Gastbeitrag : Zwei Urteile, aber nur eine Antwort
Bei der Diskussion über ein Kopftuchverbot lohnt es, sich die beiden bisherigen Bundesgerichtsurteile zum Thema vor Augen zu halten, schreibt der frühere Bundesrichter Niccolò Raselli.
Die Diskussion um ein Kopftuchverbot ebbt nicht ab. Nachdem das der SVP nahestehende sogenannte Egerkinger Komitee ein Postulat lanciert hatte, mit dem unter anderem ein schweizweites Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Schülerinnen gefordert wird, doppelte die SVP im Kanton Zürich mit einer Motion nach, für die sich inzwischen auch der Regierungsrat ausgesprochen hat.Die Debatte im Kantonsrat wird demnächst stattfinden.
Zweimal musste sich das Bundesgericht bisher mit dieser Frage befassen. Ein erstes Mal im Jahr 1997. Dabei ging es um eine muslimische Lehrerin im Kanton Genf. Ein zweites Mal im Jahr 2015. Dabei ging es um eine muslimische Schülerin im Kanton St. Gallen. Es lohnt, sich die beiden Entscheidungen vor Augen zu halten.