Vorläufige Aufnahme: Hürden auf dem Bildungsweg
Fünf Jahre müssen Personen mit Status F in Zürich warten, bis sie ein Stipendium für eine Ausbildung erhalten können. Die Wartefrist soll nun fallen – wie schon in anderen Kantonen.
2019 haben sich Bund und Kantone mit der «Integrationsagenda Schweiz» dazu verpflichtet, die berufliche und soziale Integration von vorläufig aufgenommenen Geflüchteten zu fördern. In vielen Kantonen jedoch müssen Personen mit dem F-Ausweis (sogenannt vorläufig Aufgenommene) auch heute noch fünf Jahre warten, bis sie ein Stipendium für eine Berufsausbildung erhalten können. Es gibt aber Ausnahmen: In Basel-Stadt, Genf, Graubünden, Schwyz, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug und neuerdings Bern kann ein solcher Antrag von vorläufig Aufgenommenen schon früher – teils ganz ohne Wartefristen – bewilligt werden.