Asylpolitik : In die Irre geführt
Der Nationalrat hat einer Verschärfung gegenüber geflüchteten Afghaninnen zugestimmt.
Afghaninnen, die in ihrem Heimatland entrechtet und aus der Öffentlichkeit verbannt sind, soll der Zugang zu Asyl erschwert werden. Dies haben die Ratsrechte und ihre Unterstützer:innen von der Mitte vergangene Woche im Nationalrat durchgesetzt. Im Visier hat der Vorstoss von Gregor Rutz (SVP) eine Asylpraxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom Juli 2023. Das SEM entschied, dass asylsuchende Mädchen und Frauen aus Afghanistan «sowohl als Opfer diskriminierender Gesetzgebung als auch einer religiös motivierten Verfolgung» betrachtet werden können. Seither erhalten Afghaninnen grundsätzlich Asyl. Rutz versuchte bereits damals, die Praxisänderung per Motion zu «korrigieren» – allerdings ohne Erfolg.
Ihren Anfang nahm die nun drohende Kehrtwende mit den fragwürdigen Machenschaften des SVP-Bundesverwaltungsrichters David Wenger. Dieser instrumentalisierte 2025 die zurückgezogene Beschwerde einer asylsuchenden Afghanin für einen Angriff auf die Praxis des SEM. Statt die Beschwerde wie üblich auf zwei Seiten abzuschreiben, verfasste Wenger einen neunzehnseitigen Bericht, in dem er die Verhältnisse in Afghanistan beschönigte und dem SEM unterstellte, Afghaninnen automatisch Asyl zu gewähren (siehe WOZ Nr. 34/26). Via Journalist Kurt Pelda fand Wengers Bericht den Weg an die Öffentlichkeit – und verhalf der nun recycelten Motion von 2023 zum Erfolg.