Konfliktgold : Embargo mit Lücken

Nr. 29 –

Es ist ein kleiner, wenn auch überfälliger Schritt: Die EU hat in einem Sanktionspaket, das am Montag präsentiert wurde, ihren Mitgliedstaaten den Handel mit Gold aus dem Sudan verboten. Ziel ist es, dadurch den Druck auf die Konfliktparteien zu erhöhen und so die Gewalt einzudämmen. So sollen künftig der Kauf, die Einfuhr und der Transfer von Gold aus dem Sudan sanktioniert werden. Ebenfalls verboten wird der Verkauf von Chemikalien wie Quecksilber und Zyanid in den Sudan, weil diese bei der Goldgewinnung in grossem Umfang zum Einsatz kommen.

Das Gold ist eine der wichtigsten Finanzierungsquellen im seit 2023 andauernden Krieg. Beide Seiten – die offizielle Regierung wie die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) – finanzieren mit den Erlösen ihre Soldaten, ihre Waffen und ihre militärischen Operationen. Die RSF kontrollieren die besonders goldreichen Regionen in der westlichen Landeshälfte. Auch dank der Einnahmen aus dem Goldhandel konnten sie sich gegenüber der Armee behaupten. Den Paramilitärs waren zuletzt wiederholt krasse Kriegsverbrechen vorgeworfen worden, darunter Massentötungen und ethnische Säuberungen in der Stadt al-Faschir.

Wie stark die neuen Sanktionen den Goldhandel nach Europa tatsächlich einschränken werden, ist allerdings ungewiss. Neben den Konfliktparteien profitieren auch zahlreiche internationale Akteure vom Goldrausch, allen voran die Vereinigten Arabischen Emirate. Sie gelten als weltweit wichtigster Umschlagplatz für das Edelmetall. Laut Schätzungen der NGO Swissaid werden im Sudan jährlich rund 70 bis 90 Tonnen Gold produziert, von denen 2024 rund 29 Tonnen in die Vereinigten Arabischen Emirate gelangten. Zwar schliesst die neue EU-Verordnung ausdrücklich auch indirekte Importe über Drittländer ein, doch lässt sich die Herkunft des Goldes aufgrund der zahlreichen Zwischenstationen und mehrfacher Raffinierung kaum eindeutig zurückverfolgen – ein Problem, das seit jeher auch für den ebenfalls enorm wichtigen Goldumschlagplatz Schweiz gilt. Wobei dieser vom neuen EU-Sanktionsregime ohnehin nicht direkt betroffen ist. ●