Behindertengleichstellung: Noch ist die Schweiz voller Hürden
Seit 2004 regelt ein Gesetz die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Doch noch immer sind längst nicht alle Voraussetzungen dafür geschaffen. Nun soll es erstmals nachgebessert werden.
Rund 1,8 Millionen Menschen, ein Fünftel der hiesigen Bevölkerung, leben mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Gemäss einem Artikel, den die Stimmberechtigten im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung im April 1999 angenommen haben, darf niemand deswegen diskriminiert werden. Und der Bund muss «Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten» vorsehen.
Das zur Umsetzung dieser Massnahmen 2004 in Kraft getretene Benachteiligungsverbot im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) gilt für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, Wohnbauten mit mehr als acht Wohneinheiten, Gebäude mit mehr als fünfzig Arbeitsplätzen, öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungen des Bundes, konzessionierte Unternehmen, für die Aus- und Weiterbildung sowie den öffentlichen Verkehr. Gerade bei Letzterem zeigt sich: Auch über zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ist das Gesetz nicht hinreichend umgesetzt. So waren im November 2023 – zwei Monate vor Ablauf der gesetzlichen Frist – erst sechzig Prozent der Bahnhöfe barrierefrei, bei den Bus- und Tramhaltestellen gar erst ein Drittel (siehe WOZ Nr. 46/23).