Verbrechen gegen die Menschlichkeit : Wichtige Erklärung ohne Folgen
Der Nationalrat anerkennt die systematische Verfolgung der Jenischen. Politisch aufgearbeitet ist sie aber nicht.
Keine politischen Forderungen, keine Entschuldigung: Es ist im Grunde ein harmloses Papier, das die beiden Vertreter der Kommission für Rechtsfragen, Ueli Schmezer und Vincent Maitre, am Montagabend in der nationalrätlichen Sondersession präsentierten. Darin anerkennt der Nationalrat, dass die Verfolgung der Jenischen und der Sinti:zze in der Schweiz nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» zu qualifizieren sei – so, wie es im Februar des vergangenen Jahres auch schon ein juristisches Gutachten festgehalten hatte. Er bedauert das Leid, das den Jenischen und den Sinti:zze angetan wurde, und appelliert an Bund, Kantone und Gemeinden, sich für den Schutz und die Interessen der Gemeinschaft der Jenischen und der Sinti:zze einzusetzen.
Von 1926 bis 1973 entriss die von der Pro Juventute lancierte Aktion «Kinder der Landstrasse» über 600 jenische Kinder ihren Familien – mit dem behaupteten Ziel, sie zu Sesshaften umzuerziehen. Auch kirchliche Hilfswerke und Behörden waren tätig, insgesamt wird von rund 2000 Fremdplatzierungen ausgegangen.