Geschlechtsspezifische Gewalt : Sie will nur leben, aber wo lässt man sie?
Eine Frau flüchtet aus Nordmazedonien. Die Schweiz lehnt ihr Asylgesuch ab – und verweist auf lokale Schutzstrukturen.
Als Edlira Ramadani* im April 2024 nahe Skopje in den Bus Richtung Schweiz steigt, hat sie eine kleine, schwarze Tasche dabei. Ein paar Kleider, mehr nicht. Eine Cousine habe ihr das Ticket gekauft. «Wenn du nicht gehst, wirst du getötet», soll sie gesagt haben. «Wenn du zurückkommst, wirst du getötet.»
Ramadani beschreibt, wie sie die Tasche fest umklammert hält, als der Bus losfährt. Sie hat Angst, ihr Bruder könnte sie finden, denkt daran, dass inzwischen bemerkt worden sein muss, dass sie verschwunden ist. Daran, dass jemand telefonieren, dass jemand nach ihr suchen könnte. Doch der Bus hält nicht an. Einen Tag später erreicht sie die Schweiz. Sie ist zu diesem Zeitpunkt 25 Jahre alt und überzeugt, dass sie nie mehr nach Hause zurückkehren kann.
Drei Monate nach ihrer Ankunft in der Schweiz erhält sie einen Brief vom Staatssekretariat für Migration (SEM): Antrag auf Asyl abgelehnt. Nordmazedonien gelte als sicherer Herkunftsstaat, steht darin. Frauenhäuser seien vorhanden, Schutzangebote ebenfalls. Bei einer Gefährdung könne sie sich an die zuständigen Behörden wenden.
Wenig später greift Ramadani zu einem Messer. Sie versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Es ist nicht der erste Moment in ihrem Leben, in dem sie keinen Ausweg mehr sieht, aber der erste in der Schweiz. Jemand im Bundesasylzentrum sagt ihr später, sie könne eine Beschwerde einreichen. Ramadani spricht weder Deutsch noch Französisch oder Italienisch. Sie kennt keine Anwältin. Niemanden. Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht müssen in einer Amtssprache eingereicht werden. Also setzt sie sich an einen Computer im Bundesasylzentrum, öffnet Google Translate.
Satz für Satz schreibt sie ihre Beschwerde: «Bitte denken Sie sorgfältig darüber nach, denn ich möchte nicht in diesem jungen Alter sterben.» Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein. Erst Monate später hilft ihr eine Sozialarbeiterin, und eine neue Bekannte beteiligt sich daran, Geld für eine Anwältin zu sammeln.
Gewalt muss glaubhaft sein
Die Geschichte von Edlira Ramadanis Flucht beginnt Jahre vor ihrer Ankunft in der Schweiz. Als ihr Vater 2021 an Krebs starb, habe sich ihr Leben verändert. Vorher durfte sie zur Schule gehen, mit Freundinnen unterwegs sein, Pläne machen. Der Vater habe darauf bestanden, dass seine Töchter dieselben Möglichkeiten haben wie sein Sohn.
Nach dem Tod des Vaters sei Edliras Bruder zum Familienoberhaupt geworden. Er habe entschieden, was eine Frau tun dürfe und was nicht. Einmal wollte sie zur Geburtstagseinladung einer Freundin. Als der Bruder davon erfahren habe, habe er sie an den Haaren gepackt, ins Haus gezogen und in ihrem Zimmer eingeschlossen. Sie erzählt diese Geschichten ruhig, hält aber sichtbar Tränen zurück. Der Bruder habe die ältere Schwester verheiratet – weil die Familie es so beschlossen habe. Nun lebt sie mit ihrem Mann und dessen Familie zusammen. Glücklich sei sie nicht, sagt Ramadani. Sie werde geschlagen, dürfe die Wohnung nicht alleine verlassen.
Sie habe schon als Kind gewusst, dass sie ihrem Bruder nicht vertrauen könne. Einmal, sie war etwa acht Jahre alt, wollte er sie zum Einkaufen schicken. Sie weigerte sich. Der Bruder nahm seinen Gürtel und schlug zu. Die Striemen schmerzten noch Tage später. Zwei Wochen lang, sagt sie, habe sie nicht auf dem Rücken schlafen können.
Sie habe in Gewaltsituationen manchmal die Polizei angerufen, so die junge Frau, gekommen sei aber nie jemand. Als sie einmal vor ihrem Bruder aus dem Haus flüchtete, habe sie zwei Polizisten getroffen und um Hilfe gebeten. Statt sie auf den Polizeiposten zu bringen, hätten die Männer sie in einen Wald gefahren und vergewaltigt. Als sie am nächsten Morgen Anzeige erstatten wollte, habe man sie nicht ernst genommen. Jemand habe ihren Bruder verständigt. Kurz darauf sei sie wieder zu Hause gewesen. Wieder eingesperrt.
Im Schweizer Asylrecht genügt es nicht, Gewalt erlebt zu haben. Sarah Progin-Theuerkauf von der Universität Fribourg beschäftigt sich seit Jahren mit europäischem Migrationsrecht. Damit häusliche Gewalt als Fluchtgrund anerkannt werde, müsse «eine Frau glaubhaft machen, dass sie individuell verfolgt wird», so Progin-Theuerkauf. Wenn die Verfolgung von Familienangehörigen oder dem Ehemann ausgeht, greife die sogenannte Schutztheorie. Die Betroffene müsse dann nachweisen, dass der Herkunftsstaat sie nicht schützen könne oder wolle. In der Praxis, sagt Progin-Theuerkauf, verweisen die Behörden häufig auf bestehende Schutzstrukturen: auf die Polizei, auf Frauenhäuser, auf Notrufnummern, auf Nichtregierungsorganisationen. «Damit ist der Fall dann oft erledigt.»
Nordmazedonien hat die Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen ratifiziert, verfügt über Aktionspläne gegen häusliche Gewalt, es existieren Frauenhäuser und Beratungsangebote. In Ramadanis Asylentscheid wird darauf verwiesen. Dort steht, sie könne sich bei einer Rückkehr an die zuständigen Behörden wenden. Sie habe Zugang zu Schutzangeboten. Die gesetzlichen Grundlagen seien vorhanden.
Ob diese Schutzmechanismen für Frauen wie Edlira Ramadani tatsächlich funktionieren, ist die zentrale Frage ihres Asylverfahrens. Wie sieht die Realität aus? Zeit für einen Augenschein in Nordmazedonien.
Tiktok statt Polizei
Tetovo ist eine mittelgrosse Stadt im Nordwesten des Landes. Autos schieben sich über die Hauptstrasse, vor einem Café sitzen Männer im Schatten. Liridona Vejseli trifft mit einigen Minuten Verspätung ein. Ihr Handy liegt vor ihr auf dem Tisch und vibriert unaufhörlich. Vejseli ist Journalistin; bekannt wurde sie durch Videos über häusliche Gewalt. Neue Nachrichten erscheinen auf ihrem Bildschirm. «Ich bekomme jeden Tag Dutzende», sagt sie. Viele beginnen ähnlich: «Ich habe Angst.» Oder: «Ich weiss nicht, wohin ich gehen soll.» Vejseli scrollt durch ihr Telefon, zeigt Fotos. Eine junge Frau mit einem geschwollenen Auge. Ein Video, in dem jemand weint. Eine Sprachnachricht, bei der im Hintergrund ein schreiender Mann zu hören ist. «Viele haben vorher die Polizei angerufen», sagt Vejseli. «Oder den Sozialdienst.» Passiert sei oft nichts. Dann würden sie ihr schreiben. Sie sagt diesen Satz ohne Stolz, eher wie jemand, der selbst nicht glauben kann, dass es so weit gekommen ist. Sie veröffentlicht die Fälle auf Instagram und Tiktok.
Manchmal reagieren dann die Behörden. «Wenn die Öffentlichkeit zuschaut, bewegt sich etwas.» Sie sagt das ruhig, fast so, als beschreibe sie einen gewöhnlichen Verwaltungsablauf, nicht einen Notfall. Die Geschichte von Edlira Ramadani überrascht Vejseli nicht. «Wer dich schlägt, liebt dich», sagt sie. Das sei ein Sprichwort. Vor kurzem habe ihr eine Frau geschrieben. Der Mann schlage sie. Immer wieder habe sie die Polizei gerufen. Niemand sei gekommen. Erst als Vejseli selbst Druck gemacht habe, seien Beamte aufgetaucht.
Tona Kareva Taleska arbeitet in Skopje als Rechtsberaterin beim Helsinki-Komitee für Menschenrechte. Derzeit diskutiert das Land über einen weiteren Femizid. Eine 31-jährige Frau wurde am Vortag von ihrem ehemaligen Partner erstochen. Zuvor hatte sie ihn mehrfach bei der Polizei und beim Sozialdienst gemeldet. Trotzdem wurde sie nicht geschützt. «Alle Femizide der letzten Jahre betrafen Frauen, die zuvor Gewalt gemeldet hatten», sagt Kareva Taleska. Die Gesetze seien da. Auch Frauenhäuser, Notrufnummern und Schutzmassnahmen. Das Problem sei die Umsetzung. Frauen würden Hilfe suchen, Anzeige erstatten, sich an Behörden wenden – und trotzdem keine Hilfe finden.
Kareva Taleska kennt Ramadanis Fall nicht. Nachdem sie die Geschichte gehört hat, schweigt sie kurz, dann sagt sie: «Ich persönlich glaube nicht, dass sie hier sicher wäre.» Besonders in kleineren und eng vernetzten Gemeinschaften wie jener von Ramadani seien familiäre Strukturen oft stärker als staatliche Schutzmechanismen. Auch mit einer Anzeige ende die Gefahr für viele Betroffene nicht. Und auch nicht mit einem Platz im Frauenhaus. «Wenn ihr Bruder sie finden will, kann er sie finden.»
Sela Esslinger beobachtet solche Fälle seit Jahren. Sie leitet Sabatina Schweiz, eine Organisation, die Opfer von Zwangsheirat und sogenannter Ehrgewalt unterstützt. Immer wieder begleitet sie Frauen, die vor familiärer Gewalt geflohen sind. Viele von ihnen erhalten kein Asyl. Besonders häufig betreffe dies Frauen aus Staaten, die im Schweizer Asylsystem grundsätzlich als sicher gelten, sagt Esslinger. Sie erzählt etwa von Kurdinnen aus der Türkei, die ihren Wohnort wechselten, Arbeit fanden, in Frauenhäuser flüchteten und trotzdem aufgespürt wurden. «Viele haben keinen dauerhaften Schutz gefunden», sagt sie.
Gesetze allein reichen nicht
In der Anhörung durch das SEM wird Ramadani gemäss Protokoll gefragt, weshalb sie kein Frauenhaus aufgesucht, keine Beratungsstelle um Hilfe gebeten habe. Sie antwortet immer wieder ähnlich: Sie sei eingesperrt gewesen, habe kaum allein das Haus verlassen dürfen. An einer Stelle sagt sie: «Ich war nur im Zimmer und auf dem WC.» Der Satz steht unscheinbar im Protokoll. Und beschreibt das Problem vielleicht besser als viele Seiten juristischer Argumentation: hier die Vorstellung eines Systems, das Schutz anbietet; dort eine Frau, die sagt, dass sie nicht einmal allein zur Haustür gehen konnte.
Im vergangenen Sommer kritisierte der Uno-Frauenrechtsausschuss CEDAW die Schweiz in zwei Entscheiden. Die Expert:innen hielten fest, dass bei gewaltbetroffenen Frauen nicht nur geprüft werden müsse, ob Schutzstrukturen existierten, sondern ob sie tatsächlich zugänglich seien. Besonders bei Überlebenden geschlechtsspezifischer Gewalt brauche es zudem eine individuelle und traumasensible Risikoprüfung. Die Frage nach der Zugänglichkeit stellt sich auch im Fall von Edlira Ramadani. Genügt ein Frauenhaus auf dem Papier? Genügt die Existenz einer Notrufnummer? Genügt ein Gesetz?
Nach dem negativen Asylentscheid übernimmt eine Anwältin Ramadanis Fall. Sie reicht ein Wiedererwägungsgesuch ein und beantragt, den Asylentscheid nochmals zu überprüfen. Im Gesuch verweist sie unter anderem auf Ramadanis psychische Situation und darauf, dass sie ein Kind erwartet. Bis über das Gesuch entschieden ist, setzt das SEM den Vollzug der Wegweisung vorläufig aus. Die Ausschaffung ist damit vorerst gestoppt. Einen gesicherten Aufenthaltsstatus hat Ramadani deswegen aber nicht erhalten. Im November 2025 bringt sie ihren Sohn zur Welt. Mit ihm lebt Edlira Ramadani heute in einem sogenannten Rückkehrzentrum. Ob sie dauerhaft in der Schweiz bleiben darf, hat das SEM bislang nicht entschieden.
Wenn sie über Nordmazedonien spricht, sagt sie immer wieder denselben Satz: «Mein Leben ist in Gefahr.» Für die Schweizer Behörden ist das eine asylrechtliche Frage. Für Ramadani entscheidet die Antwort darauf, ob sie mit ihrem Sohn dorthin zurückkehren muss, von wo sie aus Angst um ihr Leben geflohen ist. ●
*Name geändert.