Migrationspolitik : Die Angst schläft nie
Die Schweiz schafft vermehrt Geflüchtete in die Türkei aus. Mehrere Beispiele zeigen: Betroffenen droht dort die Inhaftierung gleich nach der Ankunft.
Am Fuss des Pfannenstiels zwischen Zürich- und Greifensee liegt die Gemeinde Egg, in ländlicher Idylle zwischen Feldern der malerische Ortsteil Hinteregg. Wer den Weg vom Bahnhof hinabläuft, gelangt zu einem Ort, der nicht so recht in diese Szenerie passen will: zum kantonalen Rückkehrzentrum Ober Halden. Knapp hundert Menschen warten darin auf ihre drohende Ausschaffung aus der Schweiz.
Ab 1887 diente das Gebäude als psychiatrische Anstalt, zwischen 1995 und 2005 wurde es als Entzugsklinik für Drogenabhängige genutzt. Heute befindet es sich in einem denkbar schlechten Zustand. Und auch den Menschen, die darin untergebracht sind, scheint es nicht gut zu gehen. Etwa Dilan Ö. und ihrem Mann Nihat, die gemeinsam mit ihren fünf Kindern im Frühjahr 2022 aus der Türkei flüchteten, nachdem sie dort wegen ihres politischen Engagements für die prokurdische Partei HDP Schikanen, Razzien und Willkürjustiz ausgesetzt gewesen waren. Über die Balkanroute gelangten sie in die Schweiz. Doch hier fiel der Asylentscheid negativ aus. Sämtliche Gesuche und Beschwerden wurden abgewiesen, woraufhin die siebenköpfige Familie einen Wegweisungsbescheid erhielt und im Nothilferegime landete.
Dilan Ö. erzählt vom Montag, dem vergangenen 17. August: Um 5.30 Uhr sei sie durch ein Geräusch aufgeschreckt worden. Ein Blick aus dem Fenster habe das Unheil verraten: Draussen standen Polizeiautos. Dann sei alles sehr schnell gegangen, ungefähr zwanzig bewaffnete Beamt:innen der Kantonspolizei Zürich seien im engen Flur des dritten Stockwerks gestanden, wo Dilan Ö. gemeinsam mit ihren vier minderjährigen Kindern zwei Zimmer des Rückkehrzentrums bewohnte. Beamt:innen seien zuerst ins Zimmer des gerade achtzehn Jahre alt gewordenen Sohns eingedrungen, hätten diesen in Handschellen gelegt und ihn in ein Polizeiauto gebracht. Im Erdgeschoss wurde Ehemann Nihat Ö. von vier Polizist:innen überwältigt und festgehalten. Dilan Ö. habe mit gefesselten Händen auf einem Stuhl sitzen müssen, während sie von zwei Beamtinnen an den Schultern fixiert worden sei. Vor ihr auf dem Bett seien die beiden kleinen Töchter gesessen und hätten ununterbrochen geweint. Als sie gefragt habe, warum man keine sozialpädagogischen Fachpersonen mitgebracht habe, um die Kinder in dieser Situation zu begleiten, habe eine Beamtin nur gespottet: «Das ist zu teuer.»
Nur aufgrund des Widerstands der Familie und der anderen Bewohner:innen des Rückkehrzentrums habe die Abführung des volljährigen Sohns verhindert werden können. Gemeinsam habe man sich den Polizeiautos in den Weg gestellt und die Freilassung des Jungen gefordert. Die Pattsituation habe drei Stunden angedauert, bis die Beamt:innen den Einsatz abbrechen und unverrichteter Dinge abziehen mussten. «Nach massiver Gegenwehr wurde der Einsatz zum Schutz aller Involvierten und aus Gründen der Verhältnismässigkeit einstweilen abgebrochen», schreibt die Kantonspolizei Zürich auf Anfrage.
Kein Einzelfall
Berichte aus der kurdischen Community und von Asylrechtsorganisationen lassen ein Gesamtbild erkennen: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) geht bei Wegweisungen in die Türkei rabiat vor – und hohe Risiken ein. Das zeigt etwa der Fall von Bahar Y., die auch in Ober Halden untergebracht war. Am Morgen des 4. August wurden Y. und ihre beiden Kinder gegen ihren Willen von einem bewaffneten Polizeiaufgebot aus dem Zimmer geholt und ausgeschafft. Das SEM hatte die Wegweisung unter anderem mit der Mutmassung gerechtfertigt, eine allfällige Haftstrafe in der Türkei liefe lediglich auf einen offenen Vollzug hinaus. Wie weit diese behördliche Einschätzung an der Realität vorbeiging, zeigte sich schon am nächsten Tag: Am 5. August ordnete ein türkisches Gericht Untersuchungshaft an. Bahar Y. wurde direkt nach ihrer Ankunft in der Türkei in das geschlossene Frauengefängnis Bakırköy überstellt, ihre fünfjährige Tochter von ihr getrennt. Seither sitzt sie zusammen mit ihrem siebzehn Monate alten Sohn in Haft.
Als der Kurde Hasan B. im Juli für eine Routineidentifikation auf dem Polizeiposten Sion erschien, wurde er dort für die Ausschaffung festgenommen. Dass ihm in der Türkei wegen zweier politischer Verfahren Haft droht und psychiatrische Gutachten seine Traumatisierung belegen, ignorierten die Behörden. Sein Verbleib ist unklar.
Drastisch verlief die Ausschaffung des 46-jährigen ehemaligen Lehrers Haydar K., dessen Asylgesuch im April abgelehnt worden war, obwohl ihn in der Türkei eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren erwartet. Laut seiner Rechtsvertretung hätten ihm Polizist:innen während des Transports in die türkische Botschaft einen Finger gebrochen, was eine Notoperation im Berner Inselspital erforderlich machte. K. habe von mehreren Beamten «in die Botschaft getragen» werden müssen, schreibt die Kantonspolizei Bern. Den Vorwurf der unverhältnismässigen Gewaltanwendung während des Einsatzes weist sie zurück. Trotz frischer Operationswunde, eines dringlichen Wiedererwägungsgesuchs sowie eines Antrags auf superprovisorischen Vollzugsaufschub, der beim SEM eingereicht wurde, wurde K. am 2. Juni zwangsausgeschafft – und kam in der Türkei direkt in Haft.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)bezeichnet die Türkei als zunehmend autoritär; Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz seien nicht mehr gewährleistet. In der Türkei werde der Antiterrorparagraf weit gefasst, um Oppositionelle mundtot zu machen. Dass das SEM die Politisierung der Justiz und hängige Verfahren oft unberücksichtigt lasse, führe zu Fehlbeurteilungen, so die SFH. Es habe sich inzwischen bestätigt, dass auch Menschen mit einem wenig ausgeprägten politischen Profil verfolgt werden könnten und Schutz bräuchten. Ein weiteres Problem sei das beschleunigte Asylverfahren in der Schweiz: Die siebentägige Beschwerdefrist reicht meist kaum aus, um offizielle Dokumente oder Gerichtsakten aus der Türkei zu beschaffen.
Gegen diese bürokratische Hürde anzukämpfen, bleibt für viele unmöglich. Den Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Netzwerken fehlt es oft an den nötigen Ressourcen für langwierige Wiedererwägungsgesuche. «Gewaltsame Zwangsausschaffungen als notwendige Verwaltungspraxis zu verharmlosen, normalisiert Gewalt und die Missachtung von menschenrechtlichen Mindeststandards», kritisierte der Kurdische Frauenrat Mitte August an einer Kundgebung des Migrant Solidarity Network in Bern, wo rund hundert Menschen gegen die Ausschaffungspraxis des SEM demonstrierten.
«Nicht flüchtlingsrechtlich relevant»
Konfrontiert mit der Kritik, zieht sich das SEM auf eine erwartbare Argumentationslinie zurück: Jedes Asylgesuch werde im Rahmen einer «eingehenden Einzelfallprüfung» bewertet. Dabei betont die Behörde, «dass nicht jede/r türkisch-kurdische Aktivist/in begründete Furcht vor zukünftiger Verfolgung in der Türkei» habe. Zu den dokumentierten Inhaftierungen direkt nach der Landung räumt das Amt ein: «Dem SEM sind einzelne solche Fälle bekannt und wir haben diese eingehend geprüft.» Es habe sich jedoch gezeigt, «dass in diesen Fällen nicht von politisch motivierter Verfolgung ausgegangen werden kann».
Auf konkrete Nachfrage zu den Fällen von Bahar Y. und Haydar K., die direkt nach ihrer Ausschaffung festgenommen wurden, will sich das SEM mit Verweis auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht äussern. Das juristische Fundament dieser vom SEM verfolgten Praxis bildet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere ein Referenzurteil vom 8. November 2024: Gestützt darauf, stellt das SEM «regelmässig fest, dass die geltend gemachten strafrechtlichen Verfolgungen im genannten Kontext nicht aus einem flüchtlingsrechtlich relevanten Motiv erfolgen».
Bei Vorwürfen bezüglich Polizeigewalt bei Zwangsausschaffungen verweist das SEM auf die Kantone und betont: «Uns ist kein Fall von unangemessener Gewaltanwendung bekannt.» Eine Statistik zu Verletzungen oder Notfällen führt das Amt nicht. Wie kritisch Polizeieinsätze bei Zwangsmassnahmen jedoch von unabhängiger Seite bewertet werden, zeigt die Position der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter: In ihren Monitoringberichten hat sie wiederholt empfohlen, auf das sichtbare Tragen von Uniformen und Waffen zu verzichten, weil das Aufgebot bewaffneter Einsatzkräfte «traumatisierende Folgen haben kann», insbesondere für Minderjährige.
Was mit den Betroffenen nach der Landung geschieht, bleibt für die Schweizer Behörden im Normalfall ohnehin ausgeblendet, denn das SEM führt «grundsätzlich keine systematischen Nachkontrollen oder Evaluationen zur Situation der betroffenen Personen im Herkunftsstaat durch».
Systematik in drei Etappen
Seit dem Polizeieinsatz vom 17. August habe sie höchstens drei Stunden pro Nacht geschlafen, erzählt Dilan Ö. «Wir kommen wieder», soll ein Kantonspolizist beim Abzug gesagt haben. Ihre Geschichte offenbart eine Systematik in drei Etappen: erst die Verfolgung und Ausgrenzung in der Türkei, dann die Not im Schweizer Asylregime und schliesslich die drohende Zwangsausschaffung zurück in die Arme des türkischen Repressionsapparats.
Während Bahar Y., mit der sich Dilan Ö. im Rückkehrzentrum eng befreundet hatte, bereits in einem türkischen Gefängnis sitzt, fürchten Ö. und ihre Familie hier den nächsten Zugriff. Ihre Augen wirken wie Feldstecher, die ununterbrochen nach möglicher Gefahr Ausschau halten. «Es ist nicht die Angst vor dem nächsten Tag und vor der Zukunft, die mich nicht einschlafen lässt», sagt sie. «Es ist die Angst davor, einzuschlafen und überrascht zu werden, wehrlos und hilflos zu sein, ohne die Möglichkeit, meine Kinder zu beschützen.» ●