Urteil des EGMR : Sieg für die Pressefreiheit
Die Schweiz muss «Le Courrier» eine Entschädigung zahlen, weil das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt wurde.
Die Schweiz hat das Recht auf freie Meinungsäusserung missachtet. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nach einem elfjährigen Rechtsstreit zwischen dem Genfer Unternehmer und Milliardär Jean Claude Gandur und der Tageszeitung «Le Courrier» entschieden. Gandur hatte sich einst als Mäzen in Stellung gebracht, um den Neubau des Museums für Kunst und Geschichte in Genf mitzufinanzieren. «Le Courrier» beleuchtete jedoch in einem Artikel, wie Gandur das Geld, das er so grosszügig in die Genfer Kunstwelt stecken wollte, erwirtschaftet hat: Der Unternehmer hat unter anderem in Afrika mit Rohstoffen gehandelt; gegen eines seiner Unternehmen gab es Vorwürfe wegen mutmasslicher Korruption. Das Neubauprojekt wurde schliesslich an der Urne abgelehnt.
2015 zerrte Gandur «Le Courrier» wegen der Berichterstattung vor Gericht. Er argumentierte, die Erwähnung der Korruptionsvorwürfe sei persönlichkeitsverletzend. Die Erstinstanz schützte die Berichterstattung der Zeitung noch, sowohl das Genfer Kantons- als auch schliesslich das Bundesgericht stellten sich aber hinter die Argumentation des Milliardärs. «Le Courrier» beklagte daraufhin beim EGMR in Strassburg eine Verletzung der Meinungsfreiheit – und hat nun mit dem Urteil recht bekommen. Die Richter:innen in Strassburg halten fest: Gandur habe damit rechnen müssen, dass sich die Presse für die Herkunft seines Vermögens interessiert. Insbesondere aufgrund seines geplanten Mäzenatentums habe ein öffentliches Interesse an der Herkunft der Mittel bestanden. Zudem habe der bemängelte Artikel auf gesicherten Tatsachengrundlagen basiert, hält das EGMR fest. Die Gestaltung und der Stil des Textes – die die Schweizer Gerichte noch gerügt hatten – seien eine redaktionelle Entscheidung, die nicht von Gerichten zu beurteilen sei. Das Gericht weist den Bund an, der Zeitung über 50 000 Franken Entschädigung zu bezahlen.
Der EGMR sieht nicht nur die Meinungsäusserungsfreiheit von «Le Courrier» verletzt: Die Richter:innen halten im Urteil auch fest, dass die Schweizer Gerichte den Effekt des Urteils auf Journalist:innen hätten prüfen müssen. Die Verurteilung von «Le Courrier» habe das Potenzial, andere davon abzuhalten, «ihre Rolle in der öffentlichen Debatte wahrzunehmen, um langwierige und kostspielige Verfahren zu vermeiden, die ihre Zeitung gefährden könnten». «Das am Donnerstag von der europäischen Instanz ausgesprochene ‹Halt› dürfte dazu beitragen, diese Selbstzensur einzudämmen», schreibt «Le Courrier» am Tag des Urteils – und spricht von einer «historischen Entscheidung». ●