Vorläufig Aufgenommene II: Warten aufs Stipendium

Nr. 39 –

«Ein Riesenerfolg!», frohlockte Domenik Ledergerber, Präsident der SVP des Kantons Zürich, am vergangenen Sonntagabend. Was ihn so euphorisch stimmte? Die Tatsache, dass vorläufig aufgenommene Geflüchtete weiterhin erst nach fünf Jahren Wartefrist Stipendien überhaupt beantragen dürfen.

Über 54 Prozent der Stimmenden im Kanton wollen nicht, dass Personen mit Status F frühzeitig eine Ausbildung machen können – obwohl von einer Verkürzung der Wartefrist nicht nur die Geflüchteten selbst, sondern auch die Wirtschaft, das Gewerbe und die Gemeinden profitieren würden. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung können junge Geflüchtete eher ihr Leben selber finanzieren und Steuern bezahlen – für viele Gemeinden wäre das eine Entlastung. Das war wohl auch der Hauptgrund dafür, dass ausser SVP und FDP alle grösseren Parteien die Vorlage zu einer Änderung des Bildungsgesetzes mittrugen.

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