Kommentar : Baselbieter Justizskandal

Nr. 26 –

Eine Migrationsbeamtin hat über Jahre Ausländer:innen drangsaliert. Vor Gericht wurde sie nun freigesprochen. Der Prozess war eine Farce, urteilt Renato Beck.

B. ist weich gelandet. 2024 wurde die Abteilungsleiterin im Baselbieter Migrationsamt freigestellt, weil sie jahrelang ihr Amt zum Schaden von Einwander:innen missbraucht haben soll. Dafür stand sie diese Woche vor dem Strafgericht in Muttenz. Dort bemerkte die Staatsanwaltschaft empathisch, B. werde grosse Schwierigkeiten beim Aufbau einer weiteren Karriere haben. Dabei hat B. längst einen neuen Job: Sie arbeitet nun im Generalsekretariat der SVP Schweiz. Eine Ungereimtheit von vielen in diesem Fall, der nicht nur einen erschütternden Blick auf das Treiben von B. gewährt, sondern auch auf die Verhältnisse im Baselbieter Amt für Migration. Und letztlich auf die Justiz des Kantons und deren Unwillen, B. zur Verantwortung zu ziehen.

Angestossen hatten die Ermittlung zwei Whistleblower:innen, die B. unterstellt waren. Sie meldeten der kantonalen Ombudsstelle, dass B. entgegen geltendem Recht über Jahre hinweg formlose Schreiben an Zuwander:innen verschickt hatte, in denen sie diese anhielt, keine Prämienverbilligung zu beziehen, um einen Verlust der Aufenthaltsbewilligung zu vermeiden. Dabei hatte das Bundesgericht diesen Zusammenhang schon 2020 verneint. Ähnliche Briefe hat B. auch an Zuwander:innen aus der EU mit Vorstrafen geschickt und darin rechtswidrig mit Verweigerung der Bewilligung gedroht. Zudem soll sie Gesuchsteller:innen aufgrund von «Islamistenbärten» und eng anliegenden Kopftüchern Befragungen unterzogen haben. Weiter wurden ihr die Verbreitung rassistischer Bilder auf Whatsapp und die Verletzung der Ausstandspflicht und des Amtsgeheimnisses vorgeworfen. Ein Bündel an Verstössen, so dick, dass es kaum in ein einzelnes Beamtinnenleben passt.

«Ich bin bekannt dafür, streng zu sein», rechtfertigte sich B. am Ende der Verhandlung. Sie sei an die Grenzen gegangen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Auch die Staatsanwaltschaft attestierte ihr, sie habe bloss den Staat vor Unterstützungskosten bewahren wollen. Und Richter Andreas Faller bemerkte fast väterlich, B. habe sich auf einer «heiligen Mission» befunden, aber gut gemeint sei halt nicht immer gut gemacht. Man traute seinen Ohren kaum angesichts dieser kolossalen Verharmlosungen.

Kein Wort wurde verloren über die Geschädigten. Dabei hatten Hunderte Drohbriefe erhalten. Die Sicherheitsdirektion selber hat mittlerweile 700 Dossiers, die B. betreut hat, neu beurteilt und bei zehn Prozent davon «rückwirkend Bewilligungen erteilt oder verlängert», wie sie der WOZ mitteilt. Doch die Staatsanwaltschaft befand es nicht für nötig, Geschädigte auszumachen. Ohne Opfer, so Richter Faller, sei eine Verurteilung wegen Nötigung und Amtsmissbrauch nicht möglich. Keine einzige Untersuchungshandlung habe stattgefunden, kritisierte Faller weiter. Die Staatsanwaltschaft habe noch nicht einmal die Vorwürfe der Ombudsstelle verifiziert. «Kein Rechtsstaat kann das als Grundlage für ein Urteil verwenden.»

Vor Gericht liess die Staatsanwaltschaft passend dazu zahlreiche Vorwürfe wieder fallen. Sie argumentierte derart im Sinne der Angeklagten, dass deren Anwalt sich bei der Staatsanwältin überschwänglich bedankte: Ein grosser Teil seines Schlussplädoyers sei überflüssig geworden. B. wurde vollständig freigesprochen – weil ihre Taten womöglich verwaltungsrechtlich zu ahnden seien, aber nicht strafrechtlich, so das Gericht. Doch wie könnten sie auch strafrechtlich zu ahnden sein bei einer derart schludrigen Strafuntersuchung?

Immerhin machte die Verhandlung deutlich, dass die Probleme im Baselbieter Migrationsamt systemischen Charakter haben. So soll etwa ein Beamter nach einer Ausschaffung eine Fotomontage herumgeschickt haben, in der er sich als Metzger mit blutiger Machete in der Hand darstellte. Amtsleiter Andreas Räss habe nicht interveniert, so Richter Faller. «Man schaut weg, man greift nicht ein» sei das Führungsprinzip.Vielleicht, weil genau das politisch gewollt ist? Der Fall passt jedenfalls in eine Schweizer Zuwanderungspolitik, in der Ausländer:innen wegen kleinster Fehler ihre Bewilligung verlieren, aber Behörden sich allmächtig austoben dürfen und ihre «Grenzüberschreitungen» grosszügig übergangen werden.

Eine grundlegende Aufarbeitung ist nicht in Sicht; dabei soll auch SP-Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer über das Treiben in ihrem Amt gut informiert gewesen sein. Sie habe, wann immer sie davon erfuhr, Praxisänderungen angestossen, teilt ihre Direktion mit. Deutlich zu wenig angesichts des Ausmasses des Missbrauchs. Nötig ist von unten bis oben neues Personal und ein fundamentaler Mentalitätswandel. Auch Migrant:innen müssen Vertrauen in den Rechtsstaat haben können. ●

Nachtrag vom 2. Juli 2026 : Politiker:innen verlangen Aufarbeitung

Staatliche Wiedergutmachung: Das fordert ein parlamentarischer Vorstoss im basel-landschaftlichen Kantonsparlament. Dies, nachdem rund 500 migrantische Baselbieter:innen von einer Abteilungsleiterin des kantonalen Migrationsamts systematisch benachteiligt und bedroht worden waren.

Gleichwohl wurde die Frau vergangene Woche in einem denkwürdigen Prozess erstinstanzlich freigesprochen. Während das Verhalten der Staatsanwaltschaft an Arbeitsverweigerung grenzte und der Richter Verständnis für das missbräuchliche Vorgehen der Angeklagten zeigte, verwies der Prozess immerhin auf die krassen Missstände im Migrationsamt.

Motionär:innen aus den Reihen von SP, Grünen, GLP und EVP verlangen nun, dass der Kanton «die notwendigen Massnahmen ergreift, um die schwerwiegenden systematischen Verfehlungen im Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht verwaltungsrechtlich lückenlos aufzuarbeiten». Der Fokus solle auf der «proaktiven Wiederherstellung des rechtsstaatlichen Zustands sowie auf der materiellen und immateriellen Wiedergutmachung (inkl. Staatshaftung)» für die Betroffenen liegen. Diesen war etwa die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nur mit Verzögerung erteilt worden.

Ein zweiter Vorstoss verlangt zudem eine externe Untersuchung, die parallel zur parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission die Vorfälle sowie die Strukturen, die diese ermöglichten, prüfen soll. Es soll dabei auch beleuchtet werden, wer innerhalb von Verwaltung und Politik Kenntnis vom amtlichen Missbrauch durch die inzwischen entlassene Amtsleiterin hatte.