EU-Grenzpolitik : «Schickt sie nach Hause!»

Nr. 28 –

Die EU besiegelt die Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender in Drittstaaten. Zur Freude der extremen Rechten.

Illustration: Kollage mit EU-Logo, Frontex-Fahrzeug, Grenzzäunen, Stacheldraht und Bergen
Skizzomat / Marie Emmermann

Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, hat Grosses vor. «Unser europäisches Haus in Ordnung bringen», dieses Ziel formulierte er letzten Monat in einem Euronews-Interview. Das Mittel seiner Wahl ist das «erste umfassende, europaweite System mit besseren Kontrollen und effizienteren, schnelleren Asylverfahren an den Aussengrenzen». Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas), 2024 beschlossen, trat Mitte Juni in Kraft. Unter anderem sieht es die Internierung von Antragsteller:innen aus Ländern mit geringer Anerkennungsquote an den europäischen Aussengrenzen vor.

Fast zeitgleich wurde eine weitere Reform beschlossen, die Kommissar Brunner als «nächsten Schritt» bezeichnete: Mit 418 zu 218 Stimmen und 30 Enthaltungen nahm das EU-Parlament die sogenannte Rückführungsinitiative an. Konkret ermöglicht sie die Ausschaffungen von abgewiesenen Asylsuchenden in «Nicht-EU-Gebiete», einschliesslich sogenannter Rückführungszentren in Drittstaaten auf Basis entsprechender Abkommen.

Die Zentren, auf Englisch «Return Hubs» genannt, werden von Menschenrechtsorganisationen heftig kritisiert. Die EU-Kommission pries die Initiative Anfang 2025 hingegen als «innovative Lösung für das Migrationsmanagement». Die Return Hubs gelten als «fehlendes Puzzleteil» für eine «effektive Rückkehrpolitik», kommentierte unlängst Lena Düpont, deutsche EU-Abgeordnete der Europäischen Volkspartei (EVP). Aktuell liegt die Quote der Menschen, die nach einem abgelehnten Asylantrag die EU verlassen, bei rund 27 Prozent. Die relativ geringe Quote erklärt sich unter anderem damit, dass Herkunftsländer die Aufnahme verweigern oder keine diplomatischen Beziehungen zum jeweiligen Land existieren. «Nicht akzeptabel» nennt Kommissar Brunner diese Konstellation.

Weil die Rückführungsverordnung Teil der Schengen-Regeln ist, muss auch die Schweiz als Vertragspartnerin diese übernehmen. Sie hat nach dem Beschluss des EU-Parlaments nun zwei Jahre Zeit, um die Verordnung in nationales Recht zu überführen – mit einem Referendum als letzter Möglichkeit, die Übernahme zu stoppen. Auf Antrag von FDP-Politikerin Petra Gössi hat sich der Ständerat bereits dafür ausgesprochen, sich an Return Hubs zu beteiligen. Die Ratslinke war dagegen, und auch Bundesrat Beat Jans plädierte für Abwarten: «Alle Return Hubs sind bisher gescheitert», so Jans in der Ratsdebatte.

Von Uganda bis Usbekistan

Konkrete Konzepte zu den Zentren fehlen tatsächlich noch. Gemäss den Absichten der EU sollen die Betroffenen in den Zentren entweder bis zur Rückkehr in ihr Herkunftsland warten – oder aber dort dauerhaft untergebracht werden, weil eine Rückkehr nicht möglich ist. Brunner betont, man habe vor allem eine «rechtliche Basis» bereitgestellt. Demnach sollen abgelehnte Asylsuchende anders als bisher nicht nur in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können oder in ein anderes Land, zu dem sie nachweislich eine Beziehung haben – sondern auch in Staaten, mit denen sie rein gar nichts verbindet.

Finanziert werden soll das Ganze von den EU-Mitgliedern, die lokale Ausführung unterliegt den Drittstaaten. Wobei man, so Brunner, die Einhaltung der Menschenrechte «genau beobachten» wolle, nicht zuletzt unter Einbeziehung des UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Amnesty International Schweiz hingegen sieht in den Return Hubs «schon aufgrund ihrer Konzeption eine gravierende Verletzung der Menschenrechte»: Es drohten willkürliche Inhaftierungen und eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Zudem sei das Risiko hoch, dass die Inhaftierten in Staaten abgeschoben würden, in denen sie Folter oder einer menschenrechtswidrigen Behandlung ausgesetzt sein können. Eine Rechtsgrundlage für Ausschaffungszentren in Drittstaaten mache diese «nicht rechtmässig, sie macht sie lediglich institutionell salonfähig».

Die deutsche NGO Pro Asyl spricht ihrerseits von einer «toxischen Abschiebungsverordnung». In einer Erklärung kritisiert sie diese als Teil eines umfassenden Umbaus des europäischen Asyl- und Migrationssystems, das «weitreichende Verschärfungen bei Abschiebungen, Inhaftierungen und dem Rechtsschutz von Betroffenen» beinhalte. Kommissar Brunner bestätigt diese Einschätzung indirekt, indem er die Rückführungsverordnung als «kleinen, aber sehr wichtigen Teil der gesamten Reform» rühmt und als künftiges Ziel ausdrücklich Asylverfahren in Drittstaaten nennt.

An welchen Standorten die Zentren entstehen sollen, ist derzeit Gegenstand von Spekulationen. Bekannt ist, dass mehrere EU-Länder in den letzten Jahren Interesse an asylpolitischen Offshoremodellen bekundeten. Eines davon sind die Niederlande. Deren inzwischen gescheiterte rechtspopulistische Regierung nahm 2025 mit Uganda Gespräche über ein Rückkehrzentrum auf, um von dort abgelehnte Asylsuchende in ihre Herkunftsländer zu bringen.

Gemeinsam mit Deutschland, Österreich, Griechenland und Dänemark wollen die Niederlande nun nach konkreten Optionen suchen. Laut Bart van den Brink, Minister für Asyl und Migration, haben «verschiedene Länder verschiedene Kontakte oder Beziehungen mit Ländern in Afrika». Uganda wird als möglicher Standort häufig genannt. Genaues will das Ministerium nicht sagen. Für eine Entscheidung brauche es «Zeit und Sorgfalt», so eine Sprecherin auf Anfrage. Noch dieses Jahr werde man aber einen konkreten Vorschlag präsentieren.

Wegen des österreichischen Mobilitätsabkommens mit Usbekistan, das im April eine «umfassende Zusammenarbeit im Bereich der Migration» festschrieb, gilt auch das zentralasiatische Land als möglicher Kandidat. Geplant sind, so die Regierung in Wien, «Kooperationen zur Umsetzung von Abschiebungen, aber auch der Durchbeförderung von abzuschiebenden Personen in ihr Heimatland». Offenbar zielt das Abkommen auf die Ausschaffung von afghanischen Geflüchteten. Dass diese auch in Brüssel weit oben auf der Agenda steht, beweist der erstmalige Empfang einer Taliban-Delegation in der EU-Hauptstadt Ende Juni.

Das Beispiel Usbekistan zeigt, wie brisant das Konzept in menschenrechtlicher Hinsicht ist. Dass die Rückführungsverordnung die Einhaltung rechtlicher Standards vorsieht, ist eine Sache. Eine gänzlich andere ist die Situation vor Ort: «Usbekistan ist weder Unterzeichner der Genfer Flüchtlingskonvention noch der Europäischen Menschenrechtskonvention, verfügt über kein formales Asylsystem und verletzt laut Berichten der Uno und internationaler Menschenrechtsorganisationen seit Jahren wiederholt das Folterverbot», fasst die Schweizer Amnesty-Sektion zusammen.

Entrüstung über Australien

Bereits im Frühjahr zitierte die französische Agentur AFP anonyme EU-Quellen, denen zufolge auch Ägypten, Äthiopien, Armenien, Ghana, Libyen, Mauretanien, Montenegro, Ruanda, der Senegal und Tunesien in der Diskussion seien. Ungeachtet ihres überaus vagen Charakters macht diese Liste doch deutlich, wie etabliert und konsensfähig das Prinzip, Asylpolitik auszulagern, inzwischen ist. Einer seiner frühen Vertreter:innen war der einstige deutsche Innenminister Otto Schily, der bereits 2004 vorschlug, abgelehnte Asylsuchende in nordafrikanische Aufnahmezentren zu bringen, wo zudem Asylanträge geprüft werden könnten.

In den nuller Jahren fiel dann Australien mit seiner Praxis auf, Bootsflüchtlinge in berüchtigten Lagern wie jenem auf der Pazifikinsel Nauru zu internieren. Die Zustände dort sorgten damals in Europa für Entrüstung. Zugleich versuchte die EU selbst, mittels Deals zur Migrationsabwehr mit Diktatoren wie Muammar al-Gaddafi, sich die Geflüchteten vom Hals zu halten. Dieses Prinzip wurde inzwischen auf zahlreiche Anrainerstaaten ausgedehnt, zentrale Rollen spielen die Abkommen mit der Türkei und Libyen in den zehner Jahren.

Einer aktiven Ausschaffung und Internierung in Drittstaaten, wie sie in diesem Jahrzehnt immer konkreter in den Fokus rückten, bereitete das den Boden. Der «Ruanda-Plan» der britischen Tories, mit dem Asylsuchende und für illegal erklärte Einwander:innen ins ostafrikanische Land abgeschoben werden sollten, löste anfangs in breiten Kreisen Kopfschütteln aus. Obwohl in der Praxis immer wieder von Gerichten durchkreuzt und schliesslich von der nachfolgenden Labour-Regierung entsorgt, fungierte er als wichtiger Testballon.

Für weniger abwegig hielt man dann die beiden Lager, die von der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Albanien für Asylsuchende aus vermeintlich sicheren Drittstaaten angekündigt und wenig später in Betrieb genommen wurden. Nach der Intervention italienischer Gerichte sind diese inzwischen zu Abschiebegefängnissen umfunktioniert. Laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs im April kann Abschiebehaft in einem Drittstaat zulässig sein, solange die Standards europäischen Rechts dort nicht unterlaufen werden.

Die Brandmauer bröckelt

Die nun beschlossene Rückführungsverordnung ist also nicht, wie Kommissar Brunner behauptet, «ein wichtiger Teil der europäischen Migrationswende» – sondern das Ergebnis einer langfristigen, kontinuierlichen Entwicklung. Zugleich zeigt sich, wie sehr die Kommission damit Diskurs und Rhetorik der extremen Rechten übernommen hat. Gleiches gilt für das EU-Parlament, in dem Abgeordnete der konservativ-christdemokratischen Europäischen Volkspartei für die Abstimmung eine Mehrheit mit jenen der Rechtsfraktionen Europäische Konservative und Reformer, Patrioten für Europa und Europa der souveränen Nationen bildeten.

Zuvor hatten sie sich mit ihnen in Chatgruppen abgestimmt, weil sich die Volkspartei mit den sozialdemokratischen und liberalen Fraktionen, mit denen sie normalerweise kooperiert, nicht auf die Rückführungsverordnung einigen konnte. Die vielbeschworene Brandmauer nach rechts bröckelt. So sicher sind sich die rechtsradikalen Vertreter im EU-Parlament ihrer Sache offenbar inzwischen, dass sie das Ergebnis der Abstimmung mit triumphalem Jubeln feierten – und mit lauten Rufen: «Schickt sie nach Hause!» ●

Neue Studie : Die Schweiz finanziert fleissig mit

Die Abschottung Europas äussert sich neben den unzähligen Gesetzesverschärfungen auch ganz materiell in der Grenzinfrastruktur. Mit Drohnen, Radarsystemen, Wärmebildkameras, Herzschlagdetektoren, Erschütterungssensoren, Offroadfahrzeugen, Schnellbooten und Hunden werden Asylsuchende auf dem Weg ins Innere Europas aufgespürt und in grosser Zahl zurückgewiesen. Doch um sich mit jährlich Hunderten neuen Grenzpolizist:innen und komplexen, teils automatisierten Grenzüberwachungssystemen zu rüsten, braucht es vor allem eines: Geld.

Hier kann die Schweiz aushelfen. Mit 323 Millionen Franken beteiligt sie sich im Rahmen ihres Schengen-Besitzstands bis 2027 an der europäischen Grenzmilitarisierung. Das Geld fliesst in den auf sieben Jahre angelegten BMVI-Fonds für Grenzverwaltung und Visumspolitik. In den Vorgängerfonds zahlte die Schweiz über sieben Jahre 134 Millionen ein. Ihr Beitrag stieg also erheblich. Das Gesamtvolumen des BMVI-Fonds liegt heute bei 6,24 Milliarden Euro, ein Anstieg von 3,5 Milliarden.

Ob die Schweiz mit ihren Geldern auch menschen- und grundrechtswidrige Praktiken wie Pushbacks an den EU-Aussengrenzen unterstützt, klärte nun eine externe Studie. Angestossen wurde die Aufarbeitung 2024 durch ein Postulat der SP-Fraktion im Nationalrat. Das Ergebnis: Sowohl die Gelder aus dem Vorgängerfonds wie auch diejenigen aus dem aktuellen wurden an staatliche Institutionen in Mitgliedstaaten vergeben, die potenziell in menschen- und grundrechtswidrige Praktiken involviert waren. Nicht nur das – die Studie hält fest, dass die Schweizer Mitfinanzierung das Risiko grundrechtswidriger Praktiken erhöhen kann, indem sie operative Bedingungen schafft, die eine verstärkte Härte an den Aussengrenzen ermöglichen.

Konkrete Grundrechtsverletzungen als Folge der Finanzierung können der Schweiz dennoch nicht angelastet werden. Dazu fehlen Daten, die einen solchen Zusammenhang beweisen könnten. Fleissige Beihilfe zum Ausbau der Grenzmilitarisierung leistet sie allemal.