Wahlen 2023: Auf den Proporz!

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Im Leitartikel der WOZ von letzter Woche war zu lesen, dass die Schweiz den Proporz für die Nationalratswahlen 1919 eingeführt hat (nur in den sechs Einerwahlkreisen Uri, Glarus, Nid- und Obwalden und in den beiden Appenzell gilt bis heute der Majorz). Doch damit ist die Mission für den Proporz nicht etwa abgeschlossen.

Nur wenige wissen, dass auch die Ständerät:innen in Neuenburg (1 Grüne, 1 FDP) und im Jura (1 SP, 1 Mitte-Partei) im Proporz gewählt werden. Das führte dazu, dass nach der Wahl von Elisabeth Baume-Schneider zur Bundesrätin die erste SP-Ersatzfrau ohne Nachwahl in den Ständerat nachrücken konnte. Aus demokratischer Sicht sollte in allen Kantonen eine Proporzwahl eingeführt werden: Mathematisch ergäbe mehr als ein Drittel der Stimmen jeweils einen sicheren Ständeratssitz. Grössere Minderheiten kämen so auch im Ständerat zu ihrer Vertretung, die kleine Kammer wäre nicht auf alle Ewigkeit von FDP und Mitte-Partei dominiert. Weil eine Liste für die Ständeratswahlen pro Partei nur zwei Kandidat:innen umfasst, bliebe trotz Proporz die Persönlichkeit wahlentscheidend.

In den Wahlen der Kantonsparlamente hat sich der Proporz in fast allen Ständen durchgesetzt. Graubünden wechselte allerdings erst 2022 zum Verhältniswahlrecht, nachdem das Bundesgericht den Bündner Majorz als verfassungswidrig aufgehoben hatte. In den achtzig Jahren davor war die Einführung des Proporzes in acht Abstimmungen gescheitert. Heute wählt nur noch Appenzell Innerrhoden in einer reinen Majorzwahl. Im Tessin hingegen wird auch die fünfköpfige Regierung nach dem Proporz gewählt, was der Linken jeweils einen Sitz sichert. Dies war auch in Zug bis 2013 der Fall, danach wechselte der Kanton zum Majorz. Mit Folgen: Hatte das rot-grüne Lager im Proporz jeweils einen bis zwei Sitze auf sicher, ging es in den Majorzwahlen 2018 und 2022 leer aus.

Zwar gibt es auch den «freiwilligen Proporz» – wenn die Mehrheit auch grösseren Minderheiten bewusst Sitze überlässt. Doch nur eine echte Proporzwahl führt zu einer Vertretung aller Stimmberechtigten. So wie im Kanton Bern: Dort gilt vielerorts auch bei Exekutivwahlen auf Gemeindeebene der Proporz.