Auf allen Kanälen : Metas günstiges Alibi

Nr. 36 –

Der Facebook-Konzern bezahlt Milliarden wegen suchtgefährdenden Plattformdesigns, macht sonst aber kaum Konzessionen.

Ende August einigte sich der Social-Media-Konzern Meta mit den US-Bundesstaaten auf einen Vergleich über 16,68 Milliarden Dollar. Zudem sagte er zu, Änderungen am Design seiner Produkte für jugendliche Nutzer:innen vorzunehmen. Damit wendet der Konzern ein Gerichtsverfahren ab, das tiefere Einblicke in seine Algorithmen und Geschäftsmodelle hätte bieten können. Die 29 klagenden Staatsanwält:innen hatten Meta vorgeworfen, seine Dienste gezielt suchtgefährdend gestaltet und illegal Daten von Kindern unter dreizehn Jahren gesammelt zu haben.

Verantwortung wird der Konzern nach dem Milliardenvergleich aber nicht übernehmen. In der offiziellen Vereinbarung heisst es, dass die Einigung «keine Anerkennung von Haftung, Fehlverhalten oder Gesetzesverstössen» darstelle. Die vereinbarte Vergleichssumme dürfte für Meta kaum ins Gewicht fallen. Der über zehn Jahre auszuzahlende Betrag entspricht gerade einmal dem Profit eines Vierteljahres: Für das zweite Quartal 2026 meldete das Unternehmen 60,8 Milliarden Dollar Umsatz und 15,8 Milliarden Reingewinn.

Zudem ist ein Teil der Gelder an eine Bedingung geknüpft: Rund 5,3 Milliarden Dollar fliessen nur, falls sich auch Konkurrenzunternehmen wie Youtube (Google), Tiktok (Bytedance) und Snapchat (Snap) vergleichbaren Regeln unterwerfen. Darunter fallen etwa nächtliche Sperren für Pushnachrichten und eine maximale Nutzungsdauer von zwei Stunden täglich für Jugendliche, wovon allerdings private Direktnachrichten und Videos über 22 Minuten Dauer ausgenommen sind. Auch sollen Kinder unter dreizehn Jahren durch strengere Prüfverfahren gar keinen Zugang mehr zu den Plattformen haben.

Jene Massnahmen, die Meta tatsächlich innerhalb der nächsten sechs Monate umsetzen muss, sind zudem umstritten. So sorgt die geplante Altersprüfung per Gesichtsanalyse bei Datenschutzfachleuten für grosse Bedenken. Man könne daraus häufig auf Geschlecht, Herkunft, Gesundheit oder Zugehörigkeit zu einer Subkultur schliessen, warnt etwa der IT-Sicherheitsexperte Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) in einer Stellungnahme. Die nächtlichen Sperren lassen sich zudem von den Eltern deaktivieren. Und Kinder und Jugendliche können solche Massnahmen mühelos mithilfe von VPN-Systemen, die den Standort verschleiern, umgehen.

Dabei wären griffige Massnahmen geboten. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass das Design von Social-Media-Plattformen auf das heranreifende Belohnungszentrum im Gehirn von Kindern und Jugendlichen zielt. Bei jedem Like wird Dopamin ausgeschüttet und so das Suchtpotenzial gefördert. Kritiker:innen werfen den Konzernen vor, diesen Mechanismus gezielt auszunutzen, um Heranwachsende an die Plattformen zu binden und so Daten für ihr Werbegeschäft zu generieren. Zudem korreliert passives Scrollen laut Forschenden mit Einsamkeit und depressiven Symptomen. Kausale Zusammenhänge sind jedoch schwer belegbar, vor allem deshalb, weil Konzerne ihre Daten kaum noch teilen.

Die Techkonzerne hatten auch Forschende von der Nutzung ihrer Daten ausgeschlossen, nachdem bekannt geworden war, dass Daten von Millionen Facebook-Nutzer:innen ungefragt abgegriffen und für personalisierte politische Werbung verwendet worden waren. Im Zuge des nun erzielten gerichtlichen Vergleichs wurden verbliebene Klagen aus diesem Cambridge-Analytica-Skandal ausgeräumt, indem Meta weitere 459 Millionen Dollar zahlt. Ein Teil der insgesamt rund 17 Milliarden Dollar umfassenden Vergleichssumme fliesst künftig in eine neue, unabhängige Forschungsstiftung. Dazu sollen auch Nutzer:innendaten von Jugendlichen bei elterlicher Zustimmung freigegeben werden. Ob die Stiftung tatsächlich unabhängig arbeiten und welche Datensätze sie untersuchen kann, bleibt unklar.

Weitreichendere Veränderungen verspricht eine geplante Regulierung von Social-Media-Plattformen in der EU. Kürzlich von einem europäischen Expert:innenrat vorgeschlagene Massnahmen sehen ein Mindestalter von dreizehn Jahren vor, das über eine quelloffene App datenschutzkonform geprüft werden soll. Zudem schlagen sie eine Beweislastumkehr vor: Unternehmen sollen belegen, dass ihre Produkte unbedenklich sind, bevor sie diese auf den Markt bringen. Einen entsprechenden Regulierungsentwurf plant EU‑Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Herbst vorzulegen.

Doch auch das dürfte mit Blick auf das Plattformdesign keine Kehrtwende herbeiführen, da es das zugrunde liegende Geschäftsmodell der Social-Media-Riesen aussen vor lässt. Dieses beruht auf einem unstillbaren Hunger nach Datenströmen und ‑beständen. Die geben den Konzernen Aufschluss über Verhaltensmuster der Nutzer:innen und halten so nicht nur das Werbegeschäft am Laufen, sondern füttern auch künftige KI-Systeme. Und da gilt bekanntlich: Je mehr, desto besser. ●