Bilaterale III : Linkes Lobbying
Überraschend deutlich räumte der Ständerat am Mittwoch den ersten grossen Stein auf dem Weg zu den geplanten neuen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beiseite. Vierzehn Begleitmassnahmen zum Lohnschutz lagen auf dem Tisch, alle fanden eine Mehrheit. Mit 26 zu 19 Stimmen bekräftigte der Ständerat die im Vorfeld von rechts und von einzelnen Wirtschaftsverbänden stark angegriffene 14. Massnahme. Diese verlangt einen minimalen Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter:innen in Betrieben ab einer Grösse von fünfzig Personen. In der Schweiz sind solche Vertrauensleute den Launen der Firmenbosse bislang schutzlos ausgeliefert. Dabei müssen gerade sie sich für ihre Kolleg:innen einsetzen können, ohne Sanktionen zu befürchten.
Es war absolut richtig, dass die Gewerkschaften beim Lohnschutz eine rote Linie zogen, denn sie verlieren ihre Existenzberechtigung, sobald sie die Interessen der Arbeiter:innen nicht mehr resolut verteidigen. Und die Vertiefung der Beziehung mit der EU, so ehrlich muss man sein, bietet betrügerischen Firmen mehr Chancen auf dem Schweizer Markt. Mit den Lohnschutzmassnahmen, die noch vom Nationalrat bestätigt werden müssen, wird diese Gefahr nicht beseitigt, aber deutlich verringert.