Ausschaffungshaft: Hungerstreik gegen systemische Missstände

Nr. 47 –

Vor zehn Tagen sind im Ausschaffungsgefängnis Bässlergut sechs Personen in den Hungerstreik getreten. Sie protestieren damit gegen die Zustände im Basler Gefängnis und gegen das Schweizer Migrationsregime. Das Schweizer Recht erlaubt es, abgewiesene Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsgenehmigung für bis zu achtzehn Monate in Ausschaffungshaft zu nehmen – ohne dass diese straffällig geworden wären.

«Ich bin kein Krimineller, ich habe einfach keine Papiere», sagt Ali am Telefon. Seit drei Monaten ist er im Bässlergut inhaftiert – eben wurde die Haft um drei weitere Monate verlängert. Allen Streikenden droht die Rückführung in ihre Herkunftsländer. Eine solche erfolgt meist ohne Vorankündigung mitten in der Nacht. Oder auch gar nicht, wenn die zwangsweise Rückführung nicht möglich ist. «Deshalb machen die Behörden massiven Druck auf uns», sagt Ali, der nur seinen Vornamen in der Zeitung lesen möchte. Sie wollten damit erreichen, dass die Menschen kooperieren oder von sich aus ausreisen.

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