Bundesverwaltungsgericht : Ein Richter macht Politik
Die SVP will mit allen Mitteln die SEM-Praxis beenden, Afghaninnen Asyl zu gewähren. Hat ein Asylrichter zu diesem Zweck sogar das Amtsgeheimnis verletzt?
Wo hört Rechtsprechung auf, und wo beginnt Politik? Die Sphären liegen naturgemäss nahe beieinander. Doch bei David Wenger, Richter am Bundesverwaltungsgericht, rücken sie noch ein bisschen näher zusammen. Wenger, Mitglied der SVP Thurgau, richtet in der für Asylfragen zuständigen Abteilung V. Er hat schon einige Affären überstanden. Nun deuten Recherchen der WOZ darauf hin, dass noch eine weitere dazukommt. Der Vorwurf, der am Gericht in St. Gallen die Runde macht: Wenger soll dafür gesorgt haben, dass ein eigentlich nicht publizierter Entscheid den Weg in die Medien fand. Das könnte eine Amtsgeheimnisverletzung sein.
Staatspolitisch noch brisanter ist eine andere Sache, die der Fall offenbart: wie geschmiert das Zusammenspiel zwischen Medien, rechtsgeprägter Justiz und SVP in der Schweiz funktioniert. Doch der Reihe nach.
Der eigenmächtige «Grundsatzentscheid»
Letztes Jahr behandelte Wenger eine Beschwerde gegen einen negativen Asylentscheid. Eine Afghanin hatte für sich und ihre Kinder Rekurs eingelegt. Doch weil das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Juli 2023 seine Praxis geändert hatte und afghanischen Frauen und Mädchen seither praktisch immer Asyl gewährt, war die Beschwerde während des Gerichtsverfahrens hinfällig geworden. Das SEM empfahl der Afghanin, ein neues Gesuch zu stellen und die Beschwerde fallen zu lassen. Das geschah auch, worauf Wenger die Beschwerde am 20. November abschrieb. Hier hätte die ganze Geschichte enden können. Der Abschreiber ist Massenware am Bundesverwaltungsgericht. In den zwanzig Jahren seit dessen Bestehen ist er allein im Asylbereich rund 10 000-mal vorgekommen, wie das Gericht auf Anfrage mitteilt.
Doch Wenger hatte anderes mit dem Abschreiber vor. Er wollte diesem wohl den Anschein eines Grundsatzentscheids zur Praxis des SEM geben. Einen solchen hat das Bundesverwaltungsgericht aber nie gefällt. Zwar hatte das Gericht ebenfalls 2023 in einem ausführlichen Urteil das SEM gestützt, als es erklärt hatte, dass man in der umfassenden Diskriminierung von Frauen und Mädchen «ein flüchtlingsrechtlich erhebliches Verfolgungsmotiv erblicken» könne. Die vorsitzende Richterin Contessina Theis (Grüne) wurde daraufhin im Parlament von der SVP und deren «Asylchef» – dem Thurgauer Nationalrat Pascal Schmid – angegriffen. Die SVP wollte Theis’ Wahl ins Vizepräsidium des Gerichts verhindern, worauf das Bundesgericht intervenierte und den politischen Übergriff auf die Justiz scharf verurteilte. Ein paar Wochen später fällte Wenger ein Urteil, in dem er zu gegenteiligen Schlüssen zum Asylgebot für Afghaninnen kam. Weil beide Urteile in einer Dreier- und nicht in einer Fünferbesetzung des sogenannten Spruchkörpers erfolgten, hatten sie aber keinen Grundsatzcharakter.
Ganz im Gegensatz zu einem neuen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, das diese Woche in einem mit allen Asylrichter:innen abgestimmten Referenzurteil die Praxis des SEM bestätigt hat: Männliche Asylsuchende können unter gewissen Bedingungen nach Afghanistan ausgeschafft werden. Auch zum Umgang mit Afghaninnen gibt es ein Leiturteil, allerdings auf europäischer Ebene. Ende 2024 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass es genügt, eine afghanische Frau zu sein, um Asyl zu erhalten. Die Kumulierung diskriminierender Massnahmen durch die Taliban komme einer Verfolgung gleich. Die Schweizer Praxis deckt sich somit mit derjenigen der EU.
Die SVP und ihren eifrigen Asylrichter kümmert das nicht. Sie wollen die Praxis des SEM um jeden Preis umstossen. Doch weil das SEM Afghaninnen ja nun grundsätzlich Asyl gewährt, landen keine Beschwerden mehr vor Gericht. Der Abschreiber war der letzte Fall, der Wenger in die Finger kam. Also griff er kräftig in die Tasten: Statt einen wie üblich ein- bis zweiseitigen Abschreibeentscheid zu formulieren, legte er ein neunzehn Seiten langes Werk vor, das eher wie eine umfassende und grundsätzliche Beurteilung der SEM-Praxis daherkommt. Es liegt der WOZ vor.
Darin kritisiert Wenger das SEM scharf. Dieses habe der afghanischen Mutter «in rechtswidriger Weise» Asyl in Aussicht gestellt und sie damit zum Rückzug der Beschwerde motiviert. Dabei hat die Behörde bloss die Beendigung eines zu diesem Zeitpunkt überflüssig gewordenen Verfahrens veranlasst, weil die Frau nach den neuen Richtlinien sowieso Asyl erhielt. Auch aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts eigentlich ein wünschenswerter Ausgang; im Asylbereich stapeln sich die unerledigten Fälle.
Doch Wenger stört sich daran. Er unterstellt dem SEM in seinem Entscheid, Afghaninnen das Recht auf Asyl kollektiv zu erteilen, statt die Verhältnisse von Fall zu Fall neu zu beurteilen. Diese kollektive Beurteilung sei gegen das Gesetz. Das Verfahren ist tatsächlich rudimentär, es basiert nebst der Prüfung der Herkunft auf einem Fragebogen, in dem es vor allem um das Verhältnis zu den Taliban und deren Ideologie geht. Dieser Fragebogen, belehrt Wenger die Lesenden, «ist nicht dazu geeignet, Mehrfachgesuche zu begründen».
Dann begibt sich Richter Wenger in die politische Debatte, verweist auf einen Wortwechsel zwischen SVP-Asylchef Schmid und Bundesrat Beat Jans. «98 Prozent Anerkennungsquote bei afghanischen Frauen. Diese hohe Quote erstaunt», schreibt Wenger im Entscheid. Er zitiert Almut Wieland-Karimi aus der NZZ, «eine deutsche Orientalistin und Afghanistan-Spezialistin», die von einem «Zerrbild von Afghanistan» spricht, wenn es um die Lage der Frauen geht. Wenger, in Fahrt gekommen, verweist dann auf die NZZ-Rubrik «Der andere Blick», wo ein Redaktor vom gemütlichen Büro in Berlin aus von Afghanistan als sicherem Herkunftsland schwadroniert.
Doch Wenger hat ein Problem: Abschreibungsentscheide werden praktisch nie publiziert. Von den rund 10 000 Abschreibern im Asylbereich blieben 9870 unpubliziert. Veröffentlicht werden sie bloss, wenn sie verfahrensrechtlich interessante Aspekte beleuchten. Das tut Wengers Aufsatz nicht. Laut Informationen der WOZ versuchte er, seine Kolleg:innen in den Asylabteilungen IV und V, darunter auch SVP-Richter:innen, von einer Publikation zu überzeugen. Alle sollen abgelehnt haben.
Auftritt Pelda
So wanderte der Entscheid ins Archiv. Dort blieb er über ein halbes Jahr, bis kurz vor der Abstimmung über die SVP-«Nachhaltigkeitsinitiative» im Juni der CH-Media-Journalist Kurt Pelda beim Bundesverwaltungsgericht anklopfte. Mit der exakten Verfahrensnummer zur Hand, wie das Gericht der WOZ bestätigt. Hat ihm Wenger die Nummer gesteckt? Sämtliche Fragen an diesen blockt die Medienstelle des Bundesverwaltungsgerichts ab. Auf Anfragen über weitere Kanäle reagiert er nicht.
Pelda jedenfalls schreibt ganz im Sinne des SVP-Richters. Der Titel seines Artikels: «Stossender Fall: Schweizer Behörde wollte Afghanin rechtswidrig Asyl gewähren». Pelda übernimmt die Argumentation Wengers und stellt die Praxis des SEM infrage. Tags darauf schaltet sich der «Nebelspalter» aus der Wandelhalle des Parlaments zu. «Nebelspalter»-Journalistin Camille Lothe interviewt SVP-Asylchef Schmid. Lothe: «Es ist ein vernichtendes Urteil für Jans und das SEM.» Schmid: «So laufen rechtsstaatliche Verfahren nicht ab, der Fall zeigt exemplarisch, was alles schiefläuft und schöngeredet wird!»
Dann tritt der St. Galler Mitte-Nationalrat Nicolò Paganini vor die Kamera. «Es ist skandalös, wie das SEM da vorgegangen ist. Skandalös! Da ist alles falsch gelaufen, was falsch laufen kann», ereifert sich Paganini, der sogleich einen neuen Vorstoss von Gregor Rutz (SVP) mit unterschreibt, mit dem dieser die Praxisänderung des SEM rückgängig machen will. Auch FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen trägt die Motion mit. In der kommenden Herbstsession wird sich der Bundesrat dazu äussern. Rutz hatte den Vorstoss direkt nach der Praxisänderung des SEM schon mal eingereicht, damals fehlte ihm eine Stimme zum Erfolg. Die Chancen dürften jetzt besser sein.
Publikation scheitert – vorerst
Die «Weltwoche» arbeitete sich schliesslich an der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Claudia Cotting von der FDP, ab. Sie skandalisiert, dass der Abschreiber – wie es üblich ist – nicht publiziert wurde. Cotting scheine «Urteile, die ihr nicht in den Kram passen, unterdrücken zu wollen». Die Zeitung wirft Cotting auch vor, in der Vergangenheit gegen Wenger agiert zu haben. 2021 drohte Wenger die Amtsenthebung, weil er eine ihm nicht genehme Richterin in einem Spruchkörper ausgetauscht hatte. Begleitet war der Vorwurf von einem 500 Seiten starken Dossier, das allerlei angebliche Verfehlungen Wengers auflistete, zusammengetragen von einer Richterkollegin. Wenger konnte das Verfahren gegen ihn abwenden, weil dem Bundesverwaltungsgericht zuvor ein Fehler unterlaufen war. Zudem beklagte er Mobbing gegen sich, lief damit aber auf. Ein externes Gutachten im Auftrag der Gerichtsleitung stellte laut «Zeit» «Konfliktlinien entlang weltanschaulicher und parteipolitischer Grenzen» fest.
Diese Fehden wirken bis heute nach. Doch sie können die medialen und politischen Verzerrungen des Asylabschreibers vom 20. November 2025 nicht erklären. Fragt man das Bundesverwaltungsgericht, wie bedeutsam dieser Entscheid ist, kommt eine deutliche Antwort. Die Ausschweifungen seien unüblich und würden «über das für die Abschreibung Erforderliche hinausgehen». Es handle sich dabei um «nicht entscheidwesentliche Erwägungen des Einzelrichters, die dessen persönliche Rechtsauffassung wiedergeben». Diese Erwägungen hätten keine materielle Rechtswirkung – sie müssen also in weiteren Entscheiden nicht berücksichtigt werden – und würden weder eine Praxis des Bundesverwaltungsgerichts noch eine Praxisänderung darstellen, wie das in einzelnen Medien suggeriert werde. Oder in anderen Worten: Das Traktat eines Richters wird medial als Grundsatzurteil verkauft und fungiert nun als politischer Sprengstoff. Das ist der eigentliche Skandal in dieser Geschichte. ●