Schweden: Es ist ja nicht ihr Geld

Nr. 43 –

Niemand kann behaupten, es nicht gewusst zu haben. Die sozialen Folgen der staatlichen Rettungsmassnahmen für bankrotte Banken sind bekannt.


Die Rettungspakete für die Banken, für die sich die meisten EU-Staaten entschieden haben, sind nichts Neues. Sie bauen teilweise auf einem fünfzehn Jahre alten «schwedischen Modell» auf, das den Vorteil hat, seine Funktionstüchtigkeit schon bewiesen zu haben. Schwedens Banken wurden damals tatsächlich gerettet. Das Beispiel vermittelt jedoch auch einen Eindruck von dem, was die mit solchen Rettungsaktionen verbundenen gesellschaftlichen Kosten sein können.

Anfang der neunziger Jahre wurde Schweden von einer vorwiegend hausgemachten Finanzkrise heimgesucht. Verursacht wurde sie durch dieselbe Kaskade von Ereignissen wie die heutige Finanzkrise: eine umfassende Deregulierung des Kreditmarkts; ein Steuersystem, das das Schuldenmachen belohnt; Kredite, die ohne ausreichende Sicherheiten vergeben wurden; und eine Spekulationsblase auf dem Immobilienmarkt, die gleichzeitig mit einer beginnenden Talfahrt der Konjunktur zerplatzte.

Finanzierungsgesellschaften, die sich auf kurzfristige Kredite für den Kauf ausländischer Immobilien spezialisiert hatten, gerieten als Erstes in Schieflage und mussten Konkurs anmelden. Die Krise weitete sich auf die Banken aus. Mussten 1990 noch 1,1 Prozent des gesamten Kreditvolumens der Institute als Verlust abgeschrieben werden, wuchs diese Zahl bis 1992 auf 7,1 Prozent. Im Sommer 1992 überstiegen die Kreditverluste mehr als die damalige Kapitalbasis des gesamten schwedischen Bankensystems. Es war konkursreif.

Geschenkte Hilfe

Die bürgerliche Regierungskoalition sah sich zu einer Rettungsaktion gezwungen und entschied sich für eine teilweise Verstaatlichung der Kreditrisiken. In einem ersten Schritt gab Stockholm ein öffentliches und in seiner Höhe unbegrenztes Garantieversprechen für die Einlagen aller Banken ab. In einem zweiten Schritt übernahm der schwedische Staat über eine eigens geschaffene Behörde, den Bankstödsnämnden (Amt zur Bankenunterstützung), die «unsicheren» Kredite jener Banken, die in Konkursgefahr geraten waren. Das entsprach etwa einem Viertel von deren gesamtem Kreditvolumen. Diese Kredite wurden in speziell errichteten staatseigenen Instituten platziert. Die Grössenordnung des Eingriffs entsprach - verglichen mit den Bruttonationalprodukten - etwa derjenigen des jetzigen Rettungspakets der USA.

Der Bankstödsnämnden hatte vor allem das Ziel, die bei ihm gelandeten Kredite so schnell wie möglich abzuwickeln. Im Nachhinein beklagten sich viele UnternehmerInnen, sie seien in den Konkurs getrieben worden, weil der Bankstödsnämnden viele der Kredite gekündigt hatte, statt mit ihnen neue Konditionen auszuhandeln. Dadurch seien Hunderttausende von Arbeitsplätzen vernichtet worden. Erst 1996 entschied der Staat, seine Garantieversprechen aufzuheben, und löste 1997 auch den Bankstödsnämnden auf. Die Bankenbranche schrieb allerdings bereits 1994 wieder Gewinne. Die Staatshilfe wurde nie zurückgefordert.

Über die direkten Kosten dieser Finanzkrise zulasten der schwedischen SteuerzahlerInnen gibt es keine verlässlichen Zahlen. Um ihre Garantie- und Kreditverpflichtungen zu finanzieren, war die schwedische Nationalbank Riksbanken jedoch gezwungen, sich im Ausland stark zu verschulden. Innerhalb von vier Jahren hatten sich so die Staatsschulden verdoppelt. Das Haushaltsdefizit wuchs auf dreizehn Prozent des Bruttonationalprodukts - die damals höchste Defizitrate aller westlichen Industrieländer.

Wer zahlts?

Die Finanzkrise und der daraus resultierende Rückgang des privaten Konsums liessen binnen zwei Jahren die Industrieproduktion um acht Prozent, den Umsatz des Detailhandels gar um dreizehn Prozent fallen. Die Beschäftigungsrate fiel um zwölf Prozent, die Arbeitslosigkeit stieg von 1,7 auf 14 Prozent. Der Kollaps des Arbeitsmarkts liess wiederum die Sozialausgaben hochschnellen: Waren es 1990 noch 33 Prozent, so betrugen sie 1993 bereits 38,6 Prozent des Bruttonationalprodukts. Erst 1998 erreichten sie wieder das ursprüngliche Niveau.

Dazwischen lag ein massiver sozialer Kahlschlag. Schulklassen und Kindergartengruppen wurden grösser, im Krankenhaus und in ärztlichen Praxen mussten die Menschen längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Das Arbeitslosen- und Krankentaggeld wurde ebenso gekürzt wie die finanzielle Unterstützung für Mieten oder Ausbildung, das Kinder- und Mutterschaftsgeld und die Renten. Die an eine kostenlose staatliche Gesundheitsversorgung gewöhnten SchwedInnen wurden nun plötzlich mit Beiträgen an Medikamente und mit einem Selbstbehalt für Arztkosten zur Kasse gebeten. Im Pflege- und Betreuungssektor wurden sogar auf Dauer massiv Arbeitsplätze abgebaut. Gleichzeitig setzte die Regierung eine Rentenreform um, die unter dem Strich weniger staatlich garantierte Zahlungen und einen grösseren Anteil an privat finanzierter Vorsorge beinhaltet.

Direkte Konsequenzen für die Finanzinstitute wurden nach der Krise nicht gezogen. Zwar berief die Regierung 1995 ein «Bankengesetzkomitee» ein, das die gesetzlichen Grundlagen für eine «öffentliche Verwaltung von Banken in Krisensituationen» erarbeiten sollte. Im Jahr 2000 legte das Komitee dann tatsächlich einen interessanten Gesetzesentwurf vor. Darin wird vorgeschlagen, dass im Krisenfall eine spezielle Staatsbehörde automatisch das Stimmrecht für alle Aktien einer Bank übernehmen und dann anstelle des Managements entscheiden sollte, ob eine Rettung des Unternehmens infrage kommt oder ob es liquidiert werden soll. Das Komitee begründete den Gesetzesentwurf damit, dass Banken oder deren EigentümerInnen so nicht darauf spekulieren können, mit öffentlicher Hilfe und zu günstigen Bedingungen ihre Probleme lösen zu können.

Fünfzehn Jahre nach dem Bankencrash der neunziger Jahre sieht sich die schwedische Regierung nun zu einem neuen Rettungspaket für die Banken gezwungen. Am Montag legte die Regierung in Stockholm ein Sanierungspaket im Umfang von umgerechnet 230 Milliarden Franken vor. Der Gesetzesentwurf von 2000 liegt aber immer noch in der Schublade.