Überwachung : Demonstrierende im Visier
Die Möglichkeiten des Schweizer Geheimdienstes sollen erneut ausgebaut werden – und auch die KI soll künftig mitschnüffeln dürfen.
Wer eine Kundgebung organisiert, muss in der Schweiz künftig damit rechnen, überwacht zu werden. Dies sieht die am kommenden Mittwoch im Ständerat traktandierte Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) vor. Konkret soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Erlaubnis erhalten, «gewalttätige Extremisten» bei «schwerer Bedrohung der Sicherheit der Schweiz» auszuspionieren. In der Praxis reicht dafür aber bereits der Aufruf zu einer Kundgebung aus, bei der ein Verdacht besteht, dass es zu Gewalt kommen könnte. Das machte Geheimdienstchef Serge Bavaud klar, als die Gesetzesrevision Anfang Jahr an einer Medienkonferenz vorgestellt wurde.
Die Gesetzesrevision würde es dem NDB erlauben, gegen Aktivist:innen die gleichen Überwachungsmethoden anzuwenden wie in den Bereichen Terrorismus oder Spionageabwehr. Dazu gehören die Überwachung der gesamten Kommunikation, heimliches Eindringen in Räume und das Durchsuchen und Verwanzen derselben. Für diese einschneidenden Massnahmen reicht ein unbelegter Verdacht aus. «Die Vergangenheit zeigt, dass solche Massnahmen willkürlich angewandt werden und viele unbeteiligte linke Aktivist:innen treffen», sagt Catherine Weber, Vorstandsmitglied des Vereins Grundrechte Schweiz.
Weitere Verschärfung erwünscht
Neben der Ausdehnung der geheimdienstlichen Tätigkeiten auf «gewalttätige Extremisten» sieht die NDG-Revision auch in weiteren Bereichen einen deutlichen Ausbau von Überwachungsmassnahmen vor. Trotz heftiger Kritik von Menschenrechtsorganisationen im Vorfeld hat die Vorlage den Nationalrat praktisch ohne Korrekturen durchlaufen. Dass nun der Ständerat Gegensteuer gibt, ist unwahrscheinlich, dessen vorberatende Kommission möchte die Revision sogar noch verschärfen: So soll es künftig einfacher sein, Organisationen zu verbieten. War dies dem Bundesrat bisher nur möglich, wenn die Organisationen auf Verbots- oder Sanktionslisten der Uno standen, soll dies künftig unter gewissen Bedingungen direkt auf Antrag des NDB möglich sein. Wie sich das in der Praxis auswirken würde, ist unklar. Catherine Weber sagt, Grundrechte Schweiz beobachte die Entwicklung mit grosser Sorge.
Der Geheimdienst soll künftig auch mehr Möglichkeiten erhalten, Daten zu sammeln. So soll die Überwachungsdauer bei der Kabelaufklärung verlängert werden. Bei dieser Methode werden grosse Teile des Internetverkehrs nach Stichwortkategorien abgesucht und gespeichert. Der Ausbau soll erfolgen, obschon das Bundesverwaltungsgericht die Kabelaufklärung 2025 in ihrer aktuellen Form für nicht grundrechtskonform erklärte. Bei dieser Beschaffungsmethode landen enorm viele Daten Unbeteiligter in den Datenbanken des NDB, darunter auch schutzwürdige Informationen, die unter das Anwaltsgeheimnis oder den journalistischen Quellenschutz fallen. Das sei technisch nicht zu vermeiden, sagt Grundrechtsexperte und Rechtsanwalt Viktor Györffy, der an der erfolgreichen Beschwerde gegen die Kabelaufklärung beteiligt war. Für ihn ist deshalb klar: «Eine verfassungs- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Kabelaufklärung ist nicht möglich.»
Notorisch sammelwütig
Vor vier Jahren deckte eine Administrativuntersuchung auf, dass Cyberspezialisten des NDB von 2015 bis 2020 rechtswidrig Daten beschafft und bearbeitet hatten. Das rügte auch die bürgerlich dominierte parlamentarische Aufsichtskommission. Trotzdem soll ebendieser Geheimdienst künftig noch mehr Daten sammeln und diese länger speichern dürfen. Zum Anwachsen der geheimdienstlichen Datenbanken beitragen würde auch die vorgesehene Ausweitung der Geheimdiensttätigkeit auf den gesamten «Cyberraum», ein Begriff, der viel Interpretationsspielraum lässt. Zudem soll der NDB mehr rechtliche Schlupflöcher erhalten, um Daten zu politischen Tätigkeiten zu sammeln. GPS-Tracker soll er fortan sogar ohne richterliche Erlaubnis verwenden dürfen. Demgegenüber soll das bereits bisher ungenügende Akteneinsichtsrecht für Überwachte weiter eingeschränkt werden.
Die Sammelwut des Schweizer Geheimdienstes ist notorisch. Doch während im 20. Jahrhundert Fichen auf Schreibmaschinen getippt und in Aktenschränken abgelegt wurden, landen die vor allem digital gesammelten Informationen heute in riesigen Datenbanken. Und diese soll der Geheimdienst, auch das will die NDG-Revision, mit KI auswerten dürfen. Für Viktor Györffy ist klar: Wenn die sehr oft unberechtigt oder auf reine Vermutung hin gesammelten Daten nun im grossen Massstab mit ressourcenstarken Systemen auf intransparente Weise verknüpft und kombiniert würden, schaffe das «Grundrechtseingriffe in einer noch einmal ganz anderen Dimension». ●