Wetterleuchten : Europäische Fiktion einer Asylpolitik
Anna Jikhareva nimmt monströse Wortketten auseinander
Während die Schweiz der Abstimmung über die neuste SVP-Initiative entgegenfieberte, mit der Asylsuchende einmal mehr zum Sündenbock für alle möglichen Probleme im Spätkapitalismus gemacht werden sollten, fiel eine Neuigkeit fast unter den Tisch: dass letzten Freitag in ganz Europa eine neue Phase der Asylpolitik begonnen hat. Das Geas, kurz für «Gemeinsames Europäisches Asylsystem», ist die umfassendste Reform ebendieses Systems seit Jahrzehnten – auch bekannt als die grösste Entrechtung von Menschen auf der Flucht seit geraumer Zeit.
Fein säuberlich bürokratisch, wie die EU nun mal so ist, hat man das Geas in beinahe ein Dutzend Rechtsakte und Hunderte Seiten Papier gepresst, die Gesetze für die Umsetzung in Mitgliedstaaten und anderen Schengen-Ländern wie der Schweiz nicht mitgerechnet. Dokumente, die ganz offensichtlich nicht zuletzt dafür geschrieben wurden, dass Fachpersonen Mühe mit der Interpretation der neuen Verordnungen und die sogenannten einfachen Leute erst recht keine Chance haben. Es sei «ein Musterbeispiel für die politische Strategie, Recht so kompliziert wie möglich zu machen, damit es niemand versteht», schrieb der Menschenrechtler Robert Nestler in der «taz».
Über die Konsequenzen der Reform – Schnellverfahren, Haftzentren und Autokratendeals – wurde in der WOZ schon oft berichtet. Darüber, dass das Geas den permanenten Ausnahmezustand an den Aussengrenzen juristisch festschreibt. Interessant ist aber, was die Begrifflichkeiten über die Politik dahinter aussagen, wie sie sie formen, prägen und begleiten. Beim Versuch, etwas Ordnung ins Dickicht der Bezeichnungen zu bringen, stosse ich auf einen (zwischendurch vergessenen) Monsterbegriff: die «Fiktion der Nicht-Einreise», sozusagen das Herzstück des neusten europäischen Abschottungsversuchs.
Was dieser Monsterbegriff bedeutet? Dass sich eine asylsuchende Person zwar physisch auf EU-Boden befindet, rechtlich aber so behandelt wird, als wäre dies nicht der Fall. Wird im sogenannten Grenzverfahren festgestellt, dass sie kein Asyl erhält, kann sie gleich wieder zurückgeschickt werden – während man so tut, als wäre sie gar nie da gewesen. Was in der Folge vor allem bedeutet, dass man – weil die Person ja juristisch gar nicht da ist – auch kein internationales Recht verletzt, wenn man sie eigentlich klar rechtswidrig behandelt und etwa in ein sogenannt sicheres Herkunftsland ausschafft, ungeachtet der generellen Situation dort oder der konkreten Frage, was mit der Person in jenem Land passiert.
Gar nicht eingereist also, aber schon eingesperrt, für bis zu zwölf Wochen. Und obwohl juristisch gar nicht anwesend, gefangen in einem Verfahren, das den meisten menschenrechtlichen Kriterien widerspricht. Was für ein Kniff!
Wäre die Entrechtung, die da inskünftig stattfindet, nicht so kolossal, weil das Geas das Recht auf Asyl nun auch auf dem Papier praktisch ganz abschafft, wäre es fast schon lustig, wie unfreiwillig komisch diese bürokratische Begriffskreation ist, bringt sie doch die gesamte Absurdität der europäischen Asylpolitik äusserst treffend auf den Punkt. Denn statt sich tatsächliche (und menschenrechtskonforme) Lösungen zu überlegen, hält man die Fiktion einer Politik aufrecht, von der man eigentlich wissen müsste, dass sie bloss eine Schimäre ist: dass die hohen Mauern um Europa, die hohen Hürden bei der Suche nach Schutz die Menschen dazu bringen würden, sich gar nicht erst auf den Weg zu machen. Die Fiktion einer Nicht-Einreise eben. ●
An dieser Stelle nehmen die WOZ-Journalist:innen Anna Jikhareva und Daniel Hackbarth abwechselnd die politische Grosswetterlage unter die Lupe.