Antwort der Woche: Freizügig, aber nicht frei

Nr. 36 –

Was eigentlich bedeutet «Personenfreizügigkeit» – ein Wort, das in keinem Wörterbuch steht?

Alle reden derzeit von Personenfreizügigkeit. Aber was bedeutet das Wort genau? Wer im grossen Duden nachschlägt, dem «Deutschen Universal Wörterbuch A-Z», findet zwar Begriffe erklärt wie Personengedächtnis, Personenkennzeichen, Personenkult und Personenschaden, nicht aber Personenfreizügigkeit. Macht nichts, sagt man in solchen Fällen heutzutage, und holt sich den Ersatz-Duden, die Internetsuchmaschine Google, auf den Bildschirm. Und siehe da: 158000 Treffer! Doch wer genauer hinsieht, stellt schnell fest: Die allermeisten Treffer beziehen sich auf Schweizer Webseiten; in Deutschland und Österreich ist das Wort so gut wie unbekannt.

Aber was heisst Freizügigkeit? Zurück zum Duden. Und tatsächlich dieses Wort gibt es. Es bedeutet so viel wie freizügig sein. Freizügig im Sinne von grosszügigem Geldausgeben zum Beispiel oder freizügig im Umgang mit «bürgerlichen Moralbegriffen», etwa in Hinblick auf Sex oder Kleidung. Allzu freizügig sollte demnach nicht sein, wer von Papst Benedikt XVI. zu einer Audienz empfangen werden will. Aber darüber wird am 25. September [2005] nicht abgestimmt. Bleibt nur die dritte Erklärung: «Frei in der Wahl des Wohnorts, des Aufenthalts».

Aber wer sind diese freizügigen Personen? Sind das Menschen, die frei umherwandern, Leute wie die Jenischen oder die Roma, die Nichtsesshaften, die mal hier, mal dort ihr Bett aufschlagen? Falsch. Um die geht es nicht. Die dürfen in den meisten europäischen Ländern nicht frei herumziehen – und wo sie es dürften, können sie es nicht, weil ihnen vielerorts grosses Misstrauen entgegenschlägt. Während des Nationalsozialismus wurden sie, gerade weil sie frei und ungebunden waren und als «vaterlandslose Gesellen» galten, heftig verfolgt (und auch in der Schweiz waren und sind sie nicht wohl gelitten).

Um wen geht es also dann? Um Menschen aus Afrika, Lateinamerika oder Asien, die in ihren Ländern gefoltert werden, vor Kriegen flüchten oder Lebensverhältnissen entkommen wollen, an denen auch Schweizer Firmen, Banken und Versicherungen nicht ganz unschuldig sind? Ebenfalls Fehlanzeige. Solche freizügigen Menschen landen in einem der vier Schweizer Auffanglager, stehen beispielsweise kurz am Kreuzlinger Bahnhof herum und werden dann wieder ausgeschafft.

Dabei hatte es im Thurgau wie überhaupt am Bodensee und in vielen anderen Regionen Europas vor nicht allzu langer Zeit eine besondere Art von Freizügigkeit gegeben – die von Herrn und Knecht. Vor 1914, vor dem Ersten Weltkrieg also, reisten etwa die Bauern aus dem Thurgau vor der Erntezeit regelmässig auf den Wochenmarkt in Konstanz, um dort Arbeitskräfte aus dem Schwarzwald anzuheuern. Die Grenze und Arbeitsgenehmigungen spielten damals keine Rolle. Heute würde man das einen internationalen Arbeitsmarkt nennen.

Zu jener Zeit und in den Jahrhunderten zuvor nahm die Schweiz aber nicht nur Knechte auf. Während der deutschen Bauernkriege 1525 und nach der fehlgeschlagenen demokratischen Revolution im süddeutschen Grossherzogtum Baden 1848 konnten sich viele RebellInnen nur durch eine Flucht in die Schweiz vor der Rache der fürstlichen Obrigkeit retten. Und die Schweiz nahm sie auf.

Aber darum geht es heute nicht. Heute ist wieder eher das Herr-Knecht-Verhältnis angesagt. Am 25. September werden die StimmbürgerInnen hierzulande über die «Wahl des Wohnorts, des Aufenthalts» (siehe Duden) von Menschen aus Osteuropa abstimmen. So manche Unternehmer erhoffen sich dadurch den Zuzug billiger Arbeitskräfte. Nicht abstimmen aber dürfen die schon hierher gezogenen AusländerInnen, also die wahren ExpertInnen in Sachen Personenfreizügigkeit. Sie haben immer noch kein Stimmrecht.

Konkret geht es darum, ob Staatsangehörige der neuen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union (dazu gehören Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, die Slowakei und noch fünf weitere Länder) sich in ein paar Jahren auch in der Schweiz niederlassen, hier arbeiten und frei bewegen dürfen. Voraussetzung dafür aber ist, so sagen die Gewerkschaften, dass sie hier auch menschenwürdig behandelt werden. Also etwa die gleichen Löhne bekommen wie die hier lebenden Angestellten. Denn bei der Personenfreizügigkeit geht es nur um Arbeitskräfte, die sich bei Unternehmen verdingen müssen. Die Unternehmen und ihr Kapital können sich schon längst frei über alle Grenzen hinweg bewegen. Warum also nicht auch die Menschen?