Plattformökonomie : Ein historischer Kompromiss
Eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation soll grundlegende Rechte für Plattformbeschäftigte garantieren. Doch es bleiben Hürden.
Dass sich die Staatengemeinschaft auf gemeinsame Regeln einigt, ist mit Blick auf immer zahlreichere Kriege und ökonomisches Grossmachtgehabe derzeit eher selten. Doch genau das ist der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Mitte Juni mit einer historischen Vereinbarung über die Regulierung von Plattformarbeit gelungen. Delegierte aus der ganzen Welt, von Australien über China bis Simbabwe, quittierten am 12. Juni die völkerrechtlich bindende Einigung im grossen Versammlungssaal der Uno in Genf mit Standing Ovations. Die Einigung zeige «die anhaltende Bedeutung von Multilateralismus und Tripartismus in einer Zeit, in der die Welt von etlichen Konflikten und Problemen geplagt wird», erklärte ILO-Abteilungsdirektorin Sukti Dasgupta auf der Abschlusspressekonferenz euphorisch. Das Ergebnis habe bewiesen, dass die Organisation handlungsfähig sei.
Die Konvention, die zum ersten Mal global verbindliche Arbeitsnormen für Beschäftigte in der Plattformwirtschaft festlegt, wurde mit einer überwältigenden Mehrheit von 406 Ja-Stimmen – darunter das geschlossene Votum der Schweizer Delegierten –, 36 Enthaltungen und nur 8 Gegenstimmen verabschiedet. Um zu greifen, muss sie nun von den Staaten ratifiziert werden.
Kritisch sahen das Abkommen vor allem die Vertreter:innen der US-Regierung. Sie mahnten «zu extremer Vorsicht bei präskriptiven, bindenden Vorschriften». Der internationale Gewerkschaftsbund ITUC feierte den Beschluss dagegen als historischen Meilenstein. «Die Zukunft der Arbeit muss auf demokratischen Arbeitsrechten und menschenwürdiger Arbeit aufbauen, nicht auf Prekarität und Ausgrenzung», erklärte der ITUC-Generalsekretär Luc Triangle. Plattformbeschäftigte könnten das neue Regelwerk nutzen, um sich in der Gig-Economy gewerkschaftlich zu organisieren und ihre Interessen zu vertreten.
«Druck, mutiger zu regulieren»
Die Ausbeutung in der Branche ist ein grosses Problem. Es geht um Millionen von Menschen, die Essen ausliefern, Fahrdienste anbieten oder Algorithmen trainieren. Das Geschäftsmodell dahinter ist einfach: Die Beschäftigten loggen sich in eine App ein, nehmen Aufträge an und werden pro erledigten Job bezahlt. Häufig ohne Arbeitsverträge, Mindestlohn oder sozialen Schutz.
Laut der Weltbank gingen bereits 2023 bis zu zwölf Prozent der weltweiten Arbeiter:innen solchen Tätigkeiten nach. Die Branche wächst rasant, und gerade in Ländern mit grossem informellem Arbeitsmarkt ist die Dunkelziffer enorm.
Nun soll das Abkommen Staaten dazu verpflichten, grundlegende Rechte für Plattformbeschäftigte zu garantieren, unabhängig davon, ob sie fest angestellt arbeiten oder formell selbstständig sind. Dazu zählen der Schutz vor Gewalt am Arbeitsplatz, pünktliche Entlöhnung sowie klare Regeln für die Technik: Wenn ein Algorithmus ein Profil sperrt oder eine fällige Zahlung verweigert, haben Beschäftigte künftig das Recht, diesen Vorgang von einem Menschen prüfen zu lassen. Zudem sind diskriminierende Profilsperrungen gesetzlich zu verbieten.
Auch Geschäftsmodelle, die mit Subunternehmen arbeiten, sollen strenger reguliert werden. Bislang lagerten viele Techkonzerne prekäre Jobs an kleinere Dienstleister aus, um sich ihrer arbeitsrechtlichen Verantwortung zu entziehen – und nutzten so schwache rechtliche Rahmenbedingungen gezielt aus. Mit dem Abkommen muss künftig klar geregelt werden, wer für die Arbeitsbedingungen bei den Subunternehmen haftbar ist.
«Die Outsourcingstruktur ist nun kein Schutzschild mehr für die Plattformen, die von der Arbeit profitieren», sagt die kenianische Arbeitsrechts- und Techanwältin Mercy Mutemi gegenüber der WOZ. Sie wertet das Abkommen als richtungsweisenden Erfolg. Mutemi vertritt im aufstrebenden Techzentrum Nairobi unter anderem Plattformbeschäftigte, die über Subunternehmen unter unzumutbaren Bedingungen Inhalte für soziale Medien wie Facebook moderieren. In einem wegweisenden Verfahren hat sie 2025 bereits erstritten, dass der US-Konzern Meta sich vor einem kenianischen Gericht verantworten muss. Im ILO-Abkommen sieht sie einen Hebel, um diese Subunternehmerpraxis auszubremsen.
«Ein internationaler Standard setzt die Regierung unter Druck, mutiger zu regulieren», sagt Mutemi. Allerdings kritisiert sie auch gravierende Lücken im Abkommen, da zentrale Rechte wie die soziale Absicherung der Arbeiter:innen stark von nationalen Gesetzen abhängig bleiben. Zudem macht es die Konvention für Arbeiter:innen zwar einfacher, sich entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten ihres Arbeitsverhältnisses einstufen zu lassen und so der Scheinselbstständigket zu entgehen. Es enthält aber keine automatische Beschäftigungsvermutung, wie sie die Gewerkschaften gefordert hatten: Gerichte und Behörden müssen weiterhin im Einzelfall prüfen, ob jemand fest angestellt oder selbstständig arbeitet.
Schmerzhafte Zugeständnisse
Grund für diese Lücken sind die verhärteten Fronten zwischen Gewerkschaften und Unternehmen – und das ILO-Prinzip des Tripartismus, wonach Konzerne, Gewerkschaften und Regierungen stets gleichberechtigt verhandeln. Blockaden sind so vorprogrammiert. Doch ein Scheitern der Verhandlungen in Genf sollte gerade mit Blick auf die globale Krise des Multilateralismus unbedingt verhindert werden. Als die Gespräche kurzzeitig festzustecken drohten, schloss das ILO-Sekretariat die Vertretungen von Gewerkschaften und Unternehmen in einer Marathonsitzung über Nacht zusammen, um eine Einigung zu erzwingen. Schliesslich wurde ein Kompromiss gefunden. Dabei hätten aber vor allem Gewerkschaften Zugeständnisse machen müssen, wie involvierte Verhandler:innen erzählten.
So habe aufgrund der Unnachgiebigkeit der Unternehmen am Ende die Zeit gefehlt, um weiterführende Richtlinien zu vereinbaren, die abstrakt gehaltene Vorgaben der Konvention konkretisiert hätten und für deren einheitliche Umsetzung in nationale Rechtssysteme zentral wären. Während die Gewerkschaften nun auf Nachverhandlungen pochen, lehnen die Unternehmen weitere Gespräche strikt ab. Insofern dürfte die Euphorie über das historische Abkommen in Genf bald verhallen, spätestens dann, wenn die harten Auseinandersetzungen über die konkrete Umsetzung der Konvention beginnen. ●