Standpunkt von Tarek Naguib: Jetzt erst recht!

Nr. 39 –

Seit Jahrzehnten weigert sich die Schweiz, gewisse Forderungen zum Schutz der Menschenrechte anzuerkennen. Nun wollen Bundespolitiker:innen gar die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte untergraben. Ein Plädoyer für ein Schweizer Menschenrechtsgesetz.

Gebäude des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg
In diesem Gebäude wurde in den letzten fünfzig Jahren das Schweizer Recht massgeblich verbessert: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Foto: Ursula Häne

Es war kurz vor den Sommerferien, als – auf Initiative von SP-Ständerat Daniel Jositsch – zuerst der Ständerat und dann der Nationalrat erklärte: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) würde durch sein Urteil zur Beschwerde der Klimaseniorinnen «die Grenzen der zulässigen Rechtsfortentwicklung» durch ein internationales Gericht «überstrapazieren». Das Parlament machte dem Gerichtshof mit grosser Mehrheit den Vorwurf des «unzulässigen und unangemessenen gerichtlichen Aktivismus».

Um diesen Artikel zu lesen, haben Sie drei Möglichkeiten:

Jetzt die WOZ abonnieren Login (für Abonnent:innen) App laden und Einzelausgabe kaufen