Privatschulen: Reicht die Kontrolle?

Nr. 35 –

Die WOZ-Berichte zu den Privatschulen in Uznach SG und Rikon ZH (siehe WOZ Nr. 28/22 und WOZ Nr. 34/22) werfen die Frage auf, wie Behörden und Politik mit Schulgründungen aus dem rechtsesoterischen Spektrum umgehen – insbesondere, wenn die Ini­tiant:in­nen ihren Hintergrund nicht transparent machen. Sowohl der «Lernraum zum Eintauchen in Uznach» wie das Projekt des Vereins Campus Vivere in Rikon propagieren harmlos «freies Lernen» und beziehen sich auf alternativpädagogische Konzepte, etwa nach Maria Montessori. Die WOZ hatte nun Einblick in das aus Uznach beim Kanton St. Gallen eingereichte Konzept. Verbindungen zur rechtsesoterischen Anastasia-Sekte und ins rechte Spektrum sind daraus nicht ersichtlich – ganz im Gegensatz zu einem Flyer der Schule, mit dem diese im Telegram-Reichsbürgerchat «Person wird :Mensch» Werbung machte. Auch die Privatschule in Rikon wurde im selben Chat beworben, an ihrer Tür hängt ein Plakat des Reichsbürgervereins «Institut Trivium United» – und die Schule sucht Lern­beglei­ter:in­nen mit Zusatzausbildung in der von der Anastasia-Bewegung propagierten Schetinin-Pädagogik.

Wird von den Behörden also genug getan, um Kinder vor demokratiefeindlichen Einflüssen zu schützen? Die Verantwortung für die zwei Schulbewilligungen liegt beim jeweiligen Volksschulamt. Die Zürcher Bildungsdirektorin Silvia Steiner wurde im Artikel der letzten Ausgabe verkürzt zitiert. Die vollständige Aussage lautete: «Wir sorgen mit Kontrollen dafür, dass die gesetzlich vor­gesehenen Mechanismen greifen. Zudem liegt der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die im Kanton Zürich eine Privatschule besuchen, seit über zehn Jahren stabil bei rund 6,5 Prozent. Aus diesen Gründen sehe ich keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.»

Dass Gesetze und Kontrollen genügen, stellen nun drei Zürcher SP-Kan­tonsrät:in­nen infrage: Sie haben eine einfache Anfrage an den Gesamtregierungsrat eingereicht. Dieser hat drei Monate Zeit, die Bewilligung für Rikon zu erklären und genauer auf die vorgesehenen Kontrollmechanismen einzugehen.