritisierte schon 2025 diese «etwas schmallippige Entschuldigung» öffentlich. Auf Nachfrage der WOZ sagt er: «Es ist sehr schweres Unrecht begangen worden, da sollte der Staat angemessen reagieren, auch nach so langer Zeit.» Er hätte sich eine grössere, allerdings nicht laute, sondern primär auf Heilung ausgerichtete Reaktion des Bundes gewünscht: «Es hätten drei Bundesratsmitglieder hinstehen können, als das Gutachten bekannt gemacht wurde, und man hätte die Perspektiven besser aufzeigen können.» Das wäre der Schwere des Geschehens eher gerecht geworden. Das Ziel müsse sein, dass dieser Teil der Schweizer Geschichte im Bewusstsein vieler Menschen verankert werde. Das Geschehen sei Teil unserer Geschichte und müsse auch Teil unseres Selbstbilds sein.

«Wer entscheidet, dass das so kleingehalten wird?», fragt Gerzner. Die verbrecherischen Taten wurden von den Verantwortlichen unter dem Deckel gehalten. Auch nachdem sie der «Beobachter» 1972 publik gemacht hatte, brauchte es immer erst Druck von aussen – meist von den Betroffenen selbst – bevor etwas passierte. Daran hat sich bis heute kaum etwas geändert. Auch das Diggelmann-Gutachten von letztem Jahr kam auf Druck von Jenischen zustande, und das EDI verweigert Forschenden noch heute Akteneinsicht.

Nicht zu handeln, wäre jetzt moralisch höchst fragwürdig und würde auch international ein verheerendes Signal senden. Bereits im Mai 2025 äusserten vier Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, unter ihnen der Schweizer Nicolas Levrat, Sonderberichterstatter für Minderheitenfragen, in einem offenen Brief an die Schweizer Regierung Besorgnis über die zögerliche Aufarbeitung.

Rassistische Argumente

Am Montag ist nun ein weiterer offener Brief, der die Einsetzung einer unabhängigen Kommission fordert, beim Bund eingegangen, unterzeichnet von 110 Bürger:innen. Gerzner begrüsst die Initiative und hofft, dass Aktionen wie diese helfen, die Geschichte wie auch die aktuelle Situation der Jenischen ins Bewusstsein einer breiten Bevölkerung zu bringen. Politisiert wurde Gerzner, die mit ihrer Familie als Fahrende unterwegs ist, 2014: Jenische besetzten damals die Kleine Allmend in Bern, um Stand- und Durchgangsplätze zu fordern. Obwohl Jenische als nationale Minderheit anerkannt sind und die Schweiz verpflichtet wäre, genügend Stand- und Durchgangsplätze bereitzustellen, gibt es viel zu wenige, die bestehenden sind schlecht ausgestattet, und Gemeinden und Kantone wehren sich, wenn ein Platz bei ihnen geplant ist – oft mit rassistischen Argumenten.

Die Besetzung, an der auch die Gerzners beteiligt waren, wurde damals von einem grossen Polizeiaufgebot brutal aufgelöst. Sie hätte nie erwartet, dass sie in ihrem eigenen Land so behandelt würde, sagt Sandra Gerzner heute, das sei traumatisierend gewesen: «Viele Eltern hatten aufgrund der Pro-Juventute-Geschichte Angst, die Polizei würde ihnen die Kinder wegnehmen.» Es sei ihr klar geworden, dass die Negativpropaganda der Pro Juventute über Jenische bis heute nachwirke. Und: «Dass man uns so behandelte, hat damit zu tun, dass man diese Geschichte nie richtig aufgearbeitet hat.» Der Rest der Schweiz wisse viel zu wenig über Jenische und deren Geschichte: «Unsere Vergangenheit ist schlimm, und die Gegenwart ist nicht so, wie sie sein sollte.» Gerade deshalb ist es entscheidend, welchen Weg der Bund in der Aufarbeitung des Verbrechens jetzt einschlägt.

Einen ergänzenden Vorschlag hat Uschi Waser. Sie wurde als Kind von der Pro Juventute ihrer Mutter entrissen und sass schon 1998 mit Bundesrätin Ruth Dreifuss bei der Präsentation der ersten wissenschaftlichen Studie vor der Presse. Damals sagte sie: «Wir erwarten von unserem Heimatland keine Strasse, die nach uns benannt wird, keine Gedenktafel für bereits verstorbene Opfer, kein Museum, das unsere Kultur wiederbelebt, wir wollen eine vollumfängliche Rehabilitation […].»

Das sehe sie noch immer so, sagt sie, weshalb sie auch gegen einen «Gedenktag» zum 100. Jahrestag der Gründung von «Kinder der Landstrasse» sei, wie ihn das BAK vorschlägt. Vielmehr fordert sie einen «Gedenkplatz»: einen anständigen Standplatz für fahrende Jenische, kombiniert mit einer Begegnungsstätte, wo öffentliche Veranstaltungen über die Geschichte der Jenischen stattfinden. Einen Ort also, wo das Erinnern an das Verbrechen von damals und das jenische Leben von heute würdig aufeinandertreffen. ●

* Korrigenda vom 22. Juni 2026: In der ursprünglichen Fassung dieses Texts hiess es, die beteiligten Jenischen hätten eine unabhängige Expert:innenkommission gefordert, die die bestehenden Forschungslücken schliesst, sowie einen Versöhnungsprozess nach den international anerkannten Joinet-Prinzipien. Tatsächlich wurde ausschliesslich der Versöhnungsprozess gefordert.

Silvia Süess ist Autorin der im Februar erschienenen Biografie «Reden, um nicht zu ersticken. Uschi Waser – die Lebensgeschichte einer Jenischen» (Rotpunktverlag), erhältlich unter woz.ch/shop.